Jurij Juskow mit seinen Freunden am Tag der Urteilsverkündung

Jurij Juskow mit seinen Freunden am Tag der Urteilsverkündung

Jurij Juskow mit seinen Freunden am Tag der Urteilsverkündung

Ungerechte Urteile

Das Gericht in Tschuwaschien verkündete das Glaubensurteil gegen einen der ältesten politischen Gefangenen. Yuriy Yuskov wurde zu 5 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

Tschuwaschien

Am 15. März 2024 wurde das Verfahren gegen einen Zeugen Jehovas, Jurij Juskow, der in einem Monat 86 Jahre alt wird, vor dem Stadtgericht Nowotscheboksarsk in der Republik Tschuwaschisch abgeschlossen. Richter Aleksandr Zubov verurteilte ihn zu 5 Jahren Bewährungsstrafe mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren und einer Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr und 4 Monaten.

Den Ermittlungen zufolge ist Jurij Juskow schuldig, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilgenommen und sich an ihr beteiligt zu haben, da er "Predigttätigkeiten ausübte, Gespräche führte und religiöse Lehren lehrte". Er wurde auch beschuldigt, ohne Beweise den Bruch der familiären Beziehungen gefördert zu haben. Daraufhin erzählte der Witwer von seiner Ehe mit Ljudmila, die seine religiösen Ansichten nicht teilte: "Meine Frau und ich lebten 59 Jahre und 43 Tage lang als Familie. Euer Ehren, wie viele Familien sind heute in der Lage, ihre Ehe länger als 1 Jahr aufrechtzuerhalten? Ich weiß mit Sicherheit, dass die Bibel die Familienbande nur stärkt und nicht zerstört, auch wenn sich die Familienmitglieder zu anderen Religionen bekennen."

Am 20. April 2017 hat der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation die juristischen Personen der Zeugen Jehovas aufgelöst , aber die Ausübung dieser Religion nicht verboten. Dieser Gedanke wurde von Jurij Juskow bei einer der Anhörungen betont: "Die russischen Behörden haben wiederholt öffentlich erklärt, dass das Verbot nur für juristische Personen gilt und die Gläubigen nicht daran hindert, ihre Religion auszuüben. Und ich verstand, dass ich das Recht, die Religion der Zeugen Jehovas friedlich auszuüben, nicht verloren hatte."

Die Verfolgung des Rentners Jurij Juskow begann im November 2020, als sie mit einer Durchsuchung im Fall von drei Gläubigen aus Tscheboksary zu ihm kamen. Die Sicherheitskräfte kehrten im Mai 2023 mit einer zweiten Durchsuchung zurück, als A. Mukhin, ein leitender Ermittler der Ermittlungsabteilung des russischen FSB für die Republik Tschuwaschien, ein Strafverfahren gegen ihn eröffnete. Die Anklage stützte sich auf die Aussagen zweier geheimer Zeugen; Ein Teil der Gerichtsverhandlungen fand hinter verschlossenen Türen statt, aber das Gericht erlaubte fünf Zuhörern, der Urteilsverkündung beizuwohnen. Etwa 30 weitere Menschen, die gekommen waren, um den Gläubigen zu unterstützen, warteten vor dem Gerichtsgebäude auf die Entscheidung.

Yuriy Yuskov will gegen das Urteil Berufung einlegen.

Der Fall Juskow in Nowotscheboksarsk

Fallbeispiel
Im November 2020 wurde die Wohnung des Rentners Jurij Juskow im Rahmen des Verfahrens gegen drei Gläubige aus Tscheboksary durchsucht. Die Strafverfolgungsbeamten beschlagnahmten elektronische Geräte, persönliche Notizen und Fotos des älteren Mannes. Er wurde nach dem Verhör wieder freigelassen. Im Mai 2023 kehrten die Sicherheitskräfte zu einer zweiten Durchsuchung zurück. Zu diesem Zeitpunkt war der Gläubige bereits 85 Jahre alt. Er wurde unter eine Anerkennungsvereinbarung gestellt. Der FSB beschuldigte Juskow, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilzunehmen und andere in sie einzubeziehen, weil er über seine friedlichen Überzeugungen gesprochen hatte. Im Januar 2024 kam der Fall vor Gericht, und zwei Monate später wurde ein Urteil gefällt – eine 5-jährige Bewährungsstrafe mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren und 1 Jahr und 4 Monaten Freiheitsbeschränkung. Im Mai 2024 bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung und änderte die zusätzlichen Einschränkungen leicht.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Tschuwaschien
Siedlung:
Nowotscheboksarsk
Woran besteht der Verdacht?:
"predigende Tätigkeiten ausübte, die sich in der Führung von Gesprächen und der Unterweisung der religiösen Lehre ausdrückten"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12307970001000016
Eingeleitet:
4. Mai 2023
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
FSB-Direktion Russlands für die Tschuwaschische Republik
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1.1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-53/2024
Gericht erster Instanz:
Novocheboksarsk City Court of the Chuvash Republic
Richter am Gericht erster Instanz:
Aleksandr Zubov
Fallbeispiel
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