Denis Antonov, Aleksandr Korolev und ihre Ehepartner, 14. Juni 2024

Verbüßte Strafen

Alexander Koroljow und Denis Antonow aus der Strafkolonie in Mordwinien entlassen, nachdem sie ihre Haftstrafen für den Glauben vollständig verbüßt hatten

Mordwinien

Am 14. Juni 2024 wurden zwei Zeugen Jehovas, Alexander Koroljow, 45, und Denis Antonow, 47, aus der Strafkolonie Nr. 12 in Mordwinien entlassen. Sie wurden von Verwandten und Freunden freudig begrüßt.

Das Gericht verurteilte die Männer im August 2022 zu 2,5 Jahren Gefängnis. Sie verbrachten etwa fünf Monate in einer Untersuchungshaftanstalt und ein Jahr und fünf Monate in einer Strafkolonie. In Anbetracht ihrer Untersuchungshaft haben sie ihre Strafe für den Glauben vollständig verbüßt. In der Kolonie wurde Koroljow dreimal in eine Strafzelle gebracht.

Freigelassene Gläubige mit Freunden und Familie, 14. Juni 2024
Freigelassene Gläubige mit Freunden und Familie, 14. Juni 2024
Olga und Denis Antonov zum Zeitpunkt seiner Freilassung, 14. Juni 2024
Olga und Denis Antonov zum Zeitpunkt seiner Freilassung, 14. Juni 2024
Denis und Olga Antonov am Tag der Veröffentlichung, 14. Juni 2024
Denis und Olga Antonov am Tag der Veröffentlichung, 14. Juni 2024
Natalia Koroleva trifft Aleksandr am Ausgang der Kolonie, 14. Juni 2024
Natalia Koroleva trifft Aleksandr am Ausgang der Kolonie, 14. Juni 2024
Aleksandr und Natalia Korolev am Tag der Entlassung, 14. Juni 2024
Aleksandr und Natalia Korolev am Tag der Entlassung, 14. Juni 2024

Im März 2019 wurde ein Strafverfahren gegen Koroljow und Antonow eröffnet. Aufgrund von Strafverfolgung und Inhaftierung verlor Denis Antonov sein Geschäft. Er hatte auch die betagte Mutter seiner Frau, Olga, in seiner Obhut. Während dieser ganzen Zeit wurden Denis und seine Familie von Glaubensbrüdern unterstützt. "Meine Frau und ich haben alles, was wir brauchen, und noch mehr", sagte Denis Antonov während des Prozesses.

In diesem Strafverfahren befinden sich noch drei weitere Gläubige in Haft: Georgiy Nikulin und seine Frau Elena sowie Vladimir Atryakhin. Elena muss weitere zwei Jahre und zwei Monate der Strafe verbüßen, Georgiy ein Jahr und sieben Monate und Wladimir drei Jahre und neun Monate.

Insgesamt wurden in Mordwinien bereits neun Menschen religiös verfolgt.

Der Fall Schewtschuk und andere in Saransk

Fallbeispiel
Im Februar 2019 eröffnete der FSB in Saransk ein Strafverfahren gegen drei Gläubige wegen Extremismusverdachts. Nach Massendurchsuchungen landeten Wladimir Atryakhin, der Vater von zwei kleinen Kindern, sowie Alexander Schewtschuk und Georgij Nikulin in einer Untersuchungshaftanstalt, wo sie zwei bis fünf Monate verbrachten. Später traten drei weitere Angeklagte in dem Fall auf - Alexander Koroljow, Jelena Nikulina und Denis Antonow. Der Fall kam im Mai 2021 vor Gericht. Der Verteidigung gelang es, dem Gericht mehrfach zu zeigen, dass der freigegebene Zeuge Wlassow falsch aussagte. Im August 2022 wurden die Gläubigen verurteilt: Wladimir Atryakhin wurde zu sechs Jahren verurteilt, Georgij und Jelena Nikulin – jeweils vier Jahre und zwei Monate und Alexander Schewtschuk, Alexander Koroljow und Denis Antonow – zu zwei Jahren Gefängnis. Die Berufung bestätigte das Urteil. Im November 2023 wurde Schewtschuk aus der Kolonie entlassen, und im Juni 2024 wurden auch Koroljow und Antonow freigelassen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Mordwinien
Siedlung:
Saransk
Woran besteht der Verdacht?:
Laut der Untersuchung "verbreiteten sie Ideologie und Glauben unter den Bürgern der Republik Mordwinien ... durch Gespräche mit Bürgern von Saransk und anderen Bevölkerungszentren", was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidation aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907890001000003
Eingeleitet:
4. Februar 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Direktion des FSB Russlands für die Republik Mordwinien
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1), 282.2 (1.1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-13/2022 (1-216/2021)
Gericht:
Ленинский районный суд г. Саранска
Richter am Gericht erster Instanz:
Елена Симонова
Fallbeispiel