NAME: Shutov Aleksandr Dmitriyevich
Geburtsdatum: 26. Dezember 1952
Aktueller Stand in der Strafsache: Verurteilte Person
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (2)
Derzeitige Einschränkungen: Bewährungsstrafe
Satz: Strafe in Form von 2 Jahren 5 Monaten Freiheitsstrafe mit Freiheitsbeschränkung für die Dauer von 6 Monaten, Strafe in Form von Freiheitsstrafe gilt als bedingt mit einer Probezeit von 2 Jahren

Biographie

Im Sommer 2021 änderte sich das Leben des friedlichen Rentners Alexandr Schutow dramatisch – sein Haus und seine Frau wurden durchsucht, und der Gläubige erfuhr, dass nur wegen seines Glaubens an Jehova Gott ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet worden war.

Alexandr wurde im Dezember 1952 im Dorf Pionerski in der Region Irkutsk geboren. Er hat eine Schwester.

Alexandr absolvierte fünf Schulklassen und arbeitete ab seinem 15. Lebensjahr in einer Kolchose. Später arbeitete er als Fahrer und Handwerker.

Von Kindheit an vermittelten seine Eltern Alexandr die Liebe zu biblischen Wahrheiten. Er selbst schlug den christlichen Weg ein, als er 23 Jahre alt war.

Alexandr lebte in Alma-Ata (Kasachstan), Usolye-Sibirsky (Region Irkutsk) und Partizansk (Primorje-Territorium). Später ließ er sich im Dorf Kotikowo im Bezirk Wjasemski im Gebiet Chabarowsk nieder.

1973 heiratete Alexandr Rosa. Seine Frau teilt seine Ansichten über das Leben. Sie haben erwachsene Kinder.

Zum Kriminalfall sagt Alexandr: "Verfolgung ist ein unangenehmes Gefühl, wenn man sich nichts zuschulden kommen lässt." Die Angehörigen sind empört, dass dieser anständige Mann mit Extremisten gleichgesetzt wurde.

Fallbeispiel

Im Juli 2021 eröffnete der FSB in Chabarowsk ein Strafverfahren gegen Alexander Schutow wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Das Haus von Aleksandr und seiner Frau wurde durchsucht. Dann wurde der Gläubige verhört und freigelassen, als er erkannte, dass er nicht gehen durfte. Im März 2022 wurde der Fall Shutov vor Gericht gebracht. Als Beweis für die Schuld des Angeklagten führte die Anklage die Aussage eines Zeugen an, der zuvor gezwungen worden war, Falschaussagen gegen zwei andere Gläubige zu machen. Der Staatsanwalt forderte 3 Jahre und 5 Monate für den Gläubigen. Das Gericht verurteilte Aleksandr zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren und einer Freiheitsbeschränkung von 6 Monaten.
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