Fallbeispiel
Im Sommer 2023 eröffnete das Ermittlungskomitee in Barnaul ein Strafverfahren gegen den Zeugen Jehovas, Walerij Klokow. Sein Haus wurde durchsucht. Nach einem Verhör und zwei Tagen in einer vorübergehenden Haftanstalt wurde der Gläubige unter Hausarrest gestellt. Im April 2024 wurde die Anklage gegen Klokow als Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation neu eingestuft. Zur gleichen Zeit trat ein weiterer Angeklagter in dem Fall auf – Witalij Manuylow. Er wurde beschuldigt, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilgenommen zu haben, und wurde zudem unter Hausarrest gestellt.