Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Ein Zeuge Jehovas wurde in Moskau festgenommen und nach Saratow gebracht. Drei Tage später wurde er unter Hausarrest gestellt

Moskau,   Gebiet Saratow

Am 21. April 2024 nahmen Moskauer Sicherheitskräfte einen Zeugen Jehovas, Sergej Bagiyan, 50, fest. Ihm wurde mitgeteilt, dass er in einem Strafverfahren wegen Extremismus verdächtig sei.

Nach Angaben von Bagiyans Angehörigen kamen am Nachmittag Polizeibeamte mit Maschinengewehren zu Sergejs Wohnung. Sie verhielten sich höflich, legten dem Gläubigen dennoch Handschellen an und brachten ihn zur Polizeiwache. Später wurde Sergej nach Saratow transportiert und in eine provisorische Haftanstalt gebracht.

Am 24. April verhängte das Bezirksgericht Wolschskij eine Zwangsmaßnahme gegen ihn in Form von zweimonatigem Hausarrest.

Der Fall von Baschabajew und anderen in Saratow

Fallbeispiel
Im Herbst 2023 führten Sicherheitskräfte Durchsuchungen in den Wohnungen von Gläubigen durch. Elektronische Geräte, persönliche Aufzeichnungen sowie Dokumente und sämtliches Geld wurden von ihnen beschlagnahmt. Alexej Wassiljew, Alexei Jefremow und ihre Familienangehörigen wurden zum Verhör in das Ermittlungskomitee gebracht. Dann wurden die Männer in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht und später unter Hausarrest gestellt. Drei Tage später wurde Anton Basabajew am Wolgograder Flughafen festgenommen und zum Ermittlungskomitee nach Saratow gebracht. Dort wurde er verhört und in eine Haftanstalt gebracht, woraufhin er unter Hausarrest gestellt wurde. Im April 2024 wurde Sergej Bagiyan in Moskau inhaftiert, in eine Haftanstalt gebracht, wonach er nach Saratow transportiert und unter Hausarrest gestellt wurde. Im November 2024 wurde gegen Wassiljew, Jefremow und Basabajew ein Verbot bestimmter Handlungen verhängt.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Saratow
Siedlung:
Saratow
Woran besteht der Verdacht?:
bei der "Verkündigung und Verbreitung der Lehre der Zeugen Jehovas unter den Einwohnern der Stadt Saratow und der Region Saratow" sowie bei der "Teilnahme an Versammlungen, die mit der Zoom-Software abgehalten wurden" (nach der Entscheidung, als Angeklagte Anklage zu erheben)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12302630021000098
Eingeleitet:
31. Oktober 2023
Aktueller Stand des Verfahrens:
Voruntersuchung
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Saratow
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Fallbeispiel
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