Der Fall Mavrin und andere in Balakowo

Fallbeispiel

Im Mai-Juni 2021 wurden die Einwohner der Stadt Balakowo überwacht, ihre Gespräche wurden aufgezeichnet. Da der FSB friedliche Diskussionen über die Bibel als Extremismus betrachtete, leitete er ein Strafverfahren ein und erhielt die Erlaubnis, die Wohnungen von Gläubigen zu durchsuchen. Einen Monat später drangen Sicherheitskräfte in acht Häuser von Zeugen Jehovas ein. Aleksey Bogatov, Vladimir Mavrin, Yevgeniy Fomashin, Andrey Murych und Sergey Tyurin wurden nach nächtlichen Verhören in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht. Zwei Tage später wurden sie in einer Untersuchungshaftanstalt 170 km von zu Hause entfernt inhaftiert. Das Gericht verlängerte wiederholt die Aufenthaltsdauer der Gläubigen in der Untersuchungshaftanstalt, woraufhin sie 10 Monate in Untersuchungshaft verbrachten. Im Januar 2023 entschied das Gericht, die Maßnahme der Fixierung für Gläubige in ein Verbot bestimmter Handlungen zu ändern. Der Prozess gegen die Gläubigen begann im Juni desselben Jahres.

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    Das Sachverständigenbüro Saratow führt im Auftrag des FSB-Direktorats für das Gebiet Saratow eine psychologische, linguistische und religiöse Studie über die Gespräche von Gläubigen aus Balakowo durch.

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    Der leitende Ermittler der Ermittlungsabteilung des FSB Russlands in der Region Saratow, A. Prydatko, leitet ein Strafverfahren gegen Unbekannte wegen der Organisation extremistischer Aktivitäten und der Teilnahme daran ein.

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    Das Bezirksgericht Frunzensky in Saratow genehmigt Durchsuchungen an 8 Adressen von Zeugen Jehovas, die in Balakowo leben.

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    Suchen Vorübergehende Hafteinrichtung Haftanstalt

    Am Abend führen FSB-Offiziere, die Nationalgarde und SOBR-Kämpfer in Balakovo stundenlange Durchsuchungen durch, von denen 14 Zeugen Jehovas betroffen sind, darunter auch ältere und behinderte Menschen.

    Nach Angaben der Opfer verhalten sich die Sicherheitskräfte im Allgemeinen höflich. Einigen Gläubigen wird angeboten, bei den Ermittlungen zu kooperieren.

    Die Sicherheitskräfte geben an, nach "Waffen, Drogen und verbotener Literatur" zu suchen. Sie beschlagnahmen elektronische Geräte, persönliche Aufzeichnungen und Postkarten, und einige haben Bibeln und religiöse Bücher. Außerdem wurde das Telefon bei einem Verwandten von Gläubigen beschlagnahmt, der kein Zeuge Jehovas ist.

    Die Sicherheitskräfte kommen um 23 Uhr zur Familie Murych. Sie durchsuchen auch das Kinderzimmer, weshalb das kleine Kind nicht schlafen kann.

    Nach den Verhören, die nach Mitternacht enden, werden Aleksey Bogatov, Vladimir Mavrin, Yevgeniy Fomashin, Andrey Murych und Sergey Tyurin in die vorläufige Haftanstalt gebracht.

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    Der Ermittler Prydatko verfolgt Gläubige als Angeklagte.

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    Das Gericht verhängt gegen Mavrin, Bogatova, Fomashin, Murych und Tyurin eine Freiheitsstrafe von 2 Monaten. Sie befinden sich in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in der Region Saratow.

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    Fünf der Angeklagten stehen auf der Liste der Extremisten von Rosfinmonitoring.

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    Ältlich Suchen Erfindungen Verbot bestimmter Handlungen
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    Verbot bestimmter Handlungen

    Das Bezirksgericht Frunzenski in Saratow entlässt die Gläubigen aus der Haft. Sergej Tjurin, Jewgeni Fomaschin, Wladimir Mawrin, Andrej Murytsch und Alexej Bogatow verbrachten 10 Monate in der Untersuchungshaftanstalt.

    Die derzeitige Maßnahme der Zurückhaltung ist das Verbot bestimmter Handlungen. Die Gläubigen dürfen die Stadt Balakowo nicht verlassen, keine Post- und Telegrafensendungen senden oder empfangen, keine Kommunikationsmittel und kein Internet nutzen und auch nicht gegen andere Beschränkungen verstoßen.

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    Der Fall ging vor Gericht

    Der Fall geht an das Bezirksgericht Balakowski der Region Saratow. Er wird von Natalia Nikitinskaya geprüft.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Anhörungen im Fall von fünf Gläubigen beginnen. Um die Angeklagten zu unterstützen, kommen 80 Menschen in den Gerichtssaal, von denen 17 hineingelassen werden, die meisten Verwandte.

