Der Fall von Kulakovs und anderen in Nevelsk

Fallbeispiel

Im Januar 2019 wurden in drei Siedlungen auf Sachalin mindestens elf Hausdurchsuchungen von Zeugen Jehovas durchgeführt. Das Strafverfahren gegen die Eheleute Sergej und Tatjana Kulakow, Wjatscheslaw Iwanow, Jewgenij Jelin und Alexandr Koslitin wegen ihres Glaubens wurde vom FSB in der Region Sachalin untersucht. Im Januar 2021 begann der Prozess vor Gericht, und ein Jahr später wurde ein Urteil gefällt: Sergej Kulakow und Jewgenij Jelin wurden zu 6,5 Jahren auf Bewährung verurteilt, Tatjana Kulakowa, Wjatscheslaw Iwanow und Alexandr Koslitin zu 2 Jahren auf Bewährung. Das Berufungsgericht und das Kassationsgericht bestätigten das Urteil.

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    Die Ermittlungsdirektion des FSB für das Gebiet Sachalin leitet ein Strafverfahren wegen Glaubens nach Artikel 282 Absatz 2 Absatz 1 ein. Den Ermittlern zufolge leitete Sergej Kulakow im Herbst 2017 "eine religiöse Gruppe, die aus Einwohnern von Nevelsk bestand, die sich zum Glauben der Zeugen Jehovas bekannten, leistete materielle und andere Unterstützung für die Aktivitäten der Gruppe, berief geeignete Versammlungen ein, Religion, Sicherstellung der Durchführung religiöser Riten und Zeremonien, Religionsunterricht und Religionsunterricht".

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    Die Richterin des Stadtgerichts Juschno-Sachalinsk, Elena Masterkowa, unterzeichnet auf Ersuchen des FSB Anordnungen zur Durchsuchung von Wohnungen von Bürgern.

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    Der FSB führt eine Reihe von Durchsuchungen in mindestens 11 Wohnungen von Anwohnern in Juschno-Sachalinsk, Nevelsk und dem Dorf Nogliki (Oblast Sachalin) durch. Mitarbeiter verhalten sich aggressiv, verhören Gläubige und ihre minderjährigen Kinder.

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    Suchen Verhör Minderjährige Ältlich Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2 Abs. 1
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    Der Oberleutnant der Justiz, Ermittler des russischen FSB für die Region Sachalin, D. S. Melnikow, leitet ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 2 gegen Alexander Koslitin ein.

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    Der Ermittler der Direktion des FSB Russland, Oberleutnant D. S. Melnikow, leitet ein Strafverfahren gegen Wjatscheslaw Iwanow auf der Grundlage des Berichts eines operativen Offiziers ein und nimmt es an, wonach der Gläubige "ein aktiver Teilnehmer einer religiösen Vereinigung ist [...] Zeugen Jehovas" und "beteiligte [neue Personen in der religiösen Organisation Jehovas Zeugen"]. Die Strafsache ist der Nr. 11907640001000031 zugeordnet.

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    In den folgenden Monaten wurden die Fälle Jewgeni Jelin, Alexander Koslitin, Wjatscheslaw Iwanow, Sergej Kulakow und Tatjana Kulakowa zu einem Verfahren zusammengefasst.

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    Der Oberleutnant der Justiz, Ermittler des russischen FSB für die Region Sachalin, D. S. Melnikow, leitet ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 1 gegen Jewgeni Jelin ein.

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    A. A. Metelski, leitender Assistent des Staatsanwalts des Gebiets Sachalin für die Aufsicht über die Umsetzung der Gesetze über die föderale Sicherheit, die interethnischen Beziehungen und die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus, weigert sich, der Beschwerde von Wjatscheslaw Iwanow über das rechtswidrige Vorgehen der Ermittlungsbehörden bei der Einleitung und Untersuchung der Strafsachen Nr. 11901640016000206 und 11907640001000031 stattzugeben, und erkennt die Entscheidung des Ermittlers als rechtmäßig und vernünftig an. A. Metelsky sieht keinen Grund, die beiden Kriminalfälle miteinander in Verbindung zu bringen.

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    Der Oberleutnant der Justiz D. S. Melnikow, Ermittler der FSB-Ermittlungsdirektion, leitet ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gegen Tatjana Kulakowa ein. Die Kriminalsache erhielt die Nummer 12007640001000006.

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    Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder Einschränkung des Rechts auf Zivildienst Art. 282 Abs. 2

    Der Ermittler D. S. Melnikow beschließt, Jewgeni Jelin als Angeklagten zu ihm zu bringen. Ihm wird der 1. Teil des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation zur Last gelegt.

