Auf dem Foto: Yuri Baranov und Nikolay Stepanov

Ungerechte Urteile

Der in Wologda lebende Yuriy Baranov, 70, wurde zu einer vierjährigen Bewährungsstrafe verurteilt, und Nikolay Stepanov, 48, wurde zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, weil sie an Gott glaubten

Gebiet Wologda

Am 5. September 2022 befand die Richterin des Stadtgerichts Wologda, Jelena Golowanowa, Nikolai Stepanow und Jurij Baranow für schuldig, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben, und verurteilte die Gläubigen zu vier Jahren Gefängnis bzw. vier Jahren Bewährungsstrafe. Stepanow wurde im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen.

Der Prozess dauerte über sechs Monate. Obwohl es in dem Fall kein einziges Opfer gibt, forderte der Staatsanwalt 7 Jahre Gefängnis für Nikolai Stepanow und 7 Jahre Bewährung für Jurij Baranow. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden und kann angefochten werden. Die Männer beteuern ihre völlige Unschuld.

Im Dezember 2019 wurden Massendurchsuchungen in den Wohnungen von Zeugen Jehovas in Wologda durchgeführt, woraufhin Stepanow und Baranow festgenommen wurden. Mehr als zwei Jahre lang untersuchte der leitende Ermittler des Ermittlungskomitees des russischen Ermittlungskomitees für das Gebiet Wologda, A. A. Nesterow, ihren Fall.

Jurij Baranow stand mehr als 3 Monate unter Hausarrest. Unter Hausarrest lebte der Gläubige in einer Einzimmerwohnung mit einer behinderten Mutter, 94 Jahre alt. Aufgrund des Stresses der Verfolgung verschlimmerten sich Baranows Herzprobleme und er wurde ins Krankenhaus eingeliefert. Angesichts seines geschwächten Gesundheitszustandes ließ der Ermittler Nesterov Jurij uder Anerkennungsvertrag frei. Mit dem letzten Wort an das Gericht gewandt, bemerkte der Gläubige: "Die Manifestation von Feindschaft, Gewalt und Hass ist mit meinen Ansichten unvereinbar. Ich respektiere Vertreter anderer Religionen und Nationalitäten. Ich verstehe nicht, warum ich eines Verbrechens beschuldigt werde. Offensichtlich ist der einzige Grund der Glaube."

Nikolai Stepanow verbrachte 8 Monate in einer Untersuchungshaftanstalt und stand dann anderthalb Monate unter Hausarrest. Stepanow sagte: "Das Schwierigste war, jeden Tag auf engstem Raum zu sein, wo alle rauchen." Außerdem durfte Nikolai seine Familie nicht sehen – nur einmal durfte er seinen Sohn anrufen. Als er sich mit dem letzten Wort an das Gericht wandte, betonte Nikolai: "Jehovas Zeugen greifen nicht zu den Waffen und lernen nicht zu kämpfen, wir lieben alle Menschen und wollen niemandem Schaden zufügen und niemandem Leid zufügen. Aus diesem Grund ist mir Extremismus fremd."

Die Angeklagten sagten, dass sie von denen, die zu den Gerichtsverhandlungen kamen und Interesse am Ausgang des Falles zeigten, sehr unterstützt wurden. Nikolai Stepanow fügte hinzu, dass ihm die Briefe Kraft gaben, deren Zahl während seiner Gefangenschaft 1150 erreichte. Nach Angaben von Glaubensbrüdern haben Stepanow und Baranow viele Freunde und sind "immer bereit zu helfen".

Obwohl das Plenum des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation das Recht der Zeugen Jehovas auf Gottesdienste und gemeinsame religiöse Riten und Zeremonien verteidigt hat, hört die Verfolgung der Gläubigen im Land nicht auf.

Der Fall Stepanow und Baranow in Wologda

Fallbeispiel
Im Dezember 2019 eröffnete das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation ein Strafverfahren gegen zwei Zeugen Jehovas aus Wologda. Am selben Tag wurden die Wohnungen mehrerer Gläubiger durchsucht, Jurij Baranow und Nikolai Stepanow wurden festgenommen. Yuriy verbrachte einen Tag in der provisorischen Haftanstalt und fast 3 Monate unter Hausarrest, und nach 4 Tagen in der vorübergehenden Haftanstalt wurde Nikolay in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht, wo er etwa 8 Monate verbrachte, und dann für 43 Tage unter Hausarrest gestellt. Den Gläubigen wurde vorgeworfen, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Den Ermittlungen zufolge äußerten sich ihre kriminellen Handlungen “in der Einberufung von Versammlungen, der Organisation religiöser Reden und Gottesdienste”. Im Januar 2022 ging der Fall vor Gericht. Im September wurde Baranow zu 4 Jahren Haft auf Bewährung und Stepanow zu 4 Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt. In der Berufung wurde die Strafe für Stepanow umgewandelt und durch eine Bewährungsstrafe ersetzt. Baranows Strafmaß blieb unverändert.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Wologda
Siedlung:
Vologda
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge "unternahmen sie aktive Schritte ... ausgedrückt in der Einberufung von Versammlungen, der Organisation religiöser Reden und Gottesdienste bei diesen Versammlungen, der Verteilung von Literatur mit extremistischem Inhalt, dem Sammeln von Geldern unter dem Deckmantel von Spenden."
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902190029061043
Eingeleitet:
19. Dezember 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees Russlands für das Gebiet Wologda
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-389/2022
Gericht erster Instanz:
Вологодский городской суд Вологодской области
Richter am Gericht erster Instanz:
Елена Голованова
Fallbeispiel