Kirill Guschin, seine Angehörigen und Freunde in der Nähe des Gerichts am Tag der Berufungsverhandlung, 2. Juli 2024

Kirill Guschin, seine Angehörigen und Freunde in der Nähe des Gerichts am Tag der Berufungsverhandlung, 2. Juli 2024

Kirill Guschin, seine Angehörigen und Freunde in der Nähe des Gerichts am Tag der Berufungsverhandlung, 2. Juli 2024

Juristische Siege

Ein Appell in Kabardino-Balkarien bestätigte Kirill Guschtschins Recht, sich zur Religion der Zeugen Jehovas zu bekennen

Kabardino-Balkarien

Am 2. Juli 2024 wies der Oberste Gerichtshof von Kabardino-Balkarien die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch von Kirill Guschtschin, einem Zeugen Jehovas, zurück. Der Freispruch trat in Kraft. Das Recht auf Rehabilitation wird dem Gläubigen zuerkannt.

Zwei Monate zuvor, im Mai 2024, hatte das Gericht erster Instanz Kirill Gushchin freigesprochen und ihn des Extremismus für nicht schuldig befunden. Der Staatsanwalt forderte für den Gläubigen 7 Jahre in einer Kolonie des allgemeinen Regimes.

In der Berufung äußerte der Staatsanwalt seine Ablehnung der Schlussfolgerungen des erstinstanzlichen Richters. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wurden die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen falsch bewertet und erforderten eine Wiederaufnahme. Der Anwalt und der Gläubige selbst sind anderer Meinung und glauben, dass der Staatsanwalt die vor Gericht erlangten Beweise sowie die Erläuterungen aus der Entscheidung des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation nicht berücksichtigt hat, dass das individuelle oder gemeinsame Bekenntnis der Religion, die Durchführung von Gottesdiensten oder anderen religiösen Riten und Zeremonien keine Straftaten darstellen (Absatz 20). Die Verteidigung bestand auch darauf, dass das Gericht bereits alle Beweise sorgfältig geprüft und festgestellt habe, dass Gushchins Handlungen keine Anzeichen von Extremismus enthielten.

Kirill Gushchin seinerseits wies darauf hin, dass das Gericht erster Instanz bei der Prüfung der Beweise sowohl der Anklage als auch der Verteidigung keine Verstöße begangen habe. Er fügte hinzu: "Die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Argumente enthalten keine Fakten, die auf die Existenz von Gründen für die Aufhebung des Urteils hindeuten würden."

Das Gericht stellte sich auf die Seite des Angeklagten und erklärte: "Die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise in ihrer Gesamtheit widerlegten also nicht die Behauptung des Angeklagten, dass er die Aktivitäten der örtlichen religiösen Organisation Jehovas Zeugen von Maiskiy, die durch einen Gerichtsbeschluss liquidiert wurde, nicht organisiert und nicht fortgesetzt habe, sondern: als Anhänger und Anhänger der Religion der Zeugen Jehovas an der Durchführung religiöser Zeremonien dieser Religion in Wohnräumen teilnahm ... das Lesen und Diskutieren religiöser Literatur, das Betrachten religiöser Materialien, das Verbreiten religiöser Überzeugungen, was als Ausübung des Rechts auf Gewissens- und Religionsfreiheit angesehen wird und nicht mit der Organisation, Fortsetzung oder Erneuerung der verbotenen Aktivitäten einer als extremistisch anerkannten Organisation zusammenhängt."

Kirill Gushchin verteidigt seit mehr als 4 Jahren sein Recht auf Religion. Gegen die Frau des Gläubigen, Svetlana, wurde auch ein Strafverfahren wegen Beteiligung an Aktivitäten einer extremistischen Organisation eingeleitet.

Im Jahr 2021 wurde ein weiterer Zeuge Jehovas aus Kabardino-Balkarien, Yuriy Zalipaev, freigesprochen. Die Gerichtsentscheidung wurde bereits von höheren Gerichten bestätigt. Die Staatsanwaltschaft entschuldigte sich offiziell für die ungerechtfertigte Strafverfolgung, und das Gericht entschied, eine Entschädigung für den moralischen Schaden zu zahlen.

Der Fall Guschtschin in Majskij

Fallbeispiel
Im Mai 2020 leitete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen Kirill Guschtschin wegen seines Glaubens ein. Strafverfolgungsbeamte führten eine Reihe von Durchsuchungen in den Wohnungen von Jehovas Zeugen durch. Sie brachen in Häuser ein, platzierten verbotene Publikationen und gingen gewaltsam gegen ihre Familienmitglieder vor. Etwa ein Jahr später wurde ein weiteres Verfahren gegen Kirill Guschtschin eingeleitet, diesmal wegen "Beteiligung anderer an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation". Später wurde der Fall gegen Kirills Frau Swetlana und vier weitere friedliche Frauen zu einem vom Fall Guschtschin getrennten Verfahren gemacht. Im Juni 2021 kam Guschtschins Fall vor Gericht. In den Anhörungen wurde deutlich, dass die Religionswissenschaftlerin Larisa Astakhova in ihrem Gutachten, auf das sich der Fall stützte, "objektive Konzepte an die Stelle ihrer persönlichen Meinung gesetzt" hatte. Im Mai 2024 sprach das Gericht den Gläubigen frei, und später bestätigten die Berufungs- und Kassationsgerichte dieses Urteil. Die Staatsanwaltschaft entschuldigte sich offiziell bei dem Gläubigen für die ungerechtfertigte strafrechtliche Verfolgung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kabardino-Balkarien
Siedlung:
Mayskiy
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge "ergriff er Maßnahmen, indem er Gottesdienstversammlungen leitete, die darin bestanden, regelmäßig Lieder zu singen ... und zu Jehova Gott betete."
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12002830005000024
Eingeleitet:
7. Mai 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Majskij Interdistriktliche Ermittlungsabteilung der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Kabardino-Balkarische Republik
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.2 (1.1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-1/2024 (1-2/2023; 1-7/2022; 1-128/2021)
Gericht:
Mayskiy District Court of the Republic of Kabardino-Balkaria
Richter:
Ruslan Atakuyev
Fallbeispiel
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