Anton Kokovin

Anton Kokovin

Anton Kokovin

Ungerechte Urteile

Ein Gericht in Jaroslawl verurteilte einen Gläubigen zu einer Geldstrafe von 75.000 Rubel, weil er die Religion der Zeugen Jehovas praktiziert hatte

Gebiet Jaroslawl

Am 23. September 2024 verurteilte die Richterin des Dzierzynski-Bezirksgerichts von Jaroslawl, Marina Chipilenko, den 34-jährigen Anton Kokowin wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation zu einer Geldstrafe. Der Beschluss ist nicht in Kraft getreten und kann angefochten werden.

Vor etwa zweieinhalb Jahren eröffnete der Ermittler des Ermittlungskomitees, Aleksandr Grigoriyev, ein Strafverfahren gegen einen Gläubigen, weil er an einer Online-Konferenz teilgenommen hatte, bei der religiöse Fragen diskutiert wurden. Einen Tag später wurde Anton auf der Straße festgenommen, die Wohnung seiner Freunde, in der er wohnte, durchsucht und nach dem Verhör auf Freilassung gelassen. Rosfinmonitoring setzte ihn auf die Liste der Terroristen und Extremisten, und seine Bankkonten wurden gesperrt.

Im Mai 2023 kam der Fall von Anton Kokovin vor Gericht. Während der Anhörungen stellte die Verteidigung fest, dass es schwerwiegende Fehler in den Akten gab, insbesondere bei der phonoskopischen Untersuchung. Trotzdem forderte die Staatsanwaltschaft für den Gläubigen 3 Jahre Haft in einer Strafkolonie.

Insgesamt waren 11 Zeugen Jehovas in der Region Jaroslawl religiöser Verfolgung ausgesetzt. Vier von ihnen haben ihre Strafe bereits verbüßt.

Der Fall Kokowin in Jaroslawl

Fallbeispiel
Im Mai 2022 nahmen Strafverfolgungsbeamte den Kommunikationsingenieur Anton Kokowin auf der Hauptstraße von Jaroslawl fest. Nach einer Durchsuchung seines Wohnortes und in der Wohnung, in der er zu Besuch war, wurde der Gläubige verhört. Er wurde unter eine Anerkennungsvereinbarung gestellt. Es wurde ein Strafverfahren wegen Beteiligung an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation eingeleitet – so betrachtete der Ermittler des Untersuchungskomitees der Russischen Föderation die Teilnahme an friedlichen Gottesdienstversammlungen per Videoverbindung. Es stellte sich heraus, dass ab März 2019 versteckte Audioaufnahmen von Zusammenkünften zur Anbetung Jehovas Zeugen gemacht wurden. Im Mai 2023 kam der Fall vor Gericht, und im September 2024 wurde der Gläubige zu einer Geldstrafe von 75.000 Rubel verurteilt.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Jaroslawl
Siedlung:
Jaroslawl
Woran besteht der Verdacht?:
... In vollem Bewusstsein des Verbots der Tätigkeit der religiösen Organisation "Zeugen Jehovas" nahm er über das Internet mittels Videokonferenz an den Sitzungen der besagten verbotenen Organisation teil
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12202780014000016
Eingeleitet:
18. Mai 2022
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Jaroslawl
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-6/2024 (1-257/2023)
Gericht erster Instanz:
Dzerzhinskiy District Court of the City of Yaroslavl
Richter am Gericht erster Instanz:
Marina Chipilenko
Fallbeispiel
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