Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Die Häuser von Zeugen Jehovas in Sewastopol wurden erneut durchsucht. Zwei Gläubige verhaftet

Krim

Am 24. August 2022 wurden in Sewastopol die Wohnungen von Zeugen Jehovas durchsucht. Viktor Kudinov, 53, und Sergey Zhigalov, 51, wurden verhaftet und ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet.

Die Gläubigen wurden beschuldigt, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation organisiert zu haben (Teil 1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation), sie wurden in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht. Es wird erwartet, dass das Gericht am 26. August eine Maßnahme der Zurückhaltung für sie beschließen wird.

Ebenfalls am 24. August wurde ein weiteres Ehepaar durchsucht. Alle elektronischen Geräte wurden beschlagnahmt und zum Verhör zum FSB gebracht.

Insgesamt wurden auf der Krim Strafverfahren gegen 16 Zeugen Jehovas eingeleitet, von denen 4 in einer Strafkolonie ihre Strafe verbüßen.

Der Fall Zhigalov und Kudinov in Sewastopol

Fallbeispiel
Im August 2022 wurde eine weitere Durchsuchung in den Wohnungen von Jehovas Zeugen in Sewastopol durchgeführt. Zwei Männer, Sergej Schigalow und Viktor Kudinow, wurden festgenommen und 2 Tage später unter Hausarrest gestellt. Das Untersuchungskomitee beschuldigte die Gläubigen, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben, um Online-Gottesdienste abzuhalten. Im Oktober ersetzte das Gericht die Präventionsmaßnahme der Männer durch ein Verbot bestimmter Handlungen. Der Fall kam im März 2023 vor Gericht.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Krim
Siedlung:
Sewastopol
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er Versammlungen, religiöse Reden, studierte Materialien und propagierte religiöse Ideen ... Nutzung des Internets
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12202670003000126
Eingeleitet:
24. August 2022
Aktueller Stand des Verfahrens:
Gerichtsverhandlung vor dem Gericht erster Instanz
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung des Gagarinskij Bezirks der Stadt Sewastopol der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Krim und die Stadt Sewastopol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-373/2023
Gericht erster Instanz:
Gagarinskiy District Court of the City of Sevