Roman Gumenjuk und seine Frau Olesja nach dem Urteil. 19. November 2024

Roman Gumenjuk und seine Frau Olesja nach dem Urteil. 19. November 2024

Roman Gumenjuk und seine Frau Olesja nach dem Urteil. 19. November 2024

Ungerechte Urteile

Roman Gumenjuk, Sohn eines Zeugen Jehovas, der zu Sowjetzeiten verurteilt und rehabilitiert worden war, erhielt für seinen Glauben eine fünfjährige Bewährungsstrafe. Gläubiger bekennt keine Schuld

Region Sachalin

Am 19. November 2024 verurteilte die Richterin des Stadtgerichts Korsakow, Marina Zelenina, Roman Gumenjuk, 42, zu 5 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Gericht betrachtete die Teilnahme an friedlichen Gottesdiensten und Gesprächen über Gott mit anderen Menschen als Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation und die Beteiligung daran.

Als zusätzliche Strafe verurteilte das Gericht den Gläubigen zu einer Freiheitsbeschränkung von 2 Jahren mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

Roman Gumenjuk ist Zeuge Jehovas in dritter Generation. Zu Sowjetzeiten wurde sein Vater wegen seiner religiösen Überzeugungen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, später aber als Opfer politischer Repression rehabilitiert.

Nun steht Roman selbst unter Strafverfolgung. Alles begann im Juli 2023, als der Bürgermeister der Justiz E. V. Maksimov ein Strafverfahren gegen ihn nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eröffnete. Später durchsuchten Polizeibeamte das Haus des Mannes und sein Auto. Die Ermittlungen dauerten ein Jahr, und im Juni 2024 kam der Fall vor Gericht. Der Staatsanwalt forderte in der Debatte 5 Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes für den Angeklagten. Während der Gerichtsverhandlung versuchte Roman, seine Haltung zu den Anklagepunkten auszudrücken, aber der Richter unterbrach seine Rede. Das Gericht befand den Gläubigen in sieben Sitzungen des Extremismus für schuldig.

Der Gläubige hält sich nicht für schuldig. In seiner abschließenden Aussage drückte er seine Gefühle wie folgt aus: "Für mich ist es wie Atmen, an Jehova Gott zu glauben und ihn anzubeten. Die Strafverfolgungsbehörden, vertreten durch Ermittler, FSB-Beamte, den Staatsanwalt und andere, versuchen, bildlich gesprochen, mir den Sauerstoff abzudrehen. indem sie ihn dazu bringt, seinem besten Freund, dem Gott, der Jehova heißt, abzuschwören."

In der Region Sachalin wurden bereits 10 Personen wegen ihres Glaubens an Jehova Gott strafrechtlich verfolgt. Bereits im Juni 2018 äußerte sich der Präsidialrat für die Entwicklung der Zivilgesellschaft und der Menschenrechte zur Situation um Jehovas Zeugen in Russland: "Die Anklagen gegen Gläubige beruhen in allen Fällen auf dem Vorwurf, dass eine Gruppe von Gläubigen einen Gottesdienst abgehalten hat. [...] Dies kann nur Anlass zur Sorge geben, da die Strafverfolgung und Verhaftungen systematisch geworden sind. Die Situation wird mit der Sowjetzeit in Verbindung gebracht, als "Jehovas Zeugen" aufgrund ihrer Religion unangemessener Repression ausgesetzt waren, weshalb das Gesetz der Russischen Föderation vom 18. Oktober 1991 Nr. 1761-1 "Über die Rehabilitation der Opfer politischer Repression" auf sie ausgedehnt wurde.

Der Fall Gumenjuk in Korsakow

Fallbeispiel
Roman Gumenjuk wurde im August 2023 durchsucht und verhört. Einen Monat zuvor hatte das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen ihn wegen des Artikels über die Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation eröffnet. So interpretiert die Untersuchung die Führung von Gesprächen über biblische Themen per Videokonferenz. Im Mai 2024 wurde der Gläubige nach einem anderen Artikel angeklagt und der Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation beschuldigt. Einen Monat später ging der Fall vor Gericht. Im November 2024 wurde Roman zu 5 Jahren Bewährungsstrafe mit Freiheitsbeschränkung für 2 Jahre mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren verurteilt.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Region Sachalin
Siedlung:
Korsakow
Woran besteht der Verdacht?:
"mit Hilfe nicht identifizierter technischer Mittel in Form von Videokonferenzen an unbekannten Orten ... nahm an regelmäßigen Treffen teil, in denen er die extremistische Ideologie propagierte" (von der Entscheidung, ein Strafverfahren einzuleiten)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12302640018000051
Eingeleitet:
19. März 2023
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Untersuchend:
Korsakowski Interdistriktliche Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Sachalin
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1.1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-261/2024
Gericht erster Instanz:
Корсаковский городской суд
Richter am Gericht erster Instanz:
Марина Зеленина
Fallbeispiel
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