Von links nach rechts: Robert Ishberdin und Sergey Starikov.

Von links nach rechts: Robert Ishberdin und Sergey Starikov.

Von links nach rechts: Robert Ishberdin und Sergey Starikov.

Ungerechte Urteile

Das Gericht in Naberezhnye Chelny verurteilt zwei Zeugen Jehovas zu bewährunglichen Haftstrafen

Tatarstan

Am 30. April 2026 verkündete das Stadtgericht Naberezhnye Chelny der Republik Tatarstan unter Vorsitz von Richterin Emma Charkowskaya das Urteil gegen Robert Ishberdin, 47, und den 50-jährigen Sergey Starikov. Jeder erhielt eine sechsjährige Bewährungsstrafe.

"Anfangs gab es nach der Suche ein ständiges Gefühl von Angst und Depression; selbst alltägliche Aufgaben wurden sehr schwierig", beschrieb Robert die Veränderungen, die nach Beginn der Anklage im Leben seiner Familie stattfanden. "Reisen und Pläne für die nahe Zukunft sind einfach nicht möglich."

Das Strafverfahren wurde vom Untersuchungsausschuss der Russischen Föderation für Tatarstan bearbeitet. Ermittlerin Ayrat Giniyatullin leitete das Verfahren im Juni 2024 ein. Im folgenden Frühjahr wurden Robert und Sergey unter Reisebeschränkungen gestellt. Laut Robert wurden selbst routinemäßige Familienangelegenheiten dann von den Entscheidungen der Ermittler und des Gerichts abhängig – zum Beispiel musste er um Erlaubnis bitten, um seine betagten Eltern nach Baschkortostan zu besuchen.

Sergey Starikov ist ein geschickter Handwerker: Drehbankbediener, Tischler und Elektriker. Er arbeitet als selbstständiger Wohnungsrenovierer. Sergey lebt seit seiner Kindheit in Naberezhnye Chelny; Er ist verheiratet, und das Paar hat eine erwachsene Tochter. Robert Ishberdin schloss sein Studium an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ab, arbeitete als Ökonom und als Berater für Buchhaltungssoftware und verdiente in den letzten Jahren seinen Lebensunterhalt mit Rasenpflege. Gemeinsam mit seiner Frau studiert er Gebärdensprache.

Der Fall gelangte im Sommer 2025 vor Gericht. Während des Prozesses wurden Zeugenaussagen eines Religionswissenschaftsexperten, eines geheimen Zeugen und eines Offiziers des Bundessicherheitsdienstes (FSB) gehört. Ihre Aussagen enthielten keine Fakten, die die Schuld der Gläubigen am Extremismus bestätigten. Gleichzeitig erklärte der FSB-Beamte, dass Zeugen Zeugen Jehovas "zu Hause bleiben, [die Bibel] studieren, und das war's."

In Tatarstan wurden bereits 15 Zeugen TJehovas wegen ihrer religiösen Überzeugungen strafrechtlich verfolgt. Vier von ihnen wurden zu tatsächlichen Haftstrafen in Strafkolonien verurteilt.

Fall Ischberdin und Starikow in Nabereschnyje Tschelny

Fallbeispiel
Im Juni 2024 leitete die Ermittlungsbehörde in Kasan ein Strafverfahren nach dem Extremismusparagrafen gegen unbekannte Personen ein; später wurden zwei Gläubige zu Beschuldigten: Robert Ischberdin und Sergei Starikow. Bereits im Juni fanden Hausdurchsuchungen unter Beteiligung des Innenministeriums und des FSB statt, dabei wurden persönliche Gegenstände beschlagnahmt. Im April 2025 wurden beide vernommen und erhielten den Status der Angeklagten; ihnen wurde Haftverschonung unter Auflagen erteilt. Nach 3 Monaten gelangte das Verfahren vor Gericht. Im April 2026 wurde das Urteil verkündet: sechs Jahre auf Bewährung. Die Berufung bestätigte diese Strafe.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Tatarstan
Siedlung:
Nabereschnyje Tschelny
Woran besteht der Verdacht?:
„Zum Zweck der Gewährleistung der Aktivitäten der örtlichen extremistischen religiösen Organisation ... trafen sie gemeinsam abgestimmte Entscheidungen zur Zusammenführung der Mitglieder und zur Suche nach Mitwirkenden für ideologische Propaganda“ (aus dem Beschluss über die Anklageerhebung)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12402920022000039
Eingeleitet:
6. Juni 2024
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsbehörde des Ermittlungsausschusses der Russischen Föderation für die Republik Tatarstan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-210/2026 (1-1164/2025)
Gericht erster Instanz:
Набережночелнинский городской суд Республики Татарстан
Richter am Gericht erster Instanz:
Эмма Харьковская
Fallbeispiel
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