Quelle des Fotos: K.Jakubowska / Shutterstock.com
Quelle des Fotos: K.Jakubowska / Shutterstock.com
Arbeitsgruppe der UNO verurteilt „die Praxis der diskriminierenden Inhaftierung von Zeugen Jehovas“ und fordert ihre sofortige Freilassung.
Gebiet Nowosibirsk, Gebiet Tomsk, Gebiet Nischegorod, Jüdisches Autonomiegebiet, Gebiet Twer, Gebiet Kemerowo, Altaisky-Territorium, Kostroma Region, Moskau, Region Astrachan, Territorium Krasnodar, Primorje-Territorium, SchweizDie UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hat im Fall von 26 Zeugen Jehovas folgende Verstöße festgestellt: unrechtmäßige Freiheitsentziehung, Strafverfolgung wegen friedlicher Religionsausübung und diskriminierende Verfolgung aus religiösen Gründen. Die entsprechende Stellungnahme erging am 30. März 2026.
Der Fall betrifft Ereignisse aus den Jahren 2018–2025 und umfasst 19 Männer und 7 Frauen aus Nowosibirsk, Tomsk, Kstowo (Gebiet Nischni Nowgorod), Birobidschan, Konakowo (Gebiet Twer), Prokopjewsk (Gebiet Kemerowo), Rubzowsk (Region Altai), Kostroma, Moskau, Astrachan, Cholmskaja (Region Krasnodar) und Jaroslawski (Region Primorje). Die Mehrheit befindet sich immer noch in Untersuchungshaft, andere verbüßen bereits Haftstrafen im Straflager. Nur einer der Beschwerdeführer ist derzeit nicht inhaftiert – Oleg Postnikow. Sein Strafverfahren wird erneut geprüft.
„Die Arbeitsgruppe ist insbesondere besorgt darüber, dass laut den vorliegenden Informationen 17 der genannten Personen seit 2019 über mehrere Jahre hinweg ohne Unterbrechung in irgendeiner Form der Freiheitsentziehung bis zum Prozess waren. Dies verschärft noch die Schwere der unbegründeten Anwendung von vorbeugenden Maßnahmen“, heißt es in der Stellungnahme (Abschnitt 129). Zu denen, deren Haft schon jahrelang andauert, gehören der 68-jährige Alexander Iwschin (über 5 Jahre), die 60-jährige Anna Safronowa (mehr als 4 Jahre), der 57-jährige Andrei Wlassow (etwa 4 Jahre).
Die Arbeitsgruppe stellte fest, dass die Strafverfolgung der Beschwerdeführer eine unmittelbare Folge ihrer Wahrnehmung von Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und dem Recht auf friedliche Versammlung war. „Hausdurchsuchungen, Festnahmen, Anklagen und die Inhaftierung richteten sich gegen zahlreiche Anhänger dieser Religion, oft ausschließlich wegen ihrer Teilnahme an gemeinsamen Gottesdiensten. Es wurden keine belegten Gegenargumente vorgebracht […]. Diese Fälle belegen eine Praxis diskriminierender Festnahmen und Freiheitsentziehung gegenüber Zeugen Jehovas“, heißt es in der Stellungnahme (Abschnitte 143, 144).
Die Experten verlangen von Russland die sofortige Freilassung aller 26 Beschwerdeführer, die Gewährung von Entschädigung, eine vollständige und unabhängige Untersuchung sowie Maßnahmen gegen diejenigen, die für die rechtswidrigen Inhaftierungen verantwortlich sind. Gleichzeitig weist die Gruppe auf die Notwendigkeit hin, die Gesetzgebung und die Rechtspraxis in Einklang mit den internationalen Verpflichtungen des Landes zu bringen.
Es ist bereits das vierte Mal, dass die UN-Arbeitsgruppe die Verfolgung von Zeugen Jehovas in Russland verurteilt. Zwar sind die Stellungnahmen dieses Organs keine Urteile eines internationalen Gerichts, dennoch dürfen die russischen Behörden sie nicht ignorieren. Das russische Verfassungsgericht hat in seinem Bescheid vom 9. Juni 2015 Nr. 1276-О betont, dass die Russische Föderation verpflichtet ist, solche Feststellungen angemessen zu bewerten und auch die Wiederherstellung verletzter Rechte zu prüfen – bis hin zur Überprüfung von Gerichtsentscheiden, aus denen das festgestellte Unrecht hervorging. Wie die Behörden auf die neue Stellungnahme der Arbeitsgruppe reagieren, bleibt abzuwarten. Für die Mitteilung über ergriffene Maßnahmen hat Russland sechs Monate Zeit.






























