Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Krimischer Zeuge Jehovas wird nach seinem Vater wegen seines Glaubens strafrechtlich verfolgt

Krim

Am 10. August 2026 nahmen Ermittlungsbeamte Ilja Tschertow, einen 28-jährigen Gläubigen, am Flughafen Sotschi fest. Wenige Tage später wurde er nach Simferopol gebracht. Dort erfuhr er, dass ein Strafverfahren wegen Extremismus gegen ihn eingeleitet wurde.

Bei der Festnahme wurde Tschertow das Handy abgenommen, ohne dass ein Protokoll über die Beschlagnahme erstellt wurde. Später warf man dem jungen Mann ein konstruiertes Ordnungswidrigkeitenverfahren vor, woraufhin das Gericht eine dreitägige Haftstrafe verhängte. Eine Kopie des Gerichtsurteils wurde ihm zunächst ausgehändigt, dann aber wieder abgenommen. Nach der Festnahme erhielt der Gläubige eineinhalb Tage lang keine Nahrung.

Am 18. August 2026 leitete der leitende Ermittler des Hauptkriminalamts der Ermittlungsbehörde der Russischen Föderation für die Republik Krim und Sewastopol, Kapitän der Justiz A. A. Kirow, gegen Ilja Tschertow ein Verfahren wegen Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation ein. Derselbe Ermittler führt auch das Verfahren gegen Iljas Vater, Wladimir Tschertow, der nach derselben Strafnorm verfolgt wird. Am 20. August wurde Ilja angeklagt, am nächsten Tag stellte das Gericht den Gläubigen unter Hausarrest.

Fall Tschertow in Aluschta

Fallbeispiel
Im August 2025 leitete die Ermittlungsbehörde ein Strafverfahren gegen Wladimir Tschertow ein und warf dem Krim-Bewohner die Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation vor. In Aluschta, Jalta sowie den Ortschaften Partenit und Lasurnoje fanden mehrere Hausdurchsuchungen statt. Zwei Tage später verhängte das Gericht eine vorbeugende Maßnahme gegen Wladimir – das Verbot bestimmter Handlungen. Später wurde der Mann unter Haftverschonung unter Auflagen gestellt. Im September wurde er in die Liste von Rosfinmonitoring aufgenommen. Im Juli 2026 wurde gegen den Gläubigen ein zweites Strafverfahren eingeleitet – wegen der Finanzierung einer verbotenen Organisation.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Krim
Siedlung:
Aluschta
Woran besteht der Verdacht?:
„Organisation von Versammlungen, bei denen Texte und religiöse Grundsätze der Zeugen Jehovas besprochen wurden“ (aus dem Beschluss zur Durchführung der Hausdurchsuchung)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12502350020000150
Eingeleitet:
4. August 2025
Aktueller Stand des Verfahrens:
Gerichtsverhandlung vor dem Gericht erster Instanz
Untersuchend:
Ermittlungsbehörde des Ermittlungsausschusses der Russischen Föderation für die Republik Krim
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-237/2026
Fallbeispiel
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