Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Razzien bei Zeugen Jehovas in Ufa: Ehepaar in Untersuchungshaft

Baschkortostan

Am 11. Februar 2026 wurden an neun Adressen in Ufa Hausdurchsuchungen durchgeführt. Ermittlungsbeamte nahmen 17 Personen fest und verhörten sie; zwei bleiben in Gewahrsam.

Unmittelbar nach der Razzia wurden fünf Personen in Polizeigewahrsam genommen. Zwei Tage später verhängte das Gericht ein Verbot bestimmter Aktivitäten gegen Andrej Gubejew, Sergej Bastajew und Maria Garejewa und verurteilte das Ehepaar Ruslan und Rosa Tazyrow zu Untersuchungshaft.

Die Durchsuchungen wurden von Major der Justiz W. Charrasow, Ermittler der Hauptdirektion des Innenministeriums der Republik Baschkortostan, eingeleitet. Bereits zuvor, am 3. Februar 2026, hatte er ein Strafverfahren nach Artikel 282.2(1) und (2) des Russischen Strafgesetzbuches eröffnet.

Fall Tasyrrow und andere in Ufa

Fallbeispiel
Im Februar 2026 leitete die Ermittlungsbehörde ein Strafverfahren gegen Zeugen Jehovas in Ufa ein und führte Hausdurchsuchungen an 9 Adressen durch. Ruslan und Rosa Tasyrow wurden der Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation beschuldigt, Sergei Bastajew, Andrei Gubeejew, Alfia Dschawadowa und Maria Garejewa wurden der Beteiligung daran angeklagt. Tasyrow wurde ins Untersuchungsgefängnis gebracht, die anderen wurden mit Verboten bestimmter Handlungen belegt. Im Juni 2026 wies das Gericht, entgegen den Einwänden der Verteidigung, Maria Garejewa zur stationären psychiatrischen Untersuchung ein.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Baschkortostan
Siedlung:
Ufa
Woran besteht der Verdacht?:
„Organisierten und führten Versammlungen an öffentlichen Orten mittels Videokonferenz durch ... mit dem Ziel, die Aktivitäten der verbotenen Organisation zu propagieren“ (aus dem Beschluss zur Einleitung eines Strafverfahrens)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12601800053000120
Eingeleitet:
3. Februar 2026
Aktueller Stand des Verfahrens:
Voruntersuchung
Untersuchend:
Hauptabteilung der Ermittlungsbehörde des Innenministeriums der Republik Baschkortostan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1)
Fallbeispiel
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