NAME: Shubnikov Aleksey Sergeyevich
Geburtsdatum: 23. Juni 1982
Aktueller Stand in der Strafsache: Verurteilte Person
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (1)
Derzeitige Einschränkungen: Verbot bestimmter Handlungen
Satz: eine Strafe von 6 Jahren Freiheitsentzug, verbunden mit einem Verbot, Tätigkeiten auszuüben, die mit der Leitung und der Teilnahme an der Arbeit gesellschaftlicher und religiöser Vereinigungen verbunden sind, für die Dauer von 5 Jahren, mit einer Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr und 6 Monaten; die Freiheitsstrafe wird zur Bewährung mit einer Probezeit von 4 Jahren ausgesetzt

Biographie

Alexei Schubnikow, ein Schwerbehinderter der Gruppe I, ist seit seinem 16. Lebensjahr auf einen Rollstuhl angewiesen. Das hinderte die Ermittlungsbeamten nicht daran, ihn des Extremismus zu verdächtigen und ein Strafverfahren gegen ihn einzuleiten.

Alexei wurde im Juni 1982 in Nischnewartowsk, Gebiet Tjumen, geboren. Er hat einen jüngeren Bruder und eine jüngere Schwester. Eine Zeit lang lebte die Familie in Langepas (Autonomer Kreis der Chanten und Mansen – Jugra), Anfang der 2000er Jahre zog sie in die Region Krasnodar und ließ sich in der Staniza Wyselki nieder.

Alexei war als Kind sehr aktiv. Er fuhr gerne Ski, besuchte einen Kurs für Holzschnitzerei, war oft mit seinen Eltern in der Natur, ging angeln und sammelte Beeren und Pilze im Wald. Den ganzen Sommer verbrachte die Familie auf dem Land. Doch dann geschah eine Tragödie: Alexei stürzte von einem Baum und verletzte sich schwer an der Wirbelsäule. Das beeinflusste sein gesamtes weiteres Leben. Dennoch gelang es ihm trotz körperlicher Einschränkungen, ein Diplom als Buchhalter-Ökonom zu erwerben. Alexei arbeitet aufgrund seiner Behinderung nicht. Er lebt mit seinen Eltern zusammen und liebt weiterhin das Angeln, die Natur und das Entdecken neuer Orte.

Mitte der 2000er Jahre begann Alexei sich mit biblischen Lehren auseinanderzusetzen. Er erinnert sich: „Mich beschäftigten schon immer Fragen wie: Was geschieht mit einem Menschen, wenn er stirbt? Werden wir unsere verstorbenen Angehörigen jemals wiedersehen? Als ich erfuhr, dass bald alle gesund sein werden und ich wieder laufen könnte, hat mich das sehr bewegt. Früher hatte ich keine Hoffnung, wieder laufen zu können – ich dachte, mein Leben sei vorbei und sinnlos.“ Alexei beeindruckten die logischen und klaren Antworten der Bibel auf seine Fragen. Außerdem rührten ihn das freundliche Interesse und die Aufmerksamkeit anderer Christen. 2008 entschloss sich Alexei, selbst den christlichen Weg zu gehen.

Die Strafverfolgung erschwerte Alexeis Leben. Er berichtet: „In den ersten Tagen nach der Hausdurchsuchung war ich ständig angespannt, hatte Schlafprobleme und keinen Appetit. Mit der Zeit wurde ich ruhiger und empfand inneren Frieden. Doch jeder Klingelton an der Tür oder Anruf verursachte weiterhin Nervosität.“ Wegen der vom Gericht verhängten Einschränkungen wurde Alexeis ohnehin schon schwieriges Leben noch komplizierter.

Alexeis Angehörige machen sich Sorgen um ihn. Der Gesundheitszustand seines Vaters hat sich verschlechtert, die Mutter sorgt sich um die Zukunft ihres Sohnes.

Fallbeispiel

Im Februar 2022 fanden im Kuban mehr als 30 Durchsuchungen statt. Fünf Gläubige aus dem Dorf Wyselki – Witalij Uschakow, Jewgeni Botschko, Waleri Wetschkajew, der Rentner Wladimir Kolesnikow und der Behinderte der Gruppe I Alexej Shubnikow, der seit seiner Jugend an den Rollstuhl gefesselt war – wurden in einem Strafverfahren angeklagt. Das Untersuchungskomitee beschuldigte die Gläubigen, die Aktivitäten einer extremistischen Gemeinschaft organisiert zu haben. In Wirklichkeit nahmen die Gläubigen an friedlichen Gottesdiensten teil, die nicht gesetzlich verboten waren. Uschakow wurde in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht, wo er fast 7 Monate verbrachte, danach wurde er für 1 Monat unter Hausarrest gestellt und dann mit einem Verbot bestimmter Handlungen belegt. Bochko, Wetschkajew, Kolesnikow und Schubikow wurden von bestimmten Aktionen ausgeschlossen. Im Juni 2023 ging der Fall vor das Landgericht.
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