Jurij Juskow bereitet sich darauf vor, vor Gericht zu sprechen. Januar 2024

Jurij Juskow bereitet sich darauf vor, vor Gericht zu sprechen. Januar 2024

Jurij Juskow bereitet sich darauf vor, vor Gericht zu sprechen. Januar 2024

Ungerechte Urteile

In Tschuwaschien bestätigte die Berufung das Urteil für Jurij Juskow. Der Gläubige wird nach Verbüßung der Strafe 90 Jahre alt

Tschuwaschien

Jurij Juskow ist der älteste Zeuge Jehovas, der in Russland verurteilt wurde. Am Montag, den 13. Mai, bestätigte der Oberste Gerichtshof der Republik Tschuwaschien die ihm auferlegte fünfjährige Bewährungsstrafe, jedoch mit einer geringfügigen Änderung - das Verbot, das Haus nachts zu verlassen, wurde von zusätzlichen Einschränkungen aufgehoben.

"Ich studierte die Bibel, traf Menschen, die ebenfalls interessiert waren, und erzählte ihnen von meiner Hoffnung", sagte der 86-jährige Gläubige mit seinem letzten Plädoyer vor dem Berufungsgremium. "Das habe ich bis April 2017 getan [vor der Liquidation der juristischen Personen der Zeugen Jehovas]. Später machte ich das Gleiche weiter. Was hat sich geändert? Was ist mein Verbrechen?" Juskow ist der Ansicht, dass das Gericht seine friedlichen religiösen Aktivitäten grundlos mit der Teilnahme an extremistischen Aktivitäten und deren Beteiligung gleichgesetzt hat (Teile 1.1 und 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation).

Trotz Appellen von Menschenrechtsorganisationen und Urteilen des EGMR wird die strafrechtliche Verfolgung von Zeugen Jehovas, einschließlich älterer Menschen, in Russland fortgesetzt. Bei der Veröffentlichung wurden 13 Gläubige im Alter von 80 Jahren und älter wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt.

Fall Juszkow in Nowotscheboksarsk

Fallbeispiel
Im November 2020 wurde bei dem Rentner Juri Jus’kow eine Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen drei Gläubige aus Tscheboksary durchgeführt. Ermittlungsbeamte beschlagnahmten elektronische Geräte, persönliche Aufzeichnungen und Fotos des älteren Mannes. Nach einer Vernehmung ließen sie ihn wieder frei. Im Mai 2023 kehrten sie zu einer weiteren Hausdurchsuchung zurück; zu diesem Zeitpunkt war der Gläubige bereits 85 Jahre alt. Jus’kow musste eine Haftverschonung unter Auflagen unterschreiben. Die FSB warf ihm vor, sich an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation beteiligt und andere dazu angestiftet zu haben, weil er über seine friedlichen Überzeugungen gesprochen hatte. Im Januar 2024 wurde das Verfahren dem Gericht übergeben; zwei Monate später wurde das Urteil verkündet: 5 Jahre auf Bewährung mit einer Probezeit von 4 Jahren sowie 1 Jahr und 4 Monate Freiheitsbeschränkung. Im Mai 2024 bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung und änderte lediglich einige zusätzliche Auflagen geringfügig ab. Nach 2 Jahren hob das Gericht die Bewährungsstrafe auf und tilgte die Vorstrafe des Gläubigen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Tschuwaschien
Siedlung:
Nowotscheboksarsk
Woran besteht der Verdacht?:
„führte Predigttätigkeit aus, indem er Gespräche führte und in der religiösen Lehre unterrichtete“
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12307970001000016
Eingeleitet:
4. Mai 2023
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
UFSB Russland für die Republik Tschuwaschien
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1.1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-53/2024
Gericht erster Instanz:
Новочебоксарский городской суд Чувашской Республики
Richter am Gericht erster Instanz:
Александр Зубов
Fallbeispiel
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