Verbüßte Strafen

Jelena Nikulina wurde aus dem Straflager in Mordowien entlassen. Ihr Mann hat ebenfalls seine Haftstrafe verbüßt.

Mordwinien

Am 11. August 2026 endete das gefangene Leben von Jelena Nikulina. Die 57-jährige Gläubige aus Saransk verbrachte mehr als drei Jahre im Straflager – für Gespräche über die Bibel, die von den Ermittlungsbehörden als Teilnahme an extremistischer Tätigkeit eingestuft wurden.

Jelena befand sich seit März 2023 im Frauengefängnis im Dorf Jawas. Zuvor hatte sie etwa fünf Monate im Untersuchungsgefängnis verbracht. Die ersten Monate im Lager waren für Jelena die schwierigsten. Mehrmals verlor sie beim Appell das Bewusstsein; innerhalb eines Jahres nahm sie 30 kg ab. Wegen Angina pectoris, Auszehrung und Dehydrierung wurde sie ins Krankenhaus eingeliefert. Danach erhielt die Gläubige einmal jährlich eine planmäßige Behandlung im Krankenhaus.

Jelena ist gelernte Schneiderin. Im Lager wurde ihre Zuverlässigkeit sehr geschätzt. Zu ihren Aufgaben gehörten die Qualitätskontrolle der Näharbeiten, die Korrektur von Fehlern und das Unterrichten anderer im Umgang mit professioneller Ausrüstung. Es gab eine Zeit, in der die Arbeitsschichten 12 Stunden dauerten, mit nur einem freien Tag alle zwei Wochen. Solche Belastungen führten dazu, dass Jelena stark an Sehkraft verlor und ihre Hand taub wurde.

Laut Jelena belasteten sie die Atmosphäre aus Rohheit, Schreien und Demütigung sehr. „Wenn man viele Jahre mit Menschen zusammen ist, die einen verstehen, Mitgefühl zeigen und lieben, dann ist es erschreckend, plötzlich in eine solche Gesellschaft zu geraten. Ohne Jehova kann man dort nicht überleben“, erinnert sie sich. Trotzdem bemühte sich Jelena, anderen bei Alltagssorgen zu helfen und unterstützte auch diejenigen, um die sich keine Angehörigen oder Freunde kümmerten. „Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden möchtest – diese Worte begleiteten mich alle dreieinhalb Jahre“, sagte Nikulina.

Ihr Ehemann, Georgi, der im selben Verfahren verurteilt wurde, wurde im Dezember 2025 freigelassen. Auch danach konnte er Jelena wegen gerichtlicher Auflagen im Lager nicht besuchen. Die Strafverfolgung der Eheleute dauert seit Februar 2019 an. Im Rahmen ihres Falles wurden noch vier weitere Gläubige verurteilt, darunter Wladimir Atrjachin, der bis März 2028 in Haft bleiben wird.

Verfahren Schewtschuk und andere in Saransk

Fallbeispiel
Im Februar 2019 leitete die FSB in Saransk ein Strafverfahren wegen Extremismus gegen drei Gläubige ein. Nach einer Reihe von Hausdurchsuchungen kamen der Vater von zwei kleinen Kindern, Wladimir Atrjachin, sowie Alexander Schewtschuk und Georgi Nikulin ins Untersuchungsgefängnis, wo sie zwischen 2 und 5 Monaten verbrachten. Später tauchten im Verfahren drei weitere Personen auf: Alexander Koroljow, Jelena Nikulina und Denis Antonow. Das Verfahren gelangte im Mai 2021 vor Gericht. Der Verteidigung gelang es mehrmals, dem Gericht zu zeigen, dass der enthüllte Zeuge Wlassow falsche Aussagen macht. Im August 2022 wurden die Gläubigen verurteilt: Atrjachin erhielt 6 Jahre Haft, den Nikulins wurden jeweils 4 Jahre und 2 Monate, Schewtschuk, Koroljow und Antonow jeweils 2 Jahre im Straflager ausgesprochen. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil. Im November 2023 wurde Schewtschuk aus dem Straflager entlassen, im Juni 2024 kamen Koroljow und Antonow frei, im Dezember 2025 Georgi Nikulin und im August 2026 seine Ehefrau Jelena.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Mordwinien
Siedlung:
Saransk
Woran besteht der Verdacht?:
betätigte sich „durch Verbreitung der Ideologie und des Glaubens unter den Einwohnern der Republik Mordwinien... durch Gespräche in öffentlichen und privaten Räumen mit Bewohnern von Saransk und anderen Ortschaften“, was als „Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation“ ausgelegt wird.
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907890001000003
Eingeleitet:
4. Februar 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsbehörde des FSB Russland für die Republik Mordwinien
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1), 282.2 (1.1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-13/2022 (1-216/2021)
Gericht:
Leninskiy District Court of the City of Saransk
Richter am Gericht erster Instanz:
Yelena Simonova
Fallbeispiel
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