NAME: Maltseva Liya Nikolayevna
Geburtsdatum: 14. Mai 1969
Aktueller Stand in der Strafsache: Überführt
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (2)
Derzeitige Einschränkungen: Bewährungsstrafe
Satz: Strafe in Form von 2 Jahren 3 Monaten Freiheitsstrafe mit Freiheitsbeschränkung für 7 Monate, Strafe in Form von Freiheitsstrafe gilt als bedingt mit einer Probezeit von 2 Jahren 3 Monaten

Biographie

Im Juli 2020 nahm Rosfinmonitoring die 51-jährige Lija Malzewa aus Partizansk (Region Primorje) in die Liste der Terroristen und Extremisten auf. Daraufhin durchsuchten FSB-Beamte die Frau und eröffneten ein Strafverfahren gegen sie wegen ihres Glaubens an Gott.

Liya wurde im Mai 1969 in Angero-Sudzhensk (Region Kemerowo) geboren. Während ihrer Schulzeit tanzte sie gerne. Gemeinsam mit ihrer Familie zog sie oft von Stadt zu Stadt. Sie hat von Beruf "Köchin" eine Sekundarschule. Sie liebt die Natur, sie geht gerne wandern, in die Berge und ans Meer, um neue schöne Orte in Primorje zu entdecken.

Mit dem, was im alten Buch der Bibel geschrieben steht, wurde Liya von ihren Eltern eingeführt. Als Erwachsene erkannte Liya, dass sie in Harmonie mit den christlichen Lehren leben wollte.

2007 zog sie nach Partisansk, wo sie bis heute lebt. Im Jahr 2001, als sie 32 Jahre alt war, erhielt sie die zweite Behindertengruppe.

Die Strafverfolgung wirkte sich sehr negativ auf Liyas Gesundheit aus: Die Zahl der Anfälle nahm zu, chronische Krankheiten wurden durch den erlebten Stress akuter.

Fallbeispiel

Liya Maltseva aus Partizansk ist eine behinderte Person der Gruppe II. Im Juni 2020 wurde sie verfolgt, weil sie an Jehova Gott glaubte – gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen Extremismus eingeleitet. Der Fall basierte auf den Daten von verstecktem Videomaterial des Gottesdienstes, an dem Maltseva teilnahm. Einen Monat später setzte Rosfinmonitoring Liya auf die Liste der Terroristen und Extremisten, und einen Monat später wurde ihr Haus durchsucht. Der Gläubige wurde zum Verhör gebracht und dann mit der Quittung versehen, nicht zu gehen. Das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation beschuldigte sie, an den Aktivitäten einer vom Gericht verbotenen religiösen Vereinigung teilgenommen zu haben. Im Mai 2021 ging der Fall vor das Stadtgericht. Vernommene Zeugen der Anklage gaben an, dass sie von Leah keine Hassreden gegen Vertreter anderer Religionen gehört hätten. Infolgedessen wurde Liya Maltseva im September 2022 zu 2 Jahren und 3 Monaten Gefängnis und 7 Monaten Bewährungsstrafen verurteilt. Die Berufung und der Kassationsantrag bestätigten das Urteil.
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