Nach seiner Entlassung aus der Strafkolonie wurde Seidkuliev in einer Abschiebeanstalt festgehalten und des Landes verwiesen

Nach seiner Entlassung aus der Strafkolonie wurde Seidkuliev in einer Abschiebeanstalt festgehalten und des Landes verwiesen

Nach seiner Entlassung aus der Strafkolonie wurde Seidkuliev in einer Abschiebeanstalt festgehalten und des Landes verwiesen

Andere

Rustam Seidkuliev, ein Zeuge Jehovas, wurde nach Turkmenistan abgeschoben, obwohl das Gericht ihm erlaubte, weitere sechs Monate in Russland zu bleiben

Gebiet Saratow

Am 17. September 2023 haben Mitarbeiter des Föderalen Migrationsdienstes entgegen einem Gerichtsbeschluss Rustam Seidkuliev nach Turkmenistan abgeschoben. Zuvor war ihm auf Initiative des FSB die russische Staatsbürgerschaft entzogen worden, weil er wegen seines Glaubens strafrechtlich verfolgt wurde.

Seidkuliev wurde zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt, weil er an Gottesdiensten teilgenommen und über biblische Themen gesprochen hatte . Insgesamt verbrachte Rustam etwas mehr als ein Jahr und zehn Monate hinter Gittern. Nach Seidkulievs Entlassung aus der Kolonie traten zusätzliche Strafen in Kraft. Es war nicht mit Gefängnis verbunden und erlaubte ihm, mit seiner Frau zu leben, sich frei in Saratow zu bewegen, mit Freunden zu kommunizieren und zu arbeiten.

Zwei Monate später wurde beschlossen, ihn abzuschieben, und am 19. Juni wurde der Gläubige festgenommen und in die vorübergehende Haftanstalt für ausländische Staatsbürger gebracht. Die Verteidigung des Gläubigen legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. Das Bezirksgericht Kirow in Saratow erlaubte die Abschiebung von Rustam Seidkuliev erst nach Verbüßung einer zusätzlichen Strafe. Dies gab ihm die Möglichkeit, nach seiner Entlassung aus der Kolonie mehr als sechs Monate mit seiner Familie in Russland zu bleiben. Entgegen der Entscheidung des Gerichts wurde der Gläubige vorzeitig abgeschoben.

Nach eigenen Angaben von Seidkuliev versuchten FMS-Beamte zweimal, ihn des Landes zu verweisen. Der erste Versuch fand am 15. September statt, aber der Flug hatte Verspätung und der Gläubige wurde in die Haftanstalt zurückgebracht. "Am nächsten Tag kamen die Mitarbeiter und sagten: 'Du hast 15 Minuten Zeit, um dich fertig zu machen'", erinnert sich der Gläubige. "Danach wurden sie mit dem Auto nach Moskau gebracht, was den Ansturm auf Anordnung der Behörden erklärt."

Seidkuliev kam um 3 Uhr morgens in Aschgabat an. Dort wurde er etwa 12 Stunden lang bei der Grenzkontrolle festgehalten und nach Erledigung der Papiere wieder freigelassen.

Vor mehr als 20 Jahren wurde Rustams Stiefvater aus Turkmenistan ausgewiesen, weil er ein Zeuge Jehovas war. So kam es, dass die Familie Seidkuliev in Saratow landete.

Rustam Seidkuliev ist der vierte Zeuge Jehovas, der seit 2017 von den russischen Behörden wegen seiner Religion aus dem Land ausgewiesen wurde. Zuvor war dies Dennis Christensen, Feliks Makhammadiev und Konstantin Bazhenov passiert.

Fall Seidkuliev in Saratow

Fallbeispiel
Im Januar 2020 leitete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen Rustam Seidkuliev ein. Er wurde des Extremismus bezichtigt, weil er die Bibel gelesen und diskutiert hatte. Zwei Wochen später nahm die Polizei einen Gläubigen in einem Einkaufszentrum in Adler fest. Er wurde in die Stadt Saratow gebracht und für sieben Monate unter Hausarrest gestellt. Im März 2021 kam Seidkulievs Fall vor Gericht. Zwei Monate später wurde er für schuldig befunden und zu zweieinhalb Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes verurteilt. Das Landgericht verkürzte diese Frist um zwei Monate. Der Kassationsgerichtshof bestätigte diese Entscheidung. Seidkuliev verbüßte seine Strafe in der Strafkolonie 33 in Saratow. In dieser Zeit erwirkte der FSB den Entzug seiner russischen Staatsbürgerschaft. Im April 2023 wurde der Gläubige aus der Kolonie entlassen und im September nach Turkmenistan abgeschoben.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Saratow
Siedlung:
Saratow
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12002630006000014
Eingeleitet:
29. Januar 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion für den Leninski-Bezirk, Saratow, Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Saratow
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-229/2021
Gericht:
Ленинский районный суд г. Саратова
Richter:
Андрей Ефимов
Fallbeispiel
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