Aktualisierte: 2. Mai 2024
NAME: Bazhenov Konstantin Viktorovich
Geburtsdatum: 10. Mai 1975
Aktueller Stand in der Strafsache: wer die Hauptstrafe verbüßt hat
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (1)
In Gewahrsam genommen: 2 Tage in der vorläufigen Haftanstalt, 432 Tage in der Untersuchungshaftanstalt, 502 Tage in der Kolonie
Satz: Strafe in Form von 3 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe in einer Strafkolonie des allgemeinen Regimes; mit Entzug des Rechts auf Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Führung und Teilnahme an der Arbeit öffentlicher Organisationen für einen Zeitraum von 5 Jahren, mit Einschränkung der Freiheit für einen Zeitraum von 1 Jahr
Aktueller Standort: Penal Colony #3 of UFSIN for Ulyanovsk Region
Adresse für die Korrespondenz: Konstantin Viktorovich Bazhenov, born 1975, Penal Colony #3 of UFSIN for Ulyanovsk Region, ul. Osipenko, 22, Ulyanovsk, 433510, Russian Federation

Biographie

Konstantin Bazhenov wurde 1975 in Weliki Nowgorod in einer Familie geboren, die weit von der Religion entfernt war. Als Kind zog er mit seinen Eltern und seinem Bruder in die Ukraine. Schon als Kind turnte Konstantin, liebte Musik, absolvierte eine Musikschule und wurde Leiter einer Blaskapelle. Gleichzeitig war Konstantin schon in jungen Jahren ein prinzipientreuer und denkender Mensch. Getrieben von persönlichen pazifistischen Überzeugungen diente er nicht in den Streitkräften. Während seiner Studienzeit recherchierte er die spirituelle Literatur verschiedener Religionen. Er fand Antworten auf seine Fragen, als er ein Bibelstudium begann.

Um seinen Lebensunterhalt zu verdienen, erlernte Konstantin die Kunst des Maurer-Ofens. Im Laufe der Zeit, als er in der Ukraine lebte, lernte er Irina kennen, und 2001 beschlossen sie, eine Familie zu gründen. 2009 zogen Konstantin und Irina nach Russland. Das Paar liebt es, durch das Land zu reisen. Sie haben kreative Hobbys: Irina zeichnet gerne, Konstantin liebt es, Schlaginstrumente zu spielen.

Konstantins Angehörige ertragen seine ungerechtfertigte Verhaftung sehr schmerzlich. Sie verstehen nicht, wie ein freundlicher, sensibler und friedliebender Mensch des Extremismus und der Aufstachelung zum Hass beschuldigt werden kann. Sie machen sich große Sorgen um ihn und hoffen, dass die Behörden erkennen, dass sie einen Fehler gemacht haben.

Im Jahr 2019 verurteilte das Leninski-Bezirksgericht Saratow Konstantin Bazhenov zu 3,5 Jahren Haft in einer Kolonie, weil er an Gott glaubt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Am 5. Mai 2021 wurde der 45-jährige Konstantin Bazhenov auf Bewährung aus der Kolonie Dimitrovgrad entlassen und in ein vorübergehendes Haftzentrum für ausländische Staatsbürger zur Deportation auf das Territorium der Ukraine gebracht, da ihm die russische Staatsbürgerschaft aufgrund einer Strafverfolgung entzogen wurde.

Fallbeispiel

Im September 2019 schickte Richter Dmitry Larin sofort 6 Einwohner Saratows zu einer Haftstrafe von 2 bis 3,5 Jahren, nur weil sie die Bibel gelesen, Lieder gesungen und gebetet hatten. Seit 2017 überwachen Sicherheitskräfte verdeckt Gläubige. Im Sommer 2018 wurden ihre Wohnungen durchsucht und verbotene Literatur platziert. Während die Ermittlungen im Gange waren, mussten sie sich in eine Untersuchungshaftanstalt begeben, unter Hausarrest und unter Anerkennung, die sie nicht verlassen durften. Ein Jahr später wurden die Gläubigen trotz des Fehlens von Opfern in diesem Fall für schuldig befunden. Bei ihrer Ankunft in der Orenburger Kolonie wurden 5 von 6 verurteilten Gläubigen von den Mitarbeitern der Anstalt geschlagen. Mahammadiev wurde ins Krankenhaus eingeliefert, der Rest wurde für eine Weile in eine Strafzelle gebracht. Die politischen Gefangenen von Saratow haben im Gefängnis verschiedene Berufe gemeistert. Im Mai 2020 wurde Mahammadiev und Bazhenov die russische Staatsbürgerschaft entzogen und nach ihrer Freilassung aus Russland abgeschoben. Alle 6 Gläubigen haben ihre Strafe bereits verbüßt. Im September 2022 wies das Kassationsgericht die Klage ab, das Urteil und das Berufungsurteil blieben unverändert.