Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Massendurchsuchungen auf der Krim. Mehrere weitere Zeugen Jehovas werden des "Extremismus" verdächtigt

Krim

Anfang Dezember 2022 führten FSB-Beamte auf der Krim Massendurchsuchungen in den Wohnungen friedlicher Gläubiger durch. Insgesamt wurden etwa 40 Personen Gegenstand von Ermittlungsmaßnahmen sein. Gegen zwei Zeugen Jehovas wurde ein Strafverfahren eingeleitet; Sie wurden unter Hausarrest gestellt und erhielten ein Anerkennungsabkommen.

Am 6. Dezember, um 9 Uhr morgens, durchsuchten die Ordnungshüter in Feodosia das Haus eines jungen Mannes, "um extremistisches Material zu finden". Daraufhin beschlagnahmte Roman Lebedev, ein Beamter des FSB-Grenzschutzes, ein Smartphone und drei USB-Sticks. Der Haftbefehl dafür wurde von Alla Chinewitsch, Richterin am Obersten Gerichtshof der Republik Krim, ausgestellt.

Zwei Tage später, am 8. Dezember, wurden ab dem frühen Morgen im Bezirk Simferopol Durchsuchungen an nicht weniger als 16 Adressen von Gläubigen durchgeführt. In einem der Häuser, in denen Ermittlungsaktionen durchgeführt wurden, stellten die Ordnungshüter "alles auf den Kopf", so die Bewohner. Da sie nichts fanden, nahmen sie dem Paar die Mobiltelefone weg. Sie nahmen die Frau zum Verhör mit und ließen sie kurz darauf wieder frei.

In einem anderen Haus, im Dorf Novy Mir, wurden eine Bibel in ukrainischer Sprache, eine Grußkarte mit dem Bild eines Kuchens, drei Bankschecks und persönliche Notizen beschlagnahmt.

Die Durchsuchungen in Simferopol und den umliegenden Dörfern erfolgten im Rahmen eines Strafverfahrens, das der Ermittler Nowikow des Ermittlungskomitees gegen den 53-jährigen Dmitrij Nakhatskiy eingeleitet hatte. Nach vorläufigen Informationen steht er im Verdacht, gegen Teil 1 des Art. 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation) verstoßen zu haben, weil er friedliche Gespräche über Gott geführt hat. Nach der Verhaftung stellte das Gericht den Gläubigen unter Hausarrest.

Am selben Tag lud der Richter Magomed Magomedov einen weiteren Gläubigen, den 57-jährigen Alexander Worontschichin, in das Untersuchungskomitee ein, wo er nach demselben Artikel angeklagt wurde. Nach etwa 10 Stunden wurde der Gläubige freigelassen, nachdem er eine Anerkennungsvereinbarung unterschrieben hatte.

Eine Woche vor diesen Ereignissen waren zwei Zeugen Jehovas von der Krim zu 6 Jahren Gefängnis verurteilt worden , weil sie ihren Glauben praktiziert hatten.

Im Juni 2022 erließ der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil, in dem es unter anderem hieß: "Die zu weit gefasste Definition von 'Extremismus' ... eröffnet die Möglichkeit, Einzelpersonen und Organisationen wegen Extremismus wegen völlig friedlicher Formen der Meinungsäußerung oder Religion strafrechtlich zu verfolgen." (§ 158).

Der Fall von Worontschichin und anderen in Simferopol

Fallbeispiel
Im November 2022 fanden im Bezirk Simferopol auf der Krim Massendurchsuchungen von Gläubigen statt, in deren Folge ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Alexander Worontschichin wurde verhört und ihm wurde eine Anerkennungsvereinbarung abgenommen. Das Ermittlungskomitee beschuldigte ihn, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben, indem er friedliche Gottesdienstversammlungen als Verbrechen bezeichnete. Im August 2023 fanden neue Durchsuchungen in Armjansk, Simferopol und Saki statt, unter anderem in den Wohnungen von Worontschichins Schwiegersohn Dmitri Sacharewitsch. Er, Aleksandr Kopylets, Ekaterina Demidova und mehrere andere Zeugen Jehovas wurden in dem Fall zu Verdächtigen. Später wurden die Fälle von vier Gläubigen von ihrem Fall in getrennte Verfahren aufgeteilt. Sacharewitsch und Kopylets verbrachten mehr als 8 Monate unter Hausarrest, danach wurden sie auf eigenen Wunsch wieder freigelassen. Im November 2023 ging der Fall vor Gericht, wurde aber später an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben. Nach 7 Monaten begann die Wiederaufnahme des Verfahrens vor Gericht.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Krim
Siedlung:
Simferopol
Woran besteht der Verdacht?:
"aktive organisatorische Maßnahmen ergriffen, die sich in der Organisation von Propagandaversammlungen äußerten, bei denen über die Texte und religiösen Bestimmungen der Zeugen Jehovas diskutiert wurde" (ab der Entscheidung, ein Strafverfahren einzuleiten)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12202350020000180
Eingeleitet:
17. November 2022
Aktueller Stand des Verfahrens:
Gerichtsverhandlung vor dem Gericht erster Instanz
Untersuchend:
Erste Ermittlungsabteilung der Hauptermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Krim und die Stadt Sewastopol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-321/2024
Gericht erster Instanz:
Симферопольский районный суд
Richter am Gericht erster Instanz:
Александр Сердюк
Fallbeispiel

Der Fall Mani und andere in Simferopol

Fallbeispiel
Im Oktober 2023 trennte das Ermittlungskomitee den Fall gegen Viktor Mani und andere Gläubige in ein separates Strafverfahren. Den Männern wurde vorgeworfen, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert und finanziert zu haben. Ein Jahr zuvor hatten Sicherheitskräfte in mehreren Städten der Krim Massendurchsuchungen in den Wohnungen von Zeugen Jehovas durchgeführt.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Krim
Siedlung:
Simferopol
Woran besteht der Verdacht?:
"aktive organisatorische Aktionen, die sich in der Organisation von Propagandaveranstaltungen ausdrückten, bei denen über die Texte und religiösen Bestimmungen der Zeugen Jehovas diskutiert wurde" (aus der Entscheidung, die Strafsache in ein eigenes Verfahren aufzuteilen)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
42302350020000201
Eingeleitet:
17. November 2022
Aktueller Stand des Verfahrens:
Voruntersuchung
Untersuchend:
Zweite Ermittlungsabteilung (für die Untersuchung von Cyberkriminalität und Verbrechen im Bereich der Hochtechnologien) der Ersten Ermittlungsabteilung der Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle der Hauptermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Krim und die Stadt Sewastopol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1)
Fallbeispiel
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