Kirill Gushchin und seine Frau Svetlana umgeben von Freunden. Mai 2024

Kirill Gushchin und seine Frau Svetlana umgeben von Freunden. Mai 2024

Kirill Gushchin und seine Frau Svetlana umgeben von Freunden. Mai 2024

Juristische Siege

Gericht in Kabardino-Balkarien sprach einen Zeugen Jehovas frei, der des Extremismus beschuldigt worden war

Kabardino-Balkarien

Am 2. Mai 2024 sprach Ruslan Atakuyev, Richter am Bezirksgericht Mayskiy von Kabardino-Balkarien, Kirill Gushchin, 42, frei und befand ihn des Extremismus für nicht schuldig. Der Staatsanwalt forderte 7 Jahre Haft in einer Strafkolonie für den Gläubigen.

"Ich bin nicht schuldig", sagte Guschtschin in seinem letzten Plädoyer. "Ich genieße einfach die Freiheit, die mir Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation gewährt. Stellen Sie sich vor, in Russland wären die Fußballverbände FIFA und UEFA verboten und als extremistisch eingestuft worden. Werden sie aufhören, in Russland Fußball zu spielen? Oder eine Gruppe von Menschen, die sich versammelt haben, um Fußball zu spielen, egal ob Erwachsene, Kinder, Männer oder Frauen, sie werden bereits Extremisten sein und auf den Feldern gejagt werden?"

Die Strafverfolgung von Kirill Guschtschin begann im Mai 2020, als das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen ihn wegen der Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation eröffnete. Maskierte Sicherheitskräfte mit Maschinengewehren hielten den Gläubigen fest, als er zur Arbeit gehen wollte. Unter ihnen befand sich auch der FSB-Offizier Sergej Svetikov, dem wiederholt vorgeworfen wurde, operatives Material gefälscht zu haben. Bei der Durchsuchung wurden in Guschtschins Haus auch Veröffentlichungen gefunden, die auf der Liste der extremistischen Literatur standen.

Im April 2021 wurde Kirill in einem zweiten Anklagepunkt wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation angeklagt. Ein neues Strafverfahren gegen Kirills Ehefrau, Swetlana Guschtschina, wurde von diesem Fall getrennt. Die Vorwürfe gegen beide stützen sich auf die Aussage einer geheimen Zeugin "Filatova", die heimlich Tonaufnahmen von friedlichen Gottesdiensten gemacht hat, bei denen nichts Extremistisches passiert ist.

Dies ist nicht der erste Freispruch von Zeugen Jehovas aus Kabardino-Balkarien, denen Extremismus vorgeworfen wird. Zuvor hatte das Kassationsgericht Jurij Zalipajew von Mayskiy freigesprochen , und der Oberste Gerichtshof von Kabardino-Balkarien hob die Verurteilung von Arkadya Akopyan aus Prokhladniy auf und beendete das Verfahren in seinem Fall.

Russische Gerichte sprachen auch die Baschenows, Iwan Sorokin und Andrej Schukow, Dmitrij Barmakin, Alexej Chabarow und drei Gläubige aus der Region Swerdlowsk frei, aber diese Entscheidungen wurden später aufgehoben.

Der Fall Guschtschin in Majskij

Fallbeispiel
Im Mai 2020 leitete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen Kirill Guschtschin wegen seines Glaubens ein. Strafverfolgungsbeamte führten eine Reihe von Durchsuchungen in den Wohnungen von Jehovas Zeugen durch. Sie brachen in Häuser ein, platzierten verbotene Publikationen und gingen gewaltsam gegen ihre Familienmitglieder vor. Etwa ein Jahr später wurde ein weiteres Verfahren gegen Kirill Guschtschin eingeleitet, diesmal wegen "Beteiligung anderer an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation". Später wurde der Fall gegen Kirills Frau Swetlana und vier weitere friedliche Frauen zu einem vom Fall Guschtschin getrennten Verfahren gemacht. Im Juni 2021 kam Guschtschins Fall vor Gericht. In den Anhörungen wurde deutlich, dass die Religionswissenschaftlerin Larisa Astakhova in ihrem Gutachten, auf das sich der Fall stützte, "objektive Konzepte an die Stelle ihrer persönlichen Meinung gesetzt" hatte. Im Mai 2024 sprach das Gericht den Gläubigen frei, und später bestätigten die Berufungs- und Kassationsgerichte dieses Urteil. Die Staatsanwaltschaft entschuldigte sich offiziell bei dem Gläubigen für die ungerechtfertigte strafrechtliche Verfolgung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kabardino-Balkarien
Siedlung:
Mayskiy
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge "ergriff er Maßnahmen, indem er Gottesdienstversammlungen leitete, die darin bestanden, regelmäßig Lieder zu singen ... und zu Jehova Gott betete."
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12002830005000024
Eingeleitet:
7. Mai 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Majskij Interdistriktliche Ermittlungsabteilung der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Kabardino-Balkarische Republik
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.2 (1.1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-1/2024 (1-2/2023; 1-7/2022; 1-128/2021)
Gericht:
Mayskiy District Court of the Republic of Kabardino-Balkaria
Richter:
Ruslan Atakuyev
Fallbeispiel
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