Im Gerichtssaal zeigt Valeriy Baylo Briefe, die er während seiner Haft erhalten hat

Im Gerichtssaal zeigt Valeriy Baylo Briefe, die er während seiner Haft erhalten hat

Im Gerichtssaal zeigt Valeriy Baylo Briefe, die er während seiner Haft erhalten hat

Ungerechte Urteile

In drei Anhörungen verurteilte das Gericht einen Zeugen Jehovas aus Kholmskaja, 66, wegen seines Glaubens zu zweieinhalb Jahren Haft in einer Strafkolonie

Territorium Krasnodar

Am 3. Juli 2024 erklärte Sergej Michin, Richter am Bezirksgericht Abinsk, den friedlichen Gläubigen Walerij Baylo zum Extremisten, weil er per Videokonferenz über die Bibel diskutiert hatte. Er plädiert auf nicht schuldig und kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

Drei Monate zuvor, am 2. April, war der Gläubige auf die Polizeiwache des Dorfes Achtyrski vorgeladen worden. Von dort wurde er zum Ermittlungskomitee nach Abinsk gebracht, wo er verhört und dann in eine vorübergehende Haftanstalt eingewiesen wurde. Am nächsten Tag wurde Baylos Haus durchsucht. Sie beschlagnahmten seine elektronischen Geräte sowie Literatur, die er auf der Straße gefunden und nach Hause gebracht hatte, um den Ofen anzuzünden. Dann wurde der Gläubige in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht.

Am 13. Juni wurde der Fall des Gläubigen vor das Bezirksgericht Abinsk gebracht. Die erste Anhörung kam für Valerij überraschend. Er hatte ein paar Minuten Zeit, um sich fertig zu machen, wurde in ein Auto gesetzt und zum Gericht gebracht, weshalb er sich nicht auf den Prozess vorbereiten konnte. Und bereits in der dritten Sitzung sprach der Richter einen Schuldspruch nach Artikel 282.2 Absatz 2 RFCrC (Beteiligung an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation).

In der Untersuchungshaftanstalt hat sich Baylos Gesundheitszustand verschlechtert: Seine chronischen Krankheiten haben sich verschlimmert, er muss dringend zahnärztlich versorgt und am Knie operiert werden. Der Gläubige und sein Anwalt haben wiederholt um medizinische Hilfe bei der Verwaltung der Untersuchungshaftanstalt gebeten, die jedoch nie geleistet wurde.

Vor seiner Verhaftung lebte Valeriy Baylo allein. Nachdem er in der Untersuchungshaftanstalt gelandet war, stellten seine Angehörigen fest, dass eine große Menge Geld aus dem Haus verschwunden war, das bei der Durchsuchung nicht beschlagnahmt worden war. Er hatte bereits in der Vergangenheit mit dem Verlust von Eigentum zu kämpfen. Aufgrund eines Zahlungsausfalls verlor er alle seine Ersparnisse und war mit seinen Kindern, die er nach dem Tod seiner Frau allein großzog, gezwungen, 7 Jahre lang ohne Strom und Wasser auf dem Gelände einer Fabrik zu leben.

Valeriy Baylo ist nicht der erste Zeuge Jehovas, dessen Fall vom Bezirksgericht Abinsk in kürzester Zeit verhandelt wurde, was es unmöglich machte, den Kern der Anklage zu erfassen und das Recht auf eine umfassende Verteidigung auszuüben. Wassilij Meleschko wurde in nur 2 Sitzungen zu einer Haftstrafe in der Strafkolonie verurteilt, Alexander Iwschin in 4 Sitzungen. Alle 8 Zeugen Jehovas, deren Strafsachen vor dem Bezirksgericht Abinsk verhandelt wurden, wurden wegen ihres Glaubens zu Haftstrafen verurteilt.

Der Fall Baylo in Kholmskaja

Fallbeispiel
Im März 2024 wurde ein Strafverfahren gegen Valeriy Baylo wegen des Artikels über die Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation eingeleitet. Einige Tage später wurde der Mann zum Verhör vor das Ermittlungskomitee geladen, woraufhin sein Haus durchsucht und der Gläubige selbst in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht wurde. Am 26. Juni 2024 fand die erste Gerichtsverhandlung statt, und am 3. Juli wurde Baylo zu 2,5 Jahren Strafkolonie verurteilt. In der Untersuchungshaftanstalt verschlechterte sich der Gesundheitszustand der Gläubigen erheblich. Er stellte eine Reihe von Anträgen auf medizinische Hilfe, die jedoch unbeantwortet blieben. In diesem Zusammenhang reichte der Anwalt Beschwerden an die zuständigen Behörden ein.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Territorium Krasnodar
Siedlung:
Kholmskaja
Woran besteht der Verdacht?:
"die Ideologie der extremistischen Organisation Jehovas Zeugen verbreitet, Vorträge auf der Grundlage der religiösen Literatur "Jehovas Zeugen" gehalten und angehört und die religiös-weltanschauliche Doktrin der Lehre der extremistischen Organisation "Jehovas Zeugen" enthüllt hat" (von der Entscheidung, als Angeklagter vorzuführen)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12402030017000016
Eingeleitet:
28. März 2024
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-142/2024
Gericht:
Abinsk District Court of the Krasnodar Territory
Richter:
Sergey Mikhin
Fallbeispiel
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