Fall Loginow und andere in Surgut

Fallbeispiel

Im Februar 2019 leitete die Ermittlungsbehörde der Russischen Föderation ein Strafverfahren gegen 18 Männer und 1 Frau aus Surgut ein (darunter befand sich eine Person, die irrtümlich für einen Zeugen Jehovas gehalten wurde). In ihren Wohnungen fanden Hausdurchsuchungen statt. Während der Vernehmungen wurden 7 Gläubige Opfer von Gewalt. Artur Sewerintschnik kam für 29 Tage ins Untersuchungsgefängnis, Jewgeni Fedin und Sergei Loginow für 56 Tage. Timofei Schukow wurde rechtswidrig für 14 Tage in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Wegen der Misshandlungen wandten sich die Gläubigen mit Beschwerden an die Ermittlungsbehörde, den EGMR und den Menschenrechtsbeauftragten; zudem fand eine Pressekonferenz mit Menschenrechtsaktivisten statt. Dennoch wurde keiner der Ermittlungsbeamten zur Verantwortung gezogen. Im Oktober 2021 gingen die Unterlagen des Verfahrens, das 2020 separat abgetrennt worden war, ans Gericht. Zwei Jahre später verurteilte das Gericht alle Gläubigen zu Bewährungsstrafen zwischen 4 und 7 Jahren. Im Februar 2025 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil. Wenige Monate später erfuhr Igor Petrow, dass ihm die russische Staatsbürgerschaft aberkannt worden war. Er focht dies an, und im Juni 2026 stellte das Gericht des Autonomen Kreises Chanty-Mansi seine Rechte wieder her.

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