Aleksandr Shutov mit seiner Frau Roza am Tag der Urteilsverkündung. Juni 2023

Aleksandr Shutov mit seiner Frau Roza am Tag der Urteilsverkündung. Juni 2023

Aleksandr Shutov mit seiner Frau Roza am Tag der Urteilsverkündung. Juni 2023

Ungerechte Urteile

In der Region Chabarowsk hat ein Gericht den 70-jährigen Alexander Schutow des Extremismus für schuldig befunden, weil er mit Freunden in der Bibel gelesen hatte

Gebiet Chabarowsk

Am 9. Juni 2023 befand das Bezirksgericht Lazo der Region Chabarowsk den 70-jährigen Alexander Schutow des Extremismus für schuldig. Richter Jewgenija Steza verurteilte ihn wegen der Teilnahme an den Gottesdiensten der Zeugen Jehovas zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten auf Bewährung mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden.

"Ich betrachte dieses Strafverfahren als Repression", sagte Aleksandr vor Gericht. "Die Ermittlungsbehörde hat das Konzept der Ausübung des Rechts der Bürger auf Religionsfreiheit, das das Recht einer Person einschließt, die Bibel zu lesen und mit Freunden darüber zu diskutieren, grundlos und unangemessen durch das Konzept der Durchführung extremistischer Aktivitäten ersetzt. ... Meine einzige Absicht war es, Gott anzubeten; Das ist typisch für die Religion, zu der ich mich bekenne. Und das Motiv meines Handelns war die Liebe zu Gott und zum Nächsten." Der Gläubige hat das Recht, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Die Durchsuchung der Wohnung der Familie Shutov fand Ende Juli 2021 statt. Das Strafverfahren wurde vom FSB-Ermittler S. W. Nemzew und vom Leiter der Wjasemski-Abteilung des FSB, Alexej Swetatschew, geführt. Sie leiteten auch die Strafverfolgung anderer Zeugen Jehovas in Wjasemskoje ein: Yen Sen Lee, Jegor Baranow und Sergej Kusnezow. Jegor und Sergej erhielten Bewährungsstrafen von viereinhalb bzw. zweieinhalb Jahren, und Yen Sen starb während der Ermittlungen. Die FSB-Offiziere benutzten gegen sie und Schutow die Aussage einer Frau, die die Gläubigen unter dem Druck der Sicherheitskräfte verleumdet hatte – ihr zufolge wurde ihr mit dem Entzug der elterlichen Rechte gedroht.

Eric Patterson, Vizepräsident des Instituts für Religionsfreiheit, nannte die anhaltende Verfolgung von Zeugen Jehovas in Russland unfair und lächerlich: "Sie trägt zu einem Klima der Angst und der sozialen Stagnation bei."

Der Fall Schutow in Wjasemski

Fallbeispiel
Im Juli 2021 eröffnete der FSB in Chabarowsk ein Strafverfahren gegen Alexander Schutow wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Das Haus von Aleksandr und seiner Frau wurde durchsucht. Dann wurde der Gläubige verhört und freigelassen, nachdem er erkannt hatte, nicht zu gehen. Im März 2022 wurde der Fall Schutow vor Gericht gebracht. Als Beweis für die Schuld des Angeklagten führte die Anklage die Aussage eines Zeugen an, der zuvor gezwungen worden war, gegen zwei andere Gläubige auszusagen. Der Staatsanwalt forderte 3 Jahre und 5 Monate für den Gläubigen. Das Gericht verurteilte Aleksandr zu 2 Jahren und 5 Monaten Bewährungsstrafe mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren und einer Freiheitsbeschränkung von 6 Monaten.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Chabarowsk
Siedlung:
Wjasemski
Woran besteht der Verdacht?:
Nach Angaben der Ermittler nahm der Gläubige an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation teil, besuchte Gottesdienste und las in der Bibel.
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12107080001000053
Eingeleitet:
26. Juli 2021
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der FSB-Direktion Russlands für das Gebiet Chabarowsk
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-5/2023 (1-166/2022)
Gericht erster Instanz:
Lazo District Court of the Khabarovsk Territory
Richter am Gericht erster Instanz:
Yevgeniya Stetsa
Fallbeispiel
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