Angeklagte mit ihren Familien und Freunden kurz vor der Urteilsverkündung (Saransk, August 2022)

Angeklagte mit ihren Familien und Freunden kurz vor der Urteilsverkündung (Saransk, August 2022)

Angeklagte mit ihren Familien und Freunden kurz vor der Urteilsverkündung (Saransk, August 2022)

Ungerechte Urteile

Ein Gericht in Mordwinien verurteilte sechs Zeugen Jehovas aus Saransk, darunter eine Frau, zu zwei bis sechs Jahren Gefängnis, weil sie ihren Glauben praktizierten

Mordwinien

Am 25. August 2022 verurteilte Jelena Simonowa, Richterin am Leninskij-Bezirksgericht Saransk, sechs Zeugen Jehovas, darunter eine Frau und einen Vater von zwei kleinen Kindern, nur wegen ihrer Religion zu schweren Haftstrafen in einer Strafkolonie.

Der Staatsanwalt forderte 2,5 Jahre Strafkolonie für Schewtschuk, Antonow und Koroljow, 4 Jahre und 2 Monate für die Nikulins und 6,5 Jahre für Atryakhin. Trotz des Fehlens von Opfern in diesem Fall verhängte das Gericht reale Haftstrafen gegen alle Gläubigen: für Wladimir Atryachin 6 Jahre, für Georgij Nikulin und seine Frau Jelena jeweils 4 Jahre und 2 Monate, für Alexander Schewtschuk, Alexander Koroljow und Denis Antonow jeweils 2 Jahre. Die Gläubigen wurden im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen.

Die strafrechtliche Verfolgung der Gläubigen begann am 6. Februar 2019, als es in Saransk zu einer Reihe von Durchsuchungen und Festnahmen kam. Noch am selben Tag wurden die drei Gefangenen in Gewahrsam genommen, wo sie zwischen 51 (Atryakhin) und 147 Tagen (Nikulin und Schewtschuk) verbrachten. Sie wurden beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation (Teile 1, 1.1 und 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) organisiert, fortgesetzt und finanziert zu haben, weil sie über die Bibel gesprochen hatten. Die Untersuchung des Falles wurde vom Ermittler der Ermittlungsabteilung des FSB Russlands in der Republik Mordwinien, E. V. Makeev, durchgeführt. Lange vor dem Verbot für juristische Personen der Zeugen Jehovas in Russland, in den Jahren 2003 und 2004, interessierte er sich selbst für die Bibel und besuchte zusammen mit seiner Frau die Gottesdienste der Zeugen Jehovas.

Zum Zeitpunkt der Verhaftung von Vladimir Atryakhin waren seine Kinder 9 Monate und 2 Jahre alt. Während seines Aufenthalts in der Untersuchungshaftanstalt sei die Sorge um seine Familie eine schwierige Prüfung für ihn gewesen. Auch in den Haftanstalten wurde er unter Druck gesetzt: "Die Lebensbedingungen in der Haft waren schwierig, vor allem am Anfang. Das Personal der Untersuchungshaftanstalt versuchte zu demütigen, übte Druck auf . . . Ständige Suche. Tagsüber war es unmöglich, auf dem Bett zu liegen, nur auf der Bank zu sitzen. Kalt. Statt einer Matratze ein Stück Stoff auf einem Bügeleisen.

Denis Antonov verlor sein Geschäft aufgrund eines Strafverfahrens. Er und seine Frau Olga waren gezwungen, Gelegenheitsjobs anzunehmen, um für sich und ihre betagte Mutter Olga zu sorgen.

Jelena Nikulina war, während ihr Mann im Gefängnis saß, ohne Arbeit und Existenzgrundlage. Außerdem durfte sie sich nicht mit ihrem Mann treffen. Und ein Jahr nach der Suche verlor die Familie durch ein Feuer ihr Zuhause. Laut Yelena kamen Glaubensbrüder zu Hilfe: "In dieser Zeit [nach dem Brand] fühlten wir uns wie Mitglieder einer globalen Familie. Es kam Unterstützung aus der ganzen Welt, und nach 4 Monaten hatten wir eine kleine Wohnung."

Auch andere Angeklagte spürten die Unterstützung derer, die nicht gleichgültig sind. "Im Moment haben meine Frau und ich alles, was wir brauchen, und noch mehr", sagte Denis Antonov. Aleksandr Shevchuk, ein Nachfahre von Zeugen Jehovas, die 1951 unterdrückt wurden, erinnert sich: "Briefe bereiteten besondere Freude. Jeder von ihnen hatte etwas nur für mich."

Die russische Regierung hat wiederholt erklärt , daß die Entscheidungen der russischen Gerichte, Organisationen der Zeugen Jehovas aufzulösen und zu verbieten, "das Dogma der Zeugen Jehovas nicht bewerten und keine Einschränkungen oder Verbote enthalten, die obige Lehre individuell auszuüben". Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die strafrechtliche Verfolgung von Zeugen Jehovas für rechtswidrig erklärt .

Der Fall Schewtschuk und andere in Saransk

Fallbeispiel
Im Februar 2019 eröffnete der FSB in Saransk ein Strafverfahren gegen drei Gläubige wegen Extremismusverdachts. Nach Massendurchsuchungen landeten Wladimir Atryakhin, der Vater von zwei kleinen Kindern, sowie Alexander Schewtschuk und Georgij Nikulin in einer Untersuchungshaftanstalt, wo sie zwei bis fünf Monate verbrachten. Später traten drei weitere Angeklagte in dem Fall auf - Alexander Koroljow, Jelena Nikulina und Denis Antonow. Der Fall kam im Mai 2021 vor Gericht. Der Verteidigung gelang es, dem Gericht mehrfach zu zeigen, dass der freigegebene Zeuge Wlassow falsch aussagte. Im August 2022 wurden die Gläubigen verurteilt: Wladimir Atryakhin wurde zu sechs Jahren verurteilt, Georgij und Jelena Nikulin – jeweils vier Jahre und zwei Monate und Alexander Schewtschuk, Alexander Koroljow und Denis Antonow – zu zwei Jahren Gefängnis. Die Berufung bestätigte das Urteil. Im November 2023 wurde Schewtschuk aus der Kolonie entlassen, und im Juni 2024 wurden auch Koroljow und Antonow freigelassen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Mordwinien
Siedlung:
Saransk
Woran besteht der Verdacht?:
Laut der Untersuchung "verbreiteten sie Ideologie und Glauben unter den Bürgern der Republik Mordwinien ... durch Gespräche mit Bürgern von Saransk und anderen Bevölkerungszentren", was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidation aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907890001000003
Eingeleitet:
4. Februar 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Direktion des FSB Russlands für die Republik Mordwinien
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1), 282.2 (1.1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-13/2022 (1-216/2021)
Gericht:
Ленинский районный суд г. Саранска
Richter am Gericht erster Instanz:
Елена Симонова
Fallbeispiel
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