Valeriy Rabota und seine Frau Elvira, Juli 2024

Valeriy Rabota und seine Frau Elvira, Juli 2024

Valeriy Rabota und seine Frau Elvira, Juli 2024

Ungerechte Urteile

Das Bezirksgericht hat die Bewährungsstrafe eines älteren Gläubigen aus Knjase-Wolkonskoje um ein Jahr verkürzt

Gebiet Chabarowsk

Am 17. September 2024 wandelte das Bezirksgericht Chabarowsk die Strafe des 62-jährigen Walerij Rabota in eine fünfjährige Bewährungsstrafe wegen Teilnahme an friedlichen Gottesdiensten um. Staatsanwältin Taisiya Kovtunova strebte eine härtere Bestrafung an: Sie beantragte, die sechsjährige Bewährungsstrafe durch eine echte zu ersetzen.

Valeriy Rabota selbst bestreitet die Schuld des Extremismus vehement. In seiner Beschwerde stellte er fest: "Meine Handlungen waren völlig friedlich. Die Staatsanwaltschaft behauptete nicht, dass ich zu Gewalt, religiösem Hass und Feindseligkeit aufgestachelt habe. Auf der Grundlage von Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation hatten meine Glaubensbrüder und ich jedes Recht, uns zu treffen, um über die Bibel zu diskutieren und uns auszutauschen, was in keiner Weise von der Existenz einer religiösen Organisation abhängt." Wie die Verteidigung feststellte, bedeutet ein Schuldspruch in der Tat, dass, wenn der Verurteilte nicht auf seine religiösen Überzeugungen verzichtet, Er wird erneut strafrechtlich verfolgt.

Zwei Jahre der Ermittlungen und Rechtsstreitigkeiten blieben für Valeriy nicht spurlos: Seine chronischen Krankheiten verschlimmerten sich; Er erlitt einen Schlaganfall. Andere verfolgte Zeugen Jehovas stehen vor ähnlichen Schwierigkeiten. Ältere Gläubige sind besonders gefährdet. In Russland sind bereits mehr als 200 Zeugen Jehovas über 60 Jahre wegen ihres Glaubens in Strafverfahren angeklagt worden.

Der Fall Walerij Rabota in Knjase-Wolkonskoje

Fallbeispiel
Im März 2022 eröffnete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren wegen eines extremistischen Artikels gegen Walerij Rabota aus dem Dorf Knjasу-Wolkonskoje. Sein Haus wurde durchsucht, danach wurde der Gläubige zum Verhör abgeführt und in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht, und zwei Tage später landete der Mann wegen “mangelnder Kooperationsbereitschaft” in einer Untersuchungshaftanstalt – um sich selbst und seine Glaubensbrüder zu belasten. Im Juni 2022 lockerte der Richter trotz der Forderung des Ermittlers, Valeriys Haft zu verlängern, die Präventivmaßnahme und stellte den Gläubigen unter Hausarrest. Kurz darauf erlitt er einen Schlaganfall. Im März 2023 kam der Fall vor Gericht, und im November beantragte die Staatsanwaltschaft, den Gläubigen für sechs Jahre in eine Strafkolonie zu schicken. Einen Monat später zog sich die Richterin zurück und der Fall wurde in eine neue Verhandlung verwiesen. Im Juli 2024 wurde Valeriy zu einer sechsjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Im September wurde die Strafe in einem Berufungsverfahren in fünf Jahre umgewandelt.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Chabarowsk
Siedlung:
Knjas-Wolkonskoje
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12202080023000009
Eingeleitet:
1. März 2022
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion Komsomolsk am Amur des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Chabarowsk
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1.1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-10/2024 (1-223/2023)
Gericht erster Instanz:
Хабаровский районный суд Хабаровского края
Richter am Gericht erster Instanz:
Мария Лужбина
Fallbeispiel