Die Bazhenovs und Vera Zolotova zusammen mit einem Anwalt im Gerichtssaal. 31. Januar 2023

Ungerechte Urteile

Eine Bewährungsstrafe statt eines Freispruchs. Als Ergebnis des dritten Appells wurden Gläubige aus Kamtschatka des Extremismus für schuldig befunden

Territorium Kamtschatka

Am 31. Januar 2023 befasste sich das Territorialgericht Kamtschatka zum dritten Mal mit dem Fall der zuvor freigesprochenen Bazhenovs Bazhenovs und der Rentnerin Vera Solotowa und befand sie des Extremismus für schuldig und verhängte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Alle drei sind Einwohner von Yelizovo, einer Stadt in Kamtschatka mit etwas mehr als 36.000 Einwohnern. Die Bazhenovs sind ein freundliches und geselliges Paar, das Lehrer in einer eng verbundenen Familie ist. Vera Zolotova ist eine 77-jährige Rentnerin, die ihr ganzes Leben lang in ihrer Heimatstadt gelebt hat und sich einen Ruf als gesetzestreue Person erworben hat. Jeder von ihnen praktiziert seit mehr als fünfzehn Jahren die Religion der Zeugen Jehovas. Wie andere Vertreter dieser Religion, die in Hunderten von anderen Ländern leben, gingen sie zu Treffen mit anderen Gläubigen, lasen und diskutierten die Bibel und sangen religiöse Lieder. Es war diese Aktivität, und nicht irgendein tatsächliches Verbrechen, das zum Grund für ihre Strafverfolgung wurde, die seit mehr als vier Jahren andauert.

In dieser Zeit hat der Fall dieser Gläubigen viele Stadien durchlaufen: Zuerst wurde er aufgrund von Unzulänglichkeiten der Staatsanwaltschaft an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben; Später kam es zu einem Urteil: Das Gericht befand die Gläubigen für schuldig und verurteilte sie zu zweijährigen Bewährungsstrafen. Das Berufungsgericht erkannte das Urteil als gerecht an, aber das spätere Kassationsgericht hob es auf und verwies den Fall zurück in die Berufungsinstanz. Im Januar 2022 sprach das Territorialgericht Kamtschatka die Gläubigen frei. Das Kassationsgericht bestätigte diese Entscheidung, aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung beim Obersten Gerichtshof Russlands ein, der den Freispruch im Dezember 2022 aufhob und den Fall zurück in die Berufungsphase verwies.

Snezhana Bazhenova erinnerte sich an einen jahrelangen Rechtsstreit: "Vor Gericht wurde klar, dass die Anschuldigungen gegen uns erfunden waren. Als zum Beispiel das Zeugnis einer älteren Frau verlesen wurde, einer Zeugin der Anklage [die mit Jehovas Zeugen über die Bibel gesprochen hatte], konnte sie nicht anders, als die ganze Zeit zu schreien: "Du hast alles falsch interpretiert! Das ist eine Lüge!" Und der Richter sah und hörte, dass der Zeuge der Anklage das nie wirklich gesagt hatte. Auf die Frage, ob sie uns kenne, antwortete sie: "Nein, ich kenne sie überhaupt nicht." Snezhana bewertete ihre ungerechte Verfolgung folgendermaßen: "Das ist der übliche Weg eines Christen; viele Christen vor mir haben es mit Würde ertragen."

Konstantin Bazhenov dachte über die Möglichkeit nach, in einer Strafkolonie zu landen, und sagte, dass dies für seine Familie eine große Not bedeuten würde, fügte aber hinzu: "Wir sind unter unseren lieben Freunden, und für meine Familie wird man sich auf jeden Fall kümmern."

Die Gläubigen halten sich immer noch für unschuldig. Es sei darauf hingewiesen, dass nach den Klarstellungen des Plenums des Obersten Gerichtshofs Russlands die religiöse Tätigkeit der Zeugen Jehovas an sich kein corpus delicti darstellt. Im Juni 2022 sprach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Jehovas Zeugen in Russland vollständig frei und verwies auf "Hinweise auf eine Politik der Intoleranz durch die russischen Behörden . . . die Zeugen Jehovas veranlassen sollen, ihren Glauben aufzugeben und andere daran zu hindern, sich ihm anzuschließen" (§ 254).

Der Fall der Bazhenovs und anderer in Jelisowo

Fallbeispiel
Im Jahr 2018 wurden in Jelisowo die beiden Lehrer Snezhana und Konstantin Bazhenov sowie die verwitwete Rentnerin Vera Zolotova festgenommen, ihre Häuser durchsucht und einige Tage später mussten sie ein Anerkennungsabkommen unterzeichnen. Das Untersuchungskomitee setzte die Abhaltung gemeinsamer Gottesdienste mit illegalen Aktivitäten gleich. Im September 2020 verhängte das Gericht jeweils eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung, aber das Kassationsgericht verwies den Fall zur Wiederaufnahme des Verfahrens an das Bezirksgericht zurück. Im Januar 2022 sprach sie die Gläubigen frei, aber die Staatsanwaltschaft erreichte es, dass das Urteil vom Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation aufgehoben und der Fall in die Berufungsphase zurückverwiesen wurde, und später unterstützten die Kassationsgerichte das Urteil über eine 2-jährige Bewährungsstrafe.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Territorium Kamtschatka
Siedlung:
Jelisowo
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidierung aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas).
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802300004000052
Eingeleitet:
17. August 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Stadt Jelissowo der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Kamtschatka
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-78/2020
Gericht:
Елизовский районный суд Камчатского края
Richter:
Юлия Пискун
Fallbeispiel