Gebäude und Grundstück in der Region Rostow beschlagnahmt
Gebäude und Grundstück in der Region Rostow beschlagnahmt
Moskau beschlagnahmt Eigentum europäischer Zeugen Jehovas. Mehr als 100 Objekte in verschiedenen Regionen Russlands wurden entgegen internationalem Recht dem Staat übertragen.
MoskauAm 31. Juli 2026 gab das Kuzminski Bezirksgericht Moskaus der Klage der Generalstaatsanwaltschaft statt und übertrug Immobilien, die den juristischen Personen der Zeugen Jehovas aus sieben europäischen Ländern gehörten, in Staatseigentum. Bis 2017 nutzten Tausende Gläubige diese Gebäude, inzwischen sind viele davon verlassen und verfallen.
„Alle vom Staatsanwalt vorgebrachten Beanstandungen beziehen sich auf die ideologischen, nicht die rechtlichen Aspekte der Tätigkeit der Zeugen Jehovas. Das zeigt, dass die Vorgehensweise diskriminierend ist“, kommentierte ein Vertreter einer der religiösen Organisationen in einer schriftlichen Erwiderung auf die Klage. Der Staatsanwalt legte keine Beweise dafür vor, dass das umstrittene Eigentum illegal erworben oder für extremistische Zwecke genutzt wurde.
Das Gericht der Hauptstadt entschied über 123 Gottesdienstgebäude in 21 Regionen Russlands. Alle gehörten juristischen Personen von Gläubigen in Finnland, Dänemark, Österreich, Spanien, Portugal, den Niederlanden und Schweden. Als im Jahr 2017 das Oberste Gericht die Zeugen Jehovas in Russland faktisch verbot, wurden den europäischen Rechtsformen die Teilnahme am Verfahren verweigert; man begründete dies damit, dass ihre Rechte angeblich nicht betroffen seien. Nun, neun Jahre später, erwirkte die Generalstaatsanwaltschaft die Konfiskation ihres Eigentums. Der Katasterwert der eingezogenen Immobilien beträgt rund 415 Millionen Rubel (etwa 4,7 Millionen Euro); laut Einschätzung der Beklagten liegt der Marktwert deutlich höher.
Im Juni 2022 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass die Auflösung der juristischen Personen der Zeugen Jehovas in Russland und die Konfiskation ihres Eigentums gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen. Dem Urteil zufolge ist der Staat verpflichtet, das eingezogene Eigentum zurückzugeben oder dessen Wert zu ersetzen.
