Ungerechte Urteile

Eine zweite Berufung ließ Konstantin Sannikow in einer Strafkolonie zurück

Tatarstan

Am 8. Dezember 2023 hat das Justizkollegium des Obersten Gerichtshofs der Republik Tatarstan im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens im Fall Konstantin Sannikov die ursprüngliche Strafe für den Gläubigen von 6,5 Jahren Gefängnis genehmigt. Er wird in der Strafkolonie bleiben.

Im Juni 2023 hob das Berufungsgericht die vom Bezirksgericht verhängte zusätzliche Freiheitsbeschränkung für einen Zeitraum von 1 Jahr auf . Der Staatsanwalt legte im Oktober 2023 Berufung gegen diese Entscheidung ein, und das Sechste Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit in Samara wies Sannikovs Fall für eine zweite Berufungsverhandlung in anderer Besetzung zurück. Vor Gericht sagte der Gläubige: "Meine Inhaftierung ist religiöse Verfolgung."

Für die Zeit zwischen der Kassation und der zweiten Berufung wurde der Gläubige aus der Strafkolonie in die Untersuchungshaftanstalt verlegt.

Konstantin Sannikow ist seit August 2020 inhaftiert. Er hat bereits 2 Jahre und 9 Monate in einer Untersuchungshaftanstalt und 6 Monate in einer Strafkolonie verbracht. Seine Inhaftierung wirkte sich negativ auf seine Gesundheit aus, und in der Strafkolonie verlor er aufgrund von Unterernährung viel Gewicht. Trotzdem bewahrt der Gläubige eine positive Einstellung und gute Beziehungen zu anderen. Bis zum Ablauf seiner Strafe sind es noch ca. 2 Jahre.

Der Fall Sannikow in Kasan

Fallbeispiel
Im August 2020 leitete der FSB von Tatarstan ein Strafverfahren gegen Konstantin Sannikov, einen gerichtsmedizinischen Sachverständigen und Vater von 4 Kindern, ein. Gespräche über die Bibel mit Freunden galten als Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Der Gläubige wurde in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht, und seine Bankkonten wurden gesperrt. Erst nach 2 Jahren durfte er seine Frau und seine Töchter sehen. Der Fall kam im August 2021 vor Gericht. Die Aussagen der geheimen Zeugen Jehovas waren unwahr und deuteten auf eine persönliche Abneigung gegen Jehovas Zeugen hin. Trotzdem verurteilte das Gericht Sannikow im Februar 2023 zu 6,5 Jahren Haft in einer Strafkolonie. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung im Juni desselben Jahres und schloss die zusätzlichen Einschränkungen aus dem Urteil aus. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen diese Entscheidung ein, und das Kassationsgericht verwies den Fall zur zweiten Berufung zurück, die im Dezember 2023 das ursprüngliche Urteil des Gläubigen bestätigte. Während der Zeit im Gefängnis verschlimmerten sich seine chronischen Krankheiten.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Tatarstan
Siedlung:
Kazan
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007920001000058
Eingeleitet:
25. August 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der FSB-Direktion für die Republik Tatarstan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-932/2021
Gericht:
Sovetskiy District Court of the City of Kazan
Richter:
Marat Haertdinov
Fallbeispiel
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