Rinat Kiramov im Gerichtssaal am Tag der Urteilsverkündung

Verbrechen gegen Gläubige

Einer der verurteilten Zeugen Jehovas aus Achtubinsk wurde gefoltert

Tula Region,   Region Astrachan

Ein Bewohner der Region Astrachan, Rinat Kiramov, der wegen seines Glaubens zu 7 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, wurde in der medizinischen Haftanstalt Nr. 3 der Region Tula gefoltert, als er aufgefordert wurde, seine Glaubensbrüder zu belasten. Dies geht aus der Berufung von Kiramovs Anwalt an die Staatsanwaltschaft hervor.

Im April letzten Jahres wurden Rinat Kiramov und zwei weitere Gläubige verurteilt, weil sie mit Freunden über biblische Themen gesprochen hatten. Rinat Kiramov wurde zur Verbüßung seiner Strafe in die Kolonie Nr. 6 der Region Tula geschickt. Am 18. April 2024 wurde Kiramov jedoch im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Tuberkulose in die medizinische Justizvollzugsanstalt Nr. 3 des Föderalen Strafvollzugsdienstes Russlands in der Region Tula verlegt.

Ein paar Tage später besuchte ihn Galina Kiramova, Rinats Frau, bei einem kurzen Date und bemerkte sofort blaue Flecken im Gesicht ihres Mannes. Wie der Anwalt Denis Zubanov herausfand, forderten mehrere Gefangene am 20. April, dass Rinat die Namen der in Achtubinsk lebenden Zeugen Jehovas nennt. Nachdem er sich geweigert hatte, dies zu tun, wurde der Gläubige mehrere Tage lang geschlagen sowie mit Waterboarding und einem Elektroschocker gefoltert. Vom 20. bis zum 24. April wurde ihm der Schlaf entzogen und er durfte nur einmal am Tag essen. "Während der gesamten Zeit in der medizinischen Justizvollzugsanstalt ... er durfte sich nicht die Zähne putzen, rasieren, ins Badehaus gehen oder sogar sitzen", heißt es im Vernehmungsprotokoll des Anwalts von Kiramov.

Der Anwalt wandte sich an die Staatsanwaltschaft von Tula für die Überwachung der Einhaltung der Gesetze in den Justizvollzugsanstalten mit einer Erklärung über eine dringende medizinische Untersuchung von Kiramow und die Überprüfung der Rechtmäßigkeit seiner Verlegung in die medizinische Justizvollzugsanstalt.

Der interne Dienst der Justizvollzugsanstalt führte eine Untersuchung der Foltervorwürfe durch. Infolgedessen wurden, wie in dem entsprechenden Dokument angegeben, Verletzungen an Kiramovs Körper gefunden, was "ein Zeichen für Corpus Delicti" ist.

Wie aus der Antwort der Staatsanwaltschaft des Gebiets Tula hervorgeht, wurden die Materialien am 3. Mai 2024 zur weiteren Untersuchung an die Polizeiabteilung "Skuratowskij" des Innenministeriums der Stadt Tula übergeben.

Die Tuberkulose wurde bei dem Gläubigen nicht bestätigt, so dass er am 17. Mai von der medizinischen Einrichtung zurück in die Strafkolonie Nr. 6 von Tula geschickt wurde.

Der Fall von Koroljow und anderen in Achtubinsk

Fallbeispiel
Am Morgen des Novembers 2021 wurden Jehovas Zeugen in Achtubinsk und Znamensk (Gebiet Astrachan) durchsucht und verhört. Einige von ihnen waren zuvor überwacht worden. Die Sicherheitskräfte brachen Türen auf, beschädigten Eigentum und legten Männer und Frauen auf den Boden. Das Ermittlungskomitee eröffnete ein Strafverfahren gegen Sergej Koroljow, Rinat Kiramow und Sergej Kosjanenko, da es friedliche Gottesdienste als extremistische Aktivitäten betrachtete. Die Gläubigen wurden in eine vorübergehende Haftanstalt und dann in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht, wo sie mehr als anderthalb Jahre verbrachten. Im Oktober 2022 ging der Fall vor Gericht. Einige Zeugen der Anklage, darunter auch der geheime, zogen ihre vorläufigen Aussagen teilweise oder vollständig zurück. Im April 2023 verurteilte das Gericht Koroljow, Kiramow und Kosjanenko zu jeweils 7 Jahren Haft. Vier Monate später bestätigte eine Berufung das Urteil gegen die Gläubigen. Der Kassationsgerichtshof bestätigte diese Entscheidung. Im April 2024 wurde Rinat Kiramov illegal in die LIU Nr. 3 in der Region Tula verlegt, wo er schikaniert und gefoltert wurde.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Region Astrachan
Siedlung:
Achtubinsk
Woran besteht der Verdacht?:
Laut der Untersuchung "organisierten Treffen ... einschließlich des Einsatzes von Videokonferenzen ... nämlich in Form eines kollektiven religiösen Gottesdienstes, der aus der öffentlichen Wiedergabe von Audio- und Videoaufnahmen besteht... sequentielles Singen von Liedern aus einer besonderen Sammlung religiöser Lehren der Zeugen Jehovas und Gebete zu Jehova Gott."
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12102120006000100
Eingeleitet:
9. November 2021
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Achtubinsker Bezirksermittlungsabteilung der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Astrachan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-9/2023 (1–342/2022)
Gericht erster Instanz:
Ахтубинский районный суд Астраханской области
Richter am Gericht erster Instanz:
Анатолий Проскурин
Fallbeispiel