Angeklagte mit ihren Familien und Freunden kurz vor der Urteilsverkündung (Saransk, August 2022)

Angeklagte mit ihren Familien und Freunden kurz vor der Urteilsverkündung (Saransk, August 2022)

Angeklagte mit ihren Familien und Freunden kurz vor der Urteilsverkündung (Saransk, August 2022)

Ungerechte Urteile

Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil gegen sechs Gläubige aus Saransk. Sie werden 2 bis 6 Jahre in einer Strafkolonie verbringen

Mordwinien

Am 16. Januar 2023 bestätigte der Oberste Gerichtshof der Republik Mordwinien das Urteil von sechs Zeugen Jehovas aus Saransk: 6 Jahre Haft für Atryakhin, 4 Jahre und 2 Monate in einer Strafkolonie für die Nikulins und 2 Jahre Haft für Schewtschuk, Koroljow und Antonow.

Die Gläubigen nahmen an der Anhörung per Videokonferenz teil, während sie sich in der Haftanstalt Nr. 1 in Saransk befanden, wo sie nach dem Urteil des Gerichts erster Instanz untergebracht wurden. Im Februar 2023 ist es genau 4 Jahre her, dass die strafrechtliche Verfolgung von Alexander Schewtschuk und seinen Glaubensbrüdern begann. Trotz der Entscheidung des Berufungsgerichts beteuern alle sechs weiterhin ihre Unschuld und beabsichtigen, ihren guten Namen vor dem Kassationsgericht zu verteidigen.

Im Juni 2022 stellte sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eindeutig auf die Seite der Zeugen Jehovas in Russland. In dem Urteil heißt es unter anderem, dass "die Zwangsliquidation aller religiösen Organisationen der Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation ... hat Anzeichen einer Politik der Intoleranz gegenüber den religiösen Aktivitäten der Zeugen Jehovas seitens der russischen Behörden aufgedeckt, die darauf abzielt, Jehovas Zeugen zu zwingen, ihren Glauben aufzugeben und andere daran zu hindern, sich ihm anzuschließen" (§ 254).

Der Fall von Shevchuk und anderen in Saransk

Fallbeispiel
Im Februar 2019 leitete der FSB in Saransk ein Strafverfahren wegen Extremismus gegen drei Gläubige ein. Nach Massendurchsuchungen landeten der Vater zweier kleiner Kinder, Wladimir Atjachin, sowie Aleksandr Schewtschuk und Georgij Nikulin in einem Untersuchungshaftzentrum, wo sie zwei bis fünf Monate verbrachten. Später traten drei weitere Angeklagte in dem Fall auf – Aleksandr Korolev, Elena Nikulina und Denis Antonov. Der Fall kam im Mai 2021 vor Gericht. Die Verteidigung konnte dem Gericht mehrfach nachweisen, dass der freigegebene Zeuge Vlasov falsche Aussage abgab. Im August 2022 wurden die Gläubigen verurteilt: Atrijachin wurde zu 6 Jahren verurteilt, die Nikulins jeweils zu 4 Jahren und 2 Monaten, und Shevchuk, Korolew und Antonov zu 2 Jahren in einer Strafkolonie. Die Berufung ließ das Urteil unverändert. Im November 2023 wurde Shevchuk aus der Kolonie entlassen, im Juni 2024 wurden Korolev und Antonov entlassen und im Dezember 2025 Nikulin.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Mordwinien
Siedlung:
Saransk
Woran besteht der Verdacht?:
sie "verbreiteten Ideologie und Glauben unter den Bürgern der Republik Mordwinen... durch Gespräche mit Bürgern von Saransk in der Öffentlichkeit und in Wohngebäuden", was als "Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation" interpretiert wird.
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907890001000003
Eingeleitet:
4. Februar 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der FSB-Direktion für die Republik Mordowien
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1), 282.2 (1.1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-13/2022 (1-216/2021)
Gericht:
Leninskiy District Court of the City of Saransk
Richter am Gericht erster Instanz:
Yelena Simonova
Fallbeispiel
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