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    Die Rechtssachen Jewgeni Jelin, Alexander Koslitin, Sergej Kulakow und Tatjana Kulamowa werden zu einem Verfahren zusammengeführt.

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    D. S. Melnikow erlässt die Entscheidung, Wjatscheslaw Iwanow als Angeklagten gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation zu erheben. Den Ermittlungen zufolge hat Iwanow "eine kriminelle Absicht verfolgt, die darauf abzielt, sich weiterhin an den Aktivitäten einer lokalen religiösen Organisation zu beteiligen, die als extremistisch anerkannt ist [...] assistierte Sergej Kulakow bei der Ausführung seiner Anweisungen [...] und bewahrte auf seine oder Ylins Anweisung hin die religiöse Literatur der Zeugen Jehovas sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form für die Massenverteilung [...] Auf Anweisung von Kulakov oder Yelin führten sie zusammen mit den Kulakovs und Kozlitin eine psychologische Behandlung der Einwohner der Stadt Newelsk durch, um sie in die Aktivitäten der Organisation der Zeugen Jehovas einzubeziehen."

    Iwanow wählt eine Maßnahme der Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen, und eines angemessenen Verhaltens. Es ist erwähnenswert, dass eine andere Abteilung (das Innenministerium) genau das gleiche Strafverfahren gegen ihn eingeleitet hat, und zwar nach demselben Teil des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.

    Aleksandr Kozlitin ist auch nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches angeklagt. Ihm wird eine Maßnahme der Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung auferlegt, das Land nicht zu verlassen.

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    Sergej Kulakow wird wegen der Begehung eines Verbrechens gemäß Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation der Aktivitäten einer verbotenen Organisation) angeklagt. Tatjana Kulakowa wurde gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation) angeklagt. Die Ehegatten sind verpflichtet, nicht zu gehen. Sergej und Tatjana stellen einen Antrag, die Stellungnahme der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen aufzunehmen und das Strafverfahren einzustellen.

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    Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2
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    Der Ermittler Melnikow beginnt, Jewgeni Jelin, Sergej und Tatjana Kulakow, Wjatscheslaw Iwanow und Alexander Koslitin mit dem Material des Kriminalverfahrens vertraut zu machen.

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    Der Ermittler Melnikow ordnet erneut an, Jewgeni Jelin und Sergej Kulakow gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches (Organisation der Aktivitäten einer verbotenen Organisation), Tatjana Kulakowa, Wjatscheslaw Iwanow, Alexander Kolzitin gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation) strafrechtlich zu verfolgen.

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    Das Stadtgericht Nevelsk unter dem Vorsitz von Richter Nikita Kutscherow beginnt mit der Prüfung des Falles von Jewgeni Jelin, Sergej Kulakow, Wjatscheslaw Iwanow, Alexander Koslitin und Tatjana Kulakowa.

    Da einer der Angeklagten krankheitsbedingt nicht erschienen ist, wird eine Pause bis zum 8. Februar angekündigt.

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    Bei der Gerichtsverhandlung verliest die Verteidigung Dokumente, die bestätigen, dass Jehovas Zeugen in Russland das Recht haben, ihre Religion auszuüben. Das Gericht prüft auch die Merkmale der Angeklagten von ihrem Arbeitsplatz aus.

    Jewgeni Jelin wird als ehrlicher, anständiger, wohlwollender und nicht konfrontativer Mensch beschrieben, der Arbeitsfragen mit Würde und Respekt diskutiert.

    In Bezug auf Alexander Kozlitin stellen Arbeitgeber fest: "Ein disziplinierter, verantwortungsbewusster Mitarbeiter, der seine Aufgaben gewissenhaft erfüllt ... Immer bereit für eine friedliche Lösung [von Problemen], konfliktfrei."

    Positive Eigenschaften werden Alexander Kulakov und seiner Frau Tatiana zugeschrieben. Sie sind geprägt von Dankbarkeit für die Erziehung der Kinder, und Alexander hat einen guten Ruf beim Arbeitgeber.

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    Die Angeklagten Jewgeni Elin und Sergej Kulakow sagen aus.

    Eugene sagt: "In einer Veröffentlichung von Jehovas Zeugen heißt es: 'Vermeide Worte, die die Gefühle von jemandem verletzen könnten. Machen Sie keine abfälligen Bemerkungen über Menschen einer anderen Religion oder über das, was sie wirklich glauben." Erlauben Sie sich nicht, abwertend zu sprechen! Als Zeuge Jehovas lerne ich, nicht einmal meine Gefühle zu verletzen. Außerdem kann und weiß ich nicht, wie man Zwietracht stiftet.

