Irina Sawkina am Tag des Urteils
Irina Sawkina am Tag des Urteils
In Birobidschan wird eine alleinerziehende Mutter wegen Teilnahme an religiösen Versammlungen verurteilt.
Jüdisches AutonomiegebietAm 4. August 2026 sprach das Bezirksgericht Birobidschan das Urteil gegen die 49-jährige Irina Sawkina. Richterin Olga Kljutschikowa verhängte zwei Jahre auf Bewährung sowie ein Jahr Freiheitsbeschränkung. „Mein Strafverfahren ist beendet, aber ich verstehe bis heute nicht, worin meine Schuld liegen soll und warum ich gefährlich sein soll“, sagte die Gläubige in ihrem Schlusswort.
Bereits in der ersten Verhandlung betonte Sawkina, dass die Unterlagen im Verfahren keine einzige ihrer Aussagen enthielten, die Hassmotive oder extremistische Ziele erkennen lassen würden. Ein Teil der ihr vorgeworfenen „Tätigkeit an verschiedenen Orten“, wie im Fall dargelegt, fällt in die Zeit, in der sie sich nach einem Beinbruch erholt hat. „Wer hätte von einer Person geschädigt werden können, die nicht einmal das Bett verlassen konnte?“, fragte sie das Gericht. „Es fiel mir enorm schwer, überhaupt zum Arzt zu gehen, die Taxifahrer fuhren immer direkt vor meinen Hauseingang und halfen mir ins Auto, da sie sahen, wie schwer es mir fiel. Und der Staatsanwalt spricht von irgendwelchen extremistischen Handlungen.“
Nach ihrer Genesung nahm Irina ihr gewohntes Leben wieder auf, zog mit ihrer Tochter in eine andere Stadt und fand eine Arbeit. Im Oktober 2025 stellte die Gläubige plötzlich fest, dass ihre Konten gesperrt worden waren. Einige Wochen zuvor hatte Ermittler Dmitri Jankin vom Ermittlungsausschuss ein Strafverfahren wegen Teilnahme an den Aktivitäten einer aufgelösten Organisation gegen sie eröffnet.
Irina musste nach Birobidschan zurückkehren und stand seitdem unter Haftverschonung unter Auflagen. Dadurch konnte sie sich nicht mehr um ihre betagte Mutter mit Herzleiden kümmern. „Heute wird [von offiziellen Tribünen] viel über Familie und familiäre Werte gesprochen. Aber durch die Tatsache, dass man mich anklagt, leiden nicht nur ich, sondern auch mein Kind und eine ältere Person“, erklärte die Gläubige.
Irina Sawkina ist eine von 19 Frauen, Zeugen Jehovas, die in der Jüdischen Autonomen Region strafrechtlich verfolgt werden. Insgesamt wurden in dieser Region inzwischen 30 Strafverfahren gegen Gläubige eröffnet.