    Richterin Nikitinskaja lässt den Antrag der Angeklagten, einen Anwalt zu beauftragen, unzufrieden.

    Die Verteidigung fordert, das Maß der Fixierung für Männer zu ändern - von einem Verbot bestimmter Handlungen zu einer schriftlichen Verpflichtung, das Land nicht zu verlassen. Die Gläubigen rechtfertigen dies mit der Notwendigkeit, sich um Verwandte zu kümmern, die in der Region Saratow leben. Das Gericht lehnt dies ab.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Jewgeni Fomaschin, legt Dokumente über das Vorhandensein seiner chronischen Krankheiten vor.

    Staatsanwalt Andrej Nasarkin verliest die Anklagepunkte. Die Angeklagten äußern ihre Haltung gegenüber der Anklage - sie bekennen sich nicht zu ihrer Schuld.

    Das Gericht lehnt den Antrag auf Rückgabe des Falles an die Staatsanwaltschaft ab.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt bittet um die Vernehmung von Zeugen, die nicht vor Gericht erschienen sind.

    Alexej Bogatow widersetzt sich der Veröffentlichung der Zeugenaussagen des FSB-Offiziers Rjabow und des Beamten des Innenministeriums Skorobogatow, die ihn durchsucht hatten. Ihren Zeugenaussagen zufolge bestätigen die beschlagnahmten Gegenstände angeblich seine extremistischen Aktivitäten, während der Durchsuchungsbericht nichts dergleichen sagt. Das Gericht stimmt der Position des Gläubigen zu.

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    Verhör Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Vier Zeugen werden vernommen.

    Der erste von ihnen erfuhr erst während eines Verhörs durch den FSB, dass Fomashin ein Zeuge Jehovas war. Ein anderer Zeuge kennt den Angeklagten Bogatow seit langem und spricht positiv über ihn.

    Der Verteidiger betont, dass alle Angeklagten entweder im Militärdienst oder im Zivildienst gedient haben. Dies deutet darauf hin, dass sie sich nie gegen die verfassungsmäßige Ordnung gestellt haben.

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    Verhör Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Befragung von Zeugen ist noch nicht abgeschlossen. Eine von ihnen antwortet, dass sie von den Anwesenden nur Andrej Murytsch kenne, keine Feindseligkeit ihm gegenüber empfinde, ihn als ruhigen und konfliktfreien Menschen charakterisiere.

    Während des Verhörs äußert sich ein Verwandter von Vladimir Mavrin positiv über ihn.

    Ein Zeuge wird vernommen - ein behinderter Mensch der Gruppe II, der in einer neuropsychiatrischen Apotheke registriert ist. Sie gibt widersprüchliche Zeugenaussagen ab.

    Der FSB-Offizier Rjabow, der an der Durchsuchung der Wohnung von Alexej Bogatow beteiligt war, berichtet, dass er technische Mittel zur verdeckten Überwachung einsetzte, um Informationen zu sammeln. Auf die Frage, welche Anzeichen von Extremismus bei den Handlungen der Angeklagten festgestellt wurden, antwortet er: "Ich kann es nicht erklären, es ist viel Zeit vergangen, ich habe viele Berichte zusammengestellt." Und auf die Frage, welche Methoden der Verschwörung die Angeklagten angewandt haben, antwortet er: "Sie haben die Vorhänge zugezogen."

    Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird E. M. Iwanow als Sachverständiger vernommen. Jehovas Zeugen hielten strikt an der Position der politischen Neutralität fest, in ihren Veröffentlichungen sei er nicht auf Forderungen nach Entwaffnung der russischen Armee oder Untergrabung der Grundlagen des Staates eingegangen. Wenn er über die Geschichte der Zeugen Jehovas in Russland und der UdSSR spricht, merkt Ivanov an, dass es schon früher Verfolgungen gegen Gläubige gegeben habe und dass es keine Vergeltungsmaßnahmen von ihrer Seite gegeben habe. Seiner Meinung nach sind Jehovas Zeugen konsequente Pazifisten.

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    Verhör Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Vorsitzende der Wohnungseigentümergemeinschaft wird befragt. Sie sagt, dass sich keiner der Nachbarn über die Familie von Sergej Tjurin beschwert habe. Sie nennt die Tyurins friedlich und ruhig. Sie betont auch, dass Sergej sie nie dazu gedrängt habe, sich den Reihen der Zeugen Jehovas anzuschließen.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht verliest die Akten des Verfahrens. Aleksey Bogatov macht das Gericht darauf aufmerksam, dass die Gläubigen in den liturgischen Versammlungen "lernen, sich nicht gegenseitig zu beneiden, sondern Liebe zum Nächsten zu zeigen".

    Er weist auch darauf hin, dass Jehovas Zeugen ihren Glauben nicht aufzwingen, die Menschen nicht zwingen, die Bibel zu studieren, die Wahlfreiheit und das Recht auf Privatsphäre respektieren.