    Sergej lenkt die Aufmerksamkeit auf Folgendes: "Keine der Handlungen, die mir zur Last gelegt werden, fällt unter die Definition von 'Extremismus' ... Und Aktionen, die auf ein tiefgründiges und durchdachtes Studium religiöser Texte abzielen, sind eine gängige religiöse Praxis der Zeugen Jehovas. Die Bibel ist ein Buch Gottes und erfordert ernsthafte Aufmerksamkeit."

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    Die Angeklagten Wjatscheslaw Iwanow, Tatjana Kulakowa und Alexander Koslitin sagen aus.

    Wjatscheslaw Iwanow erklärt: "Alles, was die Untersuchung zu beweisen versucht, ist meine Zugehörigkeit zu Jehovas Zeugen, das heißt meine Religion. Die Verfassung der Russischen Föderation, Artikel 28, gibt mir und meinen Freunden jedoch das Recht, jede Religion auszuüben und in Übereinstimmung mit ihr zu leben und zu handeln.

    Tatjana Kulakowa sagt: "Meine religiösen Ansichten sind in keiner Weise mit Extremismus vereinbar. Ich habe kein Gefühl der Überlegenheit gegenüber Anhängern anderer Religionen, gegenüber Menschen anderer Nationalitäten. Ich habe mit Muslimen gearbeitet, meine Nachbarn sind orthodox, wir haben sehr gute Beziehungen, ich habe keine Vorurteile oder Feindseligkeit ihnen gegenüber. Ich respektiere den Staat, in dem ich lebe: Ich zahle pünktlich Steuern, ich halte mich an die Gesetze."

    Alexander Kozlitin merkt an: "Die Tatsache, dass ich mit meinen Freunden über biblische Gedanken diskutiere, ist ein Teil meines Lebens, unabhängig von der Existenz einer Organisation oder juristischen Person ... Mein Versuch, meine religiösen Überzeugungen zum Ausdruck zu bringen, was kein Gericht verboten hat, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein Verbrechen."

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Die Gerichtsverhandlung, in der die Debatte der Parteien stattfinden sollte, wurde wegen des Gesundheitszustandes der Angeklagten Kulakovs verschoben. Am Tag zuvor war Tatjana aus dem Krankenhaus entlassen worden, wo sie sich im Zusammenhang mit COVID-19 befand.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Die Debatte wurde erneut vertagt, diesmal jedoch wegen des sich verschlechternden Gesundheitszustands von Sergej Kulakow. Er ist so schwach, dass er den Antrag auf Verschiebung der Verhandlung nicht selbst verlesen kann, also macht es ein Anwalt.

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    Das Gericht nimmt die Schriftsätze der Parteien an. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Bewährungsstrafe für alle fünf Angeklagten: Jewgeni Jelin - 6,5 Jahre mit einer Bewährungszeit von 5 Jahren; Sergej Kulakow — 6 Jahre mit einer Probezeit von 4,5 Jahren; Wjatscheslaw Iwanow — 5 Jahre mit einer Probezeit von 4 Jahren; Alexander Kozlitin — 4 Jahre mit einer Probezeit von 3 Jahren; Tatyana Kulakova — 3,5 Jahre mit einer Probezeit von 3 Jahren und 3 Monaten.

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    Schlussbemerkung

    Fünf der Angeklagten geben ihre Schlussplädoyers ab.

    Das Gericht zieht sich zur Urteilsverkündung in den Beratungsraum zurück.

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    Satz erster Instanz Bewährungsstrafe Art. 282 Abs. 2 Art. 282 Abs. 2 Abs. 1

    Das Gericht spricht alle 5 Gläubigen der Aktivitäten einer extremistischen Organisation schuldig. Sergej Kulakow und Jewgeni Jelin, die beschuldigt werden, Aktivitäten organisiert zu haben, wurden zu 6,5 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Tatjana Kulakowa, Wjatscheslaw Iwanow und Aleksandr Kozlitin wurden wegen des milderen Teils des Artikels zu 2 Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden und kann angefochten werden. Die Gläubigen beharren auf ihrer völligen Unschuld.

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    Berufungsgericht Bewährungsstrafe Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2 Rosfinmonitoring
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    Kassationshof Bewährungsstrafe Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2 Ältlich
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