Jurij Juskow bereitet sich darauf vor, vor Gericht zu sprechen. Januar 2024

Jurij Juskow bereitet sich darauf vor, vor Gericht zu sprechen. Januar 2024

Jurij Juskow bereitet sich darauf vor, vor Gericht zu sprechen. Januar 2024

Ungerechte Urteile

In Tschuwaschien bestätigte die Berufung das Urteil für Jurij Juskow. Der Gläubige wird nach Verbüßung der Strafe 90 Jahre alt

Tschuwaschien

Jurij Juskow ist der älteste Zeuge Jehovas, der in Russland verurteilt wurde. Am Montag, den 13. Mai, bestätigte der Oberste Gerichtshof der Republik Tschuwaschien die ihm auferlegte fünfjährige Bewährungsstrafe, jedoch mit einer geringfügigen Änderung - das Verbot, das Haus nachts zu verlassen, wurde von zusätzlichen Einschränkungen aufgehoben.

"Ich studierte die Bibel, traf Menschen, die ebenfalls interessiert waren, und erzählte ihnen von meiner Hoffnung", sagte der 86-jährige Gläubige mit seinem letzten Plädoyer vor dem Berufungsgremium. "Das habe ich bis April 2017 getan [vor der Liquidation der juristischen Personen der Zeugen Jehovas]. Später machte ich das Gleiche weiter. Was hat sich geändert? Was ist mein Verbrechen?" Juskow ist der Ansicht, dass das Gericht seine friedlichen religiösen Aktivitäten grundlos mit der Teilnahme an extremistischen Aktivitäten und deren Beteiligung gleichgesetzt hat (Teile 1.1 und 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation).

Trotz Appellen von Menschenrechtsorganisationen und Urteilen des EGMR wird die strafrechtliche Verfolgung von Zeugen Jehovas, einschließlich älterer Menschen, in Russland fortgesetzt. Bei der Veröffentlichung wurden 13 Gläubige im Alter von 80 Jahren und älter wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt.

Der Fall Juskow in Nowotscheboksarsk

Fallbeispiel
Im November 2020 wurde die Wohnung des Rentners Jurij Juskow im Rahmen des Verfahrens gegen drei Gläubige aus Tscheboksary durchsucht. Die Strafverfolgungsbeamten beschlagnahmten elektronische Geräte, persönliche Notizen und Fotos des älteren Mannes. Er wurde nach dem Verhör wieder freigelassen. Im Mai 2023 kehrten die Sicherheitskräfte zu einer zweiten Durchsuchung zurück. Zu diesem Zeitpunkt war der Gläubige bereits 85 Jahre alt. Er wurde unter eine Anerkennungsvereinbarung gestellt. Der FSB beschuldigte Juskow, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilzunehmen und andere in sie einzubeziehen, weil er über seine friedlichen Überzeugungen gesprochen hatte. Im Januar 2024 kam der Fall vor Gericht, und zwei Monate später wurde ein Urteil gefällt – eine 5-jährige Bewährungsstrafe mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren und 1 Jahr und 4 Monaten Freiheitsbeschränkung. Im Mai 2024 bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung und änderte die zusätzlichen Einschränkungen leicht.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Tschuwaschien
Siedlung:
Nowotscheboksarsk
Woran besteht der Verdacht?:
"predigende Tätigkeiten ausübte, die sich in der Führung von Gesprächen und der Unterweisung der religiösen Lehre ausdrückten"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12307970001000016
Eingeleitet:
4. Mai 2023
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
FSB-Direktion Russlands für die Tschuwaschische Republik
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1.1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-53/2024
Gericht erster Instanz:
Novocheboksarsk City Court of the Chuvash Republic
Richter am Gericht erster Instanz:
Aleksandr Zubov
Fallbeispiel
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