Olga Tschebrak am Tag des Urteils. Juni 2026
Olga Tschebrak am Tag des Urteils. Juni 2026
„Ein Glaube, der durch Prüfungen gestärkt wird, wird standhaft.“ Gericht sprach Urteil gegen Olga Tschebrak.
Jüdisches AutonomiegebietAm 25. Juni 2026 verkündete das Bezirksgericht Birobidschan das Urteil im Fall der 55-jährigen Olga Tschebrak. Sie wurde dafür verurteilt, dass sie gemeinsam mit Mitgläubigen die Bibel gelesen hatte. Richterin Swetlana Semzowa setzte die Strafe auf 2,5 Jahre auf Bewährung mit einer Probezeit von 3 Jahren und 6 Monaten Einschränkungen fest.
Olga lebt seit ihrer Jugend in Birobidschan und arbeitet seit mehr als 30 Jahren als Apothekerin. Sie ist seit 1997 Zeugin Jehovas. Das Strafverfahren gegen die Gläubige wurde Anfang Oktober 2025 eröffnet. Kurz darauf fand bei ihr eine Hausdurchsuchung statt: Ermittlungsbeamte beschlagnahmten elektronische Geräte und persönliche Aufzeichnungen. Nach Ansicht der Ermittlungsbehörde habe Tschebrak „die Tätigkeit einer extremistischen Organisation wieder aufgenommen und fortgesetzt“ – in Form gemeinsamer Gottesdienste, Gebete und dem Singen religiöser Lieder.
Im März 2026 gelangte das Verfahren vor Gericht. In ihrem letzten Wort sagte Olga: „Gibt es Beweise für Extremismus — also Hass, Feindschaft, Gewalt — von meiner Seite? Nein, nicht nur keine Handlungen, es gibt nicht einmal eine einzige Wendung, kein einziges Wort.“ Sie ergänzte: „Es betrübt mich sehr, dass die Anklage mich mit Extremismus gleichstellt.“ Zu ihren Überzeugungen äußerte sich Tschebrak so: „Die Verfolgung bedeutet für mich eine Möglichkeit, meinen Glauben zu stärken. Ein Glaube, der in Prüfungen gefestigt wird, wird standhaft.“
Der Fall Tschebrak ist Teil der umfassenden Strafverfolgung von Zeugen Jehovas in Birobidschan. Die Ermittlungen leitete FSB-Ermittler Dmitri Jankin, der in den letzten fünf Jahren mindestens 20 Strafverfahren gegen örtliche Gläubige angestoßen hat.

