Martynova Nina, Pavlova Zoya, Yermakov Mikhail und Martynov Andrey im Gerichtsgebäude. Dezember 2022

Martynova Nina, Pavlova Zoya, Yermakov Mikhail und Martynov Andrey im Gerichtsgebäude. Dezember 2022

Martynova Nina, Pavlova Zoya, Yermakov Mikhail und Martynov Andrey im Gerichtsgebäude. Dezember 2022

Ungerechte Urteile

Geldstrafen für zwei Frauen und Bewährungsstrafen für zwei Männer. Zeugen Jehovas in Tschuwaschien verurteilt

Tschuwaschien

Am 22. Dezember 2022 befand der Richter des Bezirksgerichts Alatyrskij der Republik Tschuwaschien, Iwan Kontschulisow, vier Gläubige des Extremismus für schuldig und verhängte gegen Zoya Pavlova und Nina Martynova eine Geldstrafe von 350.000 Rubel und gegen Michail Jermakow und Andrej Martynow eine Bewährungsstrafe von 6 Jahren mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren.

Im Namen aller Angeklagten sagte der 58-jährige Andrej Martynow: "In diesem Fall gibt es keine Opfer, der Staat hat in keiner Weise gelitten, und in der Tat gibt es überhaupt kein Verbrechen. Aber wir sind die Opfer; Die Angeklagten sind Ehemänner, Ehefrauen, Mütter, vorbildliche Arbeiter." Nina, 64, hat ihr ganzes Leben lang als Kindergärtnerin gearbeitet; Andrey ist seit 25 Jahren Fahrer und Heizer in einem Heizungskeller; Zoya, 57, hat in einem Maschinenbauwerk und im Wohnungsbau gearbeitet, und Mikhail, 60, war Hausmeister.

Die Verfolgung von Gläubigen begann im Juni 2021, als in der Stadt Alatyr Durchsuchungen durchgeführt und ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Die Ermittlungsabteilung des Föderalen Sicherheitsdienstes Russlands für die Republik Tschuwaschisch brauchte etwas mehr als ein Jahr, um eine Untersuchung durchzuführen, und im Juli 2022 ging der Fall vor Gericht. Der Staatsanwalt beantragte, die Gläubigen in eine Strafkolonie zu bringen: Andrej Martynow und Michail Jermakow – je 6 Jahre, Nina Martynowa – 5 Jahre und Zoja Pawlowa – 4,5 Jahre.

Zoya Pavlova verteidigte ihr Recht auf Religionsfreiheit und sagte während des Prozesses: "Jeder Gläubige wird teilen, was er gelernt hat, und sich mit seinen Freunden treffen, um darüber zu diskutieren und sich zu treffen. Wenn das nicht geschieht, dann verschwindet der Sinn des Glaubens einfach." Nina Martynova fügte hinzu: "Wenn jemand die Bibel liest, an Jehova Gott glaubt, seinen Nächsten liebt und religiöse Lieder singt, kann das niemandem schaden. Wie kann das die Grundlagen der Sicherheit des Staates untergraben?"

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden. Die Gläubigen beharren auf ihrer völligen Unschuld und beabsichtigen, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen.

In der Republik Tschuwaschisch wurden drei weitere Zeugen Jehovas wegen ihres Glaubens verfolgt. Im Januar 2022 wurden hohe Bußgelder gegen sie verhängt.

In einem Urteil vom 7. Juni 2022 kritisierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Vorgehen der russischen Behörden gegen Gläubige und stellte fest , dass "die strafrechtliche Verfolgung und strafrechtliche Verantwortlichkeit für die friedliche Ausübung der Religion der Zeugen Jehovas zusammen mit anderen auf einer inakzeptabel weiten Formulierung und willkürlichen Anwendung der Anti-Extremismus-Gesetzgebung beruht" (§ 272).

Der Fall Martynow und anderer in der Rechtssache Alatyr

Fallbeispiel
Im Juni 2021 leitete der russische FSB ein Strafverfahren gegen Unbekannte ein, und eine Woche später wurde in Alatyr eine Reihe von Durchsuchungen in den Wohnungen von Jehovas Zeugen durchgeführt. Die Familie von Andrey Martynov wurde zweimal Gegenstand von Ermittlungsmaßnahmen (die erste Durchsuchung fand 2012 statt). Die Ordnungshüter beschlagnahmten elektronische Geräte, Fotos, persönliche Notizen, Zeichnungen und andere Gegenstände mit Inschriften, die den Namen Gottes - Jehova - erwähnten. Im April 2022 wurden Andrej und Nina Martynow, Michail Jermakow und Zoja Pawlowa angeklagt: die Männer, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben, und die Frauen wegen Beteiligung und Beteiligung daran. Im Juli 2022 kam das Verfahren gegen die Gläubigen vor Gericht, und im Dezember desselben Jahres verurteilte das Gericht die Frauen zu einer Geldstrafe von 350.000 Rubel und die Männer zu einer 6-jährigen Bewährungsstrafe. Nach 2 Monaten trat das Urteil durch die Entscheidung der Berufungsinstanz in Kraft.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Tschuwaschien
Siedlung:
Alatyr
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge "organisierte er religiöse Darbietungen und Gottesdienste, führte Predigttätigkeiten durch, um die Lehre der Zeugen Jehovas zu verbreiten".
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12107970001000027
Eingeleitet:
16. Juni 2021
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung des FSB-Direktorats Russlands für die Tschuwaschische Republik
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1.1), 282.2 (2), 282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-114/2022
Gericht erster Instanz:
Alatyrskiy District Court of the Chuvash Republic
Richter am Gericht erster Instanz:
Ivan Konchulizov
Fallbeispiel
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