Wladlena Kukawiza vor dem Gerichtsgebäude am Tag des Urteils. 22. Januar 2026

Wladlena Kukawiza vor dem Gerichtsgebäude am Tag des Urteils. 22. Januar 2026

Wladlena Kukawiza vor dem Gerichtsgebäude am Tag des Urteils. 22. Januar 2026

Ungerechte Urteile

Wladlena Kukawiza aus Birobidschan erneut wegen ihres Glaubens verurteilt. Diesmal – 4,5 Jahre auf Bewährung

Jüdisches Autonomiegebiet

Wladlena Kukawiza (35) verteidigt seit 2 Jahren ihr Recht auf Religionsfreiheit; die letzten 7 Monate – in einem zweiten Prozess am Bezirksgericht Birobidschan. Am 22. Januar 2026 verkündete Richterin Olga Klutschikowa das endgültige Urteil.

Das erste Urteil (6 Jahre auf Bewährung) wurde vom Berufungsgericht aufgehoben. Wladlena wurde beschuldigt, an Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilgenommen zu haben und andere darin verwickelt zu haben. Der Fall der Gläubigen, wie Dutzende ähnlicher im ganzen Land, basierte auf der Aussage eines Informanten. Wladlena ist der Ansicht, dass es in ihren Gesprächen mit Schukowa-Suworowa, die sich als geheimer Informant herausstellte, keine Anzeichen von Extremismus gab. Die Gespräche waren freundlich und konzentrierten sich auf biblische Lehren, Gottes Eigenschaften und Gebete. Die bei Gericht gesichteten Videos zeigten, wie Wladlena die Frau ermutigte, anderen Liebe zu zeigen, zu vergeben und keinen Groll zu hegen.

Nach der Auflösung der religiösen Organisationen von Zeugen Jehovas in Russland und dem Beginn der Verfolgung war Wladlena in großer Sorge. "Am Anfang war es schwierig. Ich hörte die Nachrichten: an einem Ort nach dem anderen brechen Ermittlungsbeamte in Häuser ein, durchsuchen diese und verhaften Menschen", erzählt sie. "Leider sind einige im Gefängnis gelandet. Aber ich habe gesehen, wie sie all das überwunden haben. Das hat mich gestärkt."

Dennoch hinterließ der Stress im Zusammenhang mit der Strafverfolgung seine Spuren. "Ich musste wiederholt medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, weil die strafrechtliche Verfolgung meiner Gesundheit geschadet hat. Jetzt nehme ich ständig Medikamente", sagte sie bei einer der Gerichtsverhandlungen.

Wladlena dankte ihrer Mutter besonders für ihre Unterstützung: "sie ist die ganze Zeit an meiner Seite. Sie erlebte auch Hausdurchsuchungen und Verhöre; sie begleitete mich immer, wenn ich zum Ermittler ging, und wartete auf der Straße neben dem FSB-Gebäude, während ich dort war." Im Oktober 2025 wurde auch ein Strafverfahren gegen Kukawizas Mutter, Jelena Schestopalowa, eröffnet.

Die Familie von Wladlena Kukawiza ist nicht die erste im Fokus der Ermittlungsbeamten. In Birobidschan werden bereits acht Familien wegen ihres Glaubens an Jehova Gott strafrechtlich verfolgt. Dieser Trend besteht schon seit Jahren.

Der Fall von Kukavitsa in Birobidzhan

Fallbeispiel
Vladlena Kukavitsa ist eine der Zeuginnen Jehovas aus Birobidzhan, die im Februar 2024 durchsucht wurden. Kurz davor eröffnete der FSB ein Strafverfahren gegen den Gläubigen wegen Beteiligung an Aktivitäten einer extremistischen Organisation aufgrund von Bibelgesprächen mit einem örtlichen Bewohner. Einen Monat später eröffnete FSB-Ermittler Dmitrij Jankin, der zuvor die strafrechtliche Verfolgung der Zeugen Jehovas in Birobidschan eingeleitet hatte, ein zweites Strafverfahren gegen sie – wegen Beteiligung an Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Im September 2024 begann der Prozess, der Vladlena nach sieben Monaten zu sechs Jahren auf Bewährung verurteilte. Die Berufung hob diese Entscheidung aufgrund eines Verstoßes gegen das Prinzip der Transparenz auf und verwies den Fall für einen neuen Prozess an das Bezirksgericht Birobidschan, der im Juni 2025 begann. Unterdessen geriet auch Vladlenas Mutter, Jelena Shestopalova, unter Ermittlungen – im Oktober wurde ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet. Im Januar 2026 wurde eine neue Strafe verhängt – 4,5 Jahre auf Bewährung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidzhan
Woran besteht der Verdacht?:
"beteiligte sich an der Tätigkeit der religiösen Organisation der "Zeugen Jehovas" und "führte religiöse Unterrichtsstunden im Zusammenhang mit der 'Predigtarbeit' der Anhänger der religiösen Organisation der Zeugen Jehovas durch (vom Urteil bis zur Anklage")
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12407990001000003
Eingeleitet:
1. Februar 2024
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Untersuchend:
Untersuchungsabteilung des FSB für die Jüdische Autonome Region
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1.1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-41/2026 (1-362/2025; 1-33/2025; 1-453/2024)
Gericht erster Instanz:
The Birobidzhanskiy District Court of the Jewish Autonomous Region
Richter am Gericht erster Instanz:
Olga Klyuchikova
Fallbeispiel
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