Ungerechte Urteile

Das Kassationsgericht wies die Berufung des Zeugen Jehovas, Andrej Gubin, gegen das Urteil des Bezirksgerichts Birobidschan zurück

Jüdisches Autonomiegebiet

Am 25. Oktober 2022 befasste sich das Neunte Kassationsgericht der Allgemeinen Gerichtsbarkeit in Wladiwostok mit der Kassationsbeschwerde von Andrej Gubin gegen das Urteil und das Berufungsurteil, wonach er wegen seiner Religion zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurde.

Der Gläubige hält sich für unschuldig und zu Unrecht verurteilt. Einst wurde die örtliche religiöse Organisation der Zeugen Jehovas in Birobidschan durch die Entscheidung des Gerichts des jüdischen Autonomen Gebiets aufgelöst. In seinem Berufungsurteil in diesem Fall stellte der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation fest, dass "den Mitgliedern dieser lokalen Organisation nicht die Möglichkeit genommen wird, ihre eigene religiöse Anbetung auszuüben". Gubin glaubt, dass er von diesem Recht Gebrauch gemacht hat. Er versuchte, die Aufmerksamkeit des Kassationshofes auf diesen und viele andere rehabilitierende Umstände des Falles zu lenken, aber das Urteil wurde nicht aufgehoben.

Die strafrechtliche Verfolgung von Zeugen Jehovas in Russland gibt vielen Rechtswissenschaftlern und Menschenrechtsaktivisten Rätsel auf.

Gubins Fall in Birobidschan

Fallbeispiel
Im Februar 2020 eröffnete der russische FSB ein Strafverfahren gegen Andrej Gubin. Der Gläubige wurde beschuldigt, an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation teilgenommen zu haben. Seit September 2020 wird der Fall vor dem Bezirksgericht verhandelt. Gubin selbst sagte bei einer der Anhörungen, dass Extremismus und Terrorismus seinen inneren Überzeugungen, Ansichten und Gefühlen widersprächen. Die Bibel half Andrew, in seiner Jugend ein ruhiger und friedlicher Mensch zu werden, aber jetzt wird er verfolgt, weil er sich an die Lehren dieses Buches hält. Im September 2021 verurteilte das Gericht Andrej Gubin zu 2,5 Jahren Haft. Im Jahr 2022 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil. Auch die Berufung des Gläubigen vor das Kassationsgericht wurde zurückgewiesen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidschan
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hat er "vorsätzliche Handlungen im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme und Fortsetzung der Aktivitäten der örtlichen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas in der Stadt Birobidschan begangen".
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007990001000008
Eingeleitet:
12. Februar 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
UFSB Russlands im Jüdischen Autonomen Gebiet
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-43/2021 (1-461/2020)
Gericht:
Суд Еврейской автономной области
Fallbeispiel
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