    Bogatov betont, dass keine der angekündigten Aufnahmen irgendwelche extremistischen Appelle offenbarte - im Gegenteil, die Zuhörer wurden zu Liebe und guten Taten ermutigt.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Es werden die schriftlichen Unterlagen des Falles gesichtet und Informationen über die Grundüberzeugungen der Zeugen Jehovas verlesen. Die Angeklagten werden verhört.

    Andrey Murych stellt in seinem Zeugnis fest, dass viele Gläubige versuchen, sich gegenseitig finanziell zu helfen. Dies machte sich vor allem während der Pandemie bemerkbar, da sich einige den Kauf von Medikamenten nicht leisten konnten. Er stellt fest, dass die Bücher und Publikationen, die bei der Durchsuchung seines Hauses beschlagnahmt wurden, nicht auf der Liste der extremistischen Bücher stehen, dass die Aktivitäten der Zeugen Jehovas nie mit Gewalt in Verbindung gebracht wurden und dass es nicht so viele von ihnen auf der ganzen Welt gäbe, wenn sie sich aggressiv verhalten hätten.

    Sergej Tjurin weist darauf hin, dass die Akte keine Fakten enthält, die in irgendeiner Weise mit extremistischen Aktivitäten in Verbindung stehen. Er erklärt, dass Extremismus untrennbar mit der Anwendung von Gewalt verbunden ist, und es gibt in den Akten kein Wort über Drohungen oder Aufrufe zur Anwendung von Gewalt.

    Alexej Bogatow erklärt, dass christliche Gottesdienste das genaue Gegenteil von extremistischen Aktivitäten sind, da sie zu Liebe und guten Taten ermutigen und nicht einmal auf Gewalt, Diskriminierung, die Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung oder die Erhebung einer religiösen Konfession über eine andere hinweisen. Er fügt hinzu, dass Jehovas Zeugen in ihren Zusammenkünften dasselbe lehren wie Jesus Christus, der sagte: "Hört nicht auf, eure Feinde zu lieben und für die zu beten, die euch verfolgen."

    Vladimir Mavrin erklärt: "Das Bekenntnis zur Religion der Zeugen Jehovas ist mit jeder Form von Extremismus unvereinbar. Wenn irgendjemand auch nur irgendwelche kriminellen Handlungen plant, die darauf abzielen, die verfassungsmäßige Ordnung zu untergraben und dem Staat, der Gesellschaft, dem Einzelnen oder ihrem Eigentum Schaden zuzufügen, würde dies gegen religiöse Überzeugungen verstoßen und eine solche Person könnte nicht als Zeuge Jehovas bezeichnet werden."

    Jewgeni Fomaschin: "Das Gericht hat die Unterlagen des Falles geprüft, und es gibt nicht einmal eine Spur von Extremismus, und das kann es auch nicht geben." Er fügt hinzu: "Es gab Gottesdienste, der biblische Text, die Gesetze, Grundsätze und Gebote Gottes wurden diskutiert."

    Jewgenij reicht einen Antrag auf Einsichtnahme in seinen Laptop ein, da sich der Screenshot des Hauptbildschirms, der dem Fall beigefügt ist, von dem unterscheidet, den er vor seiner Verhaftung hatte. Trotz des Einspruchs der Staatsanwaltschaft erlaubt der Richter Fomashin bei der nächsten Anhörung, seinen Computer persönlich zu inspizieren, ohne dass ein Spezialist hinzugezogen wird.

    Dem Fall ist eine Bescheinigung der Pensionskasse beigefügt, aus der hervorgeht, dass Mavrin sich um ältere Angehörige kümmert.

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    Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Materielle Beweise werden geprüft. Bei der Inspektion von Fomashins Laptop stellt sich heraus, dass Änderungen daran vorgenommen wurden und sein Inhalt nicht mehr dem entspricht, was er vor den Durchsuchungen war. Und in Murychs Laptop tauchte nach der Durchsuchung ein Antrag von Jehovas Zeugen auf.

    Das Gericht hört Tonaufnahmen eines der Gottesdienste. Die Beklagten bestätigen, dass die Stimme des Moderators keinem von ihnen gehört.

    Die Angeklagten Murytsch und Tjurin reichen eine Reihe von Anträgen ein, darunter die Beifügung von Bescheinigungen über den Arbeitsort und die Produktionsmerkmale zu den Akten.

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    Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Die Staatsanwaltschaft fordert 7 Jahre Gefängnis für Vladimir Mavrin und Alexei Bogatov und 3 Jahre für

    Andrey Murych, Evgeny Fomashin und Sergey Tyurin.

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    Schlussbemerkung Ältlich
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    Satz erster Instanz Freiheitsentzug Art. 282 Abs. 2 Abs. 1
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