Von links nach rechts: Margarita Moiseyenko, Galina Yatsik und Yelena Yatsyk im Gerichtssaal

Von links nach rechts: Margarita Moiseyenko, Galina Yatsik und Yelena Yatsyk im Gerichtssaal

Von links nach rechts: Margarita Moiseyenko, Galina Yatsik und Yelena Yatsyk im Gerichtssaal

Ungerechte Urteile

Das Gericht in der Amur-Region verhängte Bewährungsstrafen von zwei bis drei Jahren gegen drei Frauen, weil sie in der Bibel gelesen hatten

Amur Region

Am 21. September 2023 befand der Richter Ivan Moiseyenko vom Bezirksgericht Zeya der Region Amur Margarita Moiseyenko, 44, Yelena Yatsyk, 51, und Galina Yatsik, 72, der Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation für schuldig und verurteilte sie zu Bewährungsstrafen.

Der Staatsanwalt beantragte, die Gläubigen für zweieinhalb bis drei Jahre in eine Strafkolonie zu schicken, aber das Gericht verurteilte Margarita Moiseyenko zu drei Jahren auf Bewährung mit dem Entzug des Rechts auf Führung und Teilnahme an der Arbeit öffentlicher Organisationen für drei Jahre und einer Freiheitsbeschränkung von zehn Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren. Galina Yatsik erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe mit dem Entzug des Rechts auf Führung und Teilnahme an der Arbeit öffentlicher Organisationen für drei Jahre, eine Freiheitsbeschränkung von sechs Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren. Der Richter verurteilte Jelena Jazyk zu zweieinhalb Jahren auf Bewährung mit dem Entzug des Rechts auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Führung und der Teilnahme an der Arbeit öffentlicher Organisationen für drei Jahre, einer Freiheitsbeschränkung von acht Monaten mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden und kann angefochten werden.

Die Gläubigen sind mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden. Jelena Jazyk betonte diese Position, als sie in ihrem letzten Wort erklärte: "Ich halte mich nicht für schuldig und habe nicht die Absicht, meine religiösen Überzeugungen aufzugeben. Ich bin mir sicher, dass ich das Recht habe, weiterhin die Religion meiner Wahl auszuüben. Dieses Recht wird mir durch Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation garantiert. Galina Yatsik sagte vor Gericht: "Es gibt kein corpus delicti in meinen Handlungen, denn mein Motiv ist die Liebe zu Gott und die Liebe zu den Menschen . . . Mein Gewissen ist rein vor Gott und vor dem Staat."

Im März 2019 fand die erste Durchsuchung in der Wohnung der Familie Moisejenko statt, woraufhin ein Strafverfahren gegen Konstantin, Margaritas Ehemann, eingeleitet wurde. Eineinhalb Jahre später wurden auch die Wohnungen von Jelena Jazyk und Galina Jazik durchsucht. Im November 2021 leitete der Ermittler V. S. Obukhov, bekannt für andere Fälle gegen Gläubige aus der Amur-Region, ein Strafverfahren gegen drei Frauen ein. Im März 2023 ging der Fall vor Gericht.

"Die Realität sieht heute so aus, dass Zivilisten zu Unrecht als Extremisten bezeichnet werden", sagte Margarita Moisejenko vor der Urteilsverkündung. "Leider suchte der Staatsanwalt nicht nach Anzeichen extremistischer Aktivitäten, sondern nach der Art und Weise, wie ich meinen Glauben zum Ausdruck brachte." Sie fügte hinzu: "An Gott zu glauben ist für mich dasselbe wie Atmen. Wenn es mir nicht erlaubt ist, meinen Glauben friedlich zu praktizieren, weil man darin Anzeichen von Extremismus sieht, obwohl es keinen Hinweis auf so etwas gibt, dann fühle ich mich, als ob ich nicht atmen kann.

In der Amur-Region sind bereits 23 Zeugen Jehovas, darunter fünf Frauen, wegen ihres Glaubens in Strafverfahren angeklagt worden.

Der Fall von Margarita Moiseenko und anderen in Zeya

Fallbeispiel
Im Oktober 2020 wurden Durchsuchungen in 8 Wohnungen von Zeugen Jehovas durchgeführt, die vom FSB beaufsichtigt wurden. Im November 2021 wurde ein Strafverfahren gegen Margarita Moiseenko, deren Ehemann Konstantinbereits wegen Glaubens an Jehova Gott zu 6 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde, sowie gegen Galina Yatsyk und Yelena Yatsyk wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation eingeleitet. Die Frauen erhielten eine schriftliche Verpflichtung, den Ort nicht zu verlassen. Im März 2023 ging ihr Fall vor Gericht. Der Staatsanwalt forderte 2,5 bis 3 Jahre Gefängnis für Frauen. Im September verurteilte das Gericht sie zu Bewährungsstrafen: Margarita Moiseenko zu drei Jahren, Elena Yatsyk zu zweieinhalb Jahren und Galina Yatsyk zu zwei Jahren. Im November bestätigte eine Berufung das Urteil und schloss das Verbot aus, bestimmte Ämter zu bekleiden.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Amur Region
Siedlung:
Zeya
Woran besteht der Verdacht?:
In der Untersuchung heißt es: "In der Erkenntnis, dass er durch seine Handlungen die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und der Sicherheit des Staates untergräbt ... waren direkt beteiligt an... religiösen Veranstaltungen."
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12107100001000049
Eingeleitet:
22. November 2021
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Zweigstelle des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands in der Region Amur
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-62/2023
Gericht erster Instanz:
Зейский районный суд Амурской области
Richter am Gericht erster Instanz:
Иван Моисеенко
Fallbeispiel
Zurück zum Anfang