Evgeny Bushev vor dem Gebäude des Bezirksgerichts Kalininski der Region Tscheljabinsk, Oktober 2023

Evgeny Bushev vor dem Gebäude des Bezirksgerichts Kalininski der Region Tscheljabinsk, Oktober 2023

Evgeny Bushev vor dem Gebäude des Bezirksgerichts Kalininski der Region Tscheljabinsk, Oktober 2023

Ungerechte Urteile

In Tscheljabinsk verurteilte das Gericht Jewgenij Buschew in fünf Anhörungen zu 7 Jahren Gefängnis

Gebiet Tscheljabinsk

Am 7. November 2023 befand Richter Anton Erofejew vom Kalininski-Bezirksgericht Tscheljabinsk Jewgenij Buschew, einen Zeugen Jehovas, des Extremismus für schuldig. Das Gericht betrachtete friedliche Zusammenkünfte und Gespräche über biblische Themen als Verbrechen. In den Anhörungen gab es nur fünf Sitzungen.

Das Verfahren gegen Bushev wurde vom Ermittler des Ermittlungskomitees, Aleksandr Chepenko, eingeleitet, der mindestens 12 ähnliche Fälle in der Region hat. Im September 2022 wurde Jewgenijs Haus durchsucht. Ein Jahr später ging der Fall vor Gericht, und zwei Monate später erreichte er seine letzte Phase. Der Staatsanwalt forderte für Buschew 6 Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes.

Den Ermittlungen zufolge unternahm der Gläubige "vorsätzliche, zielgerichtete Handlungen organisatorischer Art, die darauf abzielten, die illegalen Aktivitäten einer verbotenen religiösen Organisation fortzusetzen". Jewgenij gehörte jedoch keiner extremistischen Organisation an, sondern praktizierte nur seine Religion, wie es Jehovas Zeugen überall auf der Welt tun. In Russland ist diese Religion auch nicht verboten.

Die Verteidigung betont, dass es in den Materialien des Strafverfahrens keinen einzigen Beweis für eine extremistische Äußerung oder Handlung von Bushev gibt. Es gibt eine linguistische Untersuchung in dem Fall, nach der Jewgenij einen Agenten der Geheimdienste, einen Mitarbeiter der Nationalgarde, der vorgab, sich für die Bibel zu interessieren, "überredete", den Glauben der Zeugen Jehovas anzunehmen. Laut Bushev haben die Autoren der Untersuchung seine Sätze aus dem Zusammenhang gerissen und ihre Bedeutung verzerrt. Tatsächlich diskutierte der Gläubige nur über biblische Fragen, die den Mann interessierten.

Jewgenij Buschew steht seit September 2022 unter Hausarrest. Aufgrund der Strafverfolgung verlor er seinen Job und seine Konten wurden gesperrt.

Bereits 15 Zeugen Jehovas aus der Region Tscheljabinsk wurden aus religiösen Gründen strafrechtlich verfolgt.

Der Fall Buschew in Tscheljabinsk

Fallbeispiel
An einem Septemberabend im Jahr 2022 besuchte Jewgenij Buschew aus Tscheljabinsk einen Freund, dessen Haus von Strafverfolgungsbeamten durchsucht wurde, während er dort war. Es stellte sich heraus, dass das Ermittlungskomitee Jewgenij der Beteiligung an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation verdächtigte, und es wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Der Gläubige wurde in sein Haus gebracht, um es durchsuchen zu lassen, und am nächsten Tag wurde er unter einen Anerkennungsvertrag gestellt. Später wurde die Anklage auf Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation umgestuft. Laut Ermittler Aleksandr Chepenko hat sich Bushev des Extremismus schuldig gemacht, weil er an den Gottesdienstversammlungen der Zeugen Jehovas teilnahm und mit Menschen über die Bibel sprach. Die Aussage gegen den Gläubigen wurde von einem Offizier der Nationalgarde gemacht, der Interesse an der Bibel vortäuschte. Im August 2023 akzeptierte das Gericht die Fallunterlagen zur Prüfung und verurteilte den Gläubigen 2 Monate später zu 7 Jahren Haft. Im April 2024 reduzierte das Berufungsgericht diese Strafe auf 6 Jahre in einer Strafkolonie.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Tscheljabinsk
Siedlung:
Tscheljabinsk
Woran besteht der Verdacht?:
"vorsätzliche, zielgerichtete Handlungen organisatorischer Art unternommen haben, die darauf abzielen, die illegale Tätigkeit einer verbotenen religiösen Organisation fortzusetzen" (aus der Anklageschrift)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12202750030000030
Eingeleitet:
24. August 2022
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees des Gebiets Tscheljabinsk
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-982/2023
Gericht erster Instanz:
Kalininskiy District Court of the Chelyabinsk Region
Richter am Gericht erster Instanz:
Anton Yerofeyev
Fallbeispiel
Zurück zum Anfang