Ungerechte Urteile

Das Berufungsgericht in Birobidschan bestätigte das Urteil für Svetlana Monis. 2,5 Jahre Haft auf Bewährung wegen ihres Glaubens

Jüdisches Autonomiegebiet

Am 28. Februar 2023 befasste sich das Gericht des Jüdischen Autonomen Gebiets zum dritten Mal mit dem Fall von Svetlana Monis, einer Zeugin Jehovas. Der Berufungssenat bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz: Wegen ihres Glaubens wurde sie der Teilnahme an extremistischen Aktivitäten für schuldig befunden und zu einer Bewährungsstrafe von 2,5 Jahren verurteilt.

Im Mai 2021 ersetzte das Gericht der Jüdischen Autonomen Region die gegen Monis verhängte Geldstrafe durch eine Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren auf Bewährung. Später hob das Kassationsgericht diese Entscheidung auf. Im März 2022 wurde der Fall nach einem zweiten Berufungsverfahren zur erneuten Verhandlung an das Bezirksgericht Birobidschan zurückverwiesen. Diesmal verhängte das erstinstanzliche Gericht eine Bewährungsstrafe von 2,5 Jahren. Der Staatsanwalt forderte erneut 4 Jahre Haft für die Frau. Gleichzeitig war der Text seines Schlussplädoyers identisch mit dem, was er bei der ersten Prüfung des Falles zwei Jahre zuvor verlesen hatte. Einer der Hauptbeweise für Swetlanas Schuld, den der Staatsanwalt anführte, war die Verwendung des Namens Jehova. Allerdings hat noch nie ein Gericht die Verwendung dieses Namens verboten; sie findet sich in vielen Bibelübersetzungen und literarischen Werken.

Svetlanas Fall wird seit drei Jahren vor Gericht verhandelt. Gleichzeitig werden Svetlanas Ehemann Alam Aliyev sowie drei weitere Gläubige strafrechtlich verfolgt. Im Dezember 2022 wurde Alam zu 6,5 Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt. Er wurde auch nur wegen seiner friedlichen religiösen Überzeugungen des Extremismus für schuldig befunden. Jetzt befindet sich Aliyev in der Haftanstalt Birobidschan und wartet auf eine Berufungsentscheidung.

Svetlana sagt, dass sie und ihr Mann seit Beginn der Strafverfolgung im Jahr 2018 die ständige Unterstützung von Glaubensbrüdern gespürt haben: "[Freunde] aus anderen Städten waren besorgt, beteten für uns, schickten Briefe mit Worten der Unterstützung, waren interessiert und gaben durch unsere Verwandten materielle Hilfe weiter."

Im Juni 2022 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Strafverfolgung von Zeugen Jehovas in Russland für rechtswidrig. In seiner Entscheidung urteilte das Gericht, dass "die Verhängung strafrechtlicher Sanktionen für die Bekundung religiöser Überzeugungen einen Eingriff in die Ausübung des Rechts auf Religionsfreiheit darstellt" (§ 264).

Der Fall Monis in Birobidschan

Fallbeispiel
Im September 2019 wurde ein Strafverfahren gegen die Fremdsprachenlehrerin Svetlana Monis eingeleitet. Ein Jahr zuvor hatte ein Ermittler ihren Ehemann Alam Aliyev während einer massiven FSB-Spezialoperation in Birobidschan festgenommen. Monis wurde zusammen mit anderen Gläubigen beschuldigt, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilgenommen zu haben. Mehr als 16 Monate lang wurde der Gläubige anerkannt, nicht zu gehen. Im Februar 2021 verhängte das Gericht eine Geldstrafe gegen sie. Doch drei Monate später verschärfte die Berufung das Strafmaß und verhängte eine 2,5-jährige Bewährungsstrafe gegen den Gläubigen. Im Dezember 2021 verwies das Kassationsgericht den Fall zurück in die Berufungsinstanz, das wiederum das Urteil aufhob und den Fall zur erneuten Verhandlung zurückgab. Die Folge war eine Bewährungsstrafe von 2,5 Jahren. Im Jahr 2023 bestätigte die dritte Beschwerde diese Entscheidung, später ließ die Kassationsbehörde sie unverändert.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidschan
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge war sie "direkt an ... die Lehren der Zeugen Jehovas zu verbreiten ... durch die Verbesserung der Fähigkeiten des Predigens und anderer religiöser Tätigkeiten" (aus dem Dekret über die Vorführung als Angeklagter)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907990001000016
Eingeleitet:
26. September 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Direktion des FSB der Russischen Föderation für das Jüdische Autonome Gebiet
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-297/2022
Gericht:
Биробиджанский районный суд ЕАО
Richter:
Юлия Цыкина
Fallbeispiel
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