Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Zwei Frauen aus der Krim wegen Extremismus wegen ihres Glaubens angeklagt. Gegen sie wurde ein Fall eingeleitet und beide stehen unter Hausarrest

Krim

Am 11. Dezember 2025 wurden zwei Frauen, die die Religion der Zeugen Jehovas praktizierten, in Saky, Krim, festgenommen. Ihre Häuser wurden durchsucht; Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Jelena Iwaschana, 50, und Olga Podlesnaja, 54, wurden vom Bezirksgericht Kiewskij der Stadt Simferopol unter Hausarrest gestellt.

Ihr Fall wurde vom Fall Voronchikhins getrennt, der derzeit vor dem Bezirksgericht Simferopolskiy verhandelt wird. Nach verfügbaren Informationen wurde Ivashina bereits der Finanzierung der Aktivitäten einer extremistischen Organisation angeklagt.

Nun wurden 33 weitere Zeugen Jehovas aus der Krim angeklagt. Zwölf von ihnen sitzen in Strafkolonien, einer im Gefängnis und ein anderer in Zwangsarbeit.

Der Fall von Podlesnaja in Simferopol

Fallbeispiel
Ende November 2025 eröffneten die Ermittlungsbehörden von Simferopol ein Strafverfahren gegen die Krimbewohnerin Olga Podlesnaja – es war in ein unabhängiges Verfahren getrennt worden, das vom Fall eines weiteren Zeugen Himmels, Aleksandr Voronchikhin, getrennt worden war. Im Dezember wurde das Haus der Gläubigen durchsucht, woraufhin sie verhört und in eine provisorische Haftanstalt (IVS) gebracht wurde. Ihr wurde vorgeworfen, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation finanziert zu haben. Das Gericht stellte sie unter Hausarrest.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Krim
Siedlung:
Simferopol
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12502350020000210
Eingeleitet:
27. Dezember 2025
Aktueller Stand des Verfahrens:
Durchsicht der Akten durch den Angeklagten
Untersuchend:
Erste Ermittlungsabteilung der Direktion für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle der Hauptermittlungsabteilung des Ermittlungsausschusses der Russischen Föderation für die Republik Krim und die Stadt Sewastopol.
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.3 (1)
Fallbeispiel
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