Ungerechte Urteile

Das Urteil von Sona Olopova aus Toljatti wurde nach einem Appell vollstreckt – zwei Jahre Zwangsarbeit, weil sie an Jehova Gott glaubte

Samara Region

Am 3. April 2024 bestätigte das Regionalgericht Samara die Verurteilung von Sonya Olopova zu 2 Jahren Zwangsarbeit. Das Gericht stufte ihre Teilnahme an kollektiven Diskussionen über die Bibel per Videoschalte als Extremismus ein.

In ihrer Berufung wies Sona darauf hin, dass das erstinstanzliche Gericht die gewöhnliche Religionsausübung nicht als Ausübung des Rechts der Zeugen Jehovas auf Religionsfreiheit angesehen habe, das der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation nicht verboten habe. Stattdessen genügte nach Ansicht des Gläubigen allein die Tatsache, dass er sich zu einer Religion bekennt, damit das Gericht ein Urteil fällt. Weitere Umstände hat das Gericht nicht geklärt oder festgestellt. In ihrem letzten Wort vor dem Justizausschuss sagte sie: "Das Material meines Strafverfahrens enthält keine einzige kriminelle Handlung, keine einzige Aussage gegen den Staat, gegen Menschen anderer Religionen, gegen Menschen anderer Nationalitäten."

Die "Beweisbasis" umfasste eine Untersuchung aus einem anderen Kriminalfall, in dem Olopova nicht einmal erwähnt wird, sowie die Aussage eines geheimen Zeugen, der behauptete, Sona habe verbotene Literatur verteilt, sie aber nicht selbst gesehen.

In der Region Samara wurden bereits 10 Zeugen Jehovas wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt, fünf von ihnen zu Haftstrafen von 7 bis 8 Jahren.

Der Fall Olopova in Toljatti

Fallbeispiel
Im Mai 2023 brachen Beamte des Ermittlungskomitees und des FSB in Toljatti in die Häuser von mindestens drei Familien von Gläubigen ein, darunter Sona Olopova, gegen die ein Strafverfahren wegen ihres Glaubens eröffnet wurde. Nach dem Verhör verpflichteten sie sich schriftlich, den Ort nicht zu verlassen. Ende Juli 2023 ging der Fall vor Gericht. Es gab einen geheimen Zeugen in dem Fall, der sagte, dass die Gottesdienste ohne Anzeichen von Extremismus abgehalten wurden und nicht mit den Aktivitäten einer juristischen Person in Verbindung standen. Der Staatsanwalt forderte das Gericht auf, den Gläubigen zu 4 Jahren Gefängnis zu verurteilen. Im Januar 2024 wurde sie zu 2 Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Eine Beschwerde im April 2024 bestätigte diese Entscheidung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Samara Region
Siedlung:
Toljatti
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12302360032000242
Eingeleitet:
15. Mai 2023
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Zentrale bezirksübergreifende Ermittlungsabteilung für die Stadt Toljatti der Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Samara
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-50/2024 (1-547/2023)
Gericht erster Instanz:
Центральный районный суд г. Тольятти
Richter am Gericht erster Instanz:
Татьяна Бегунова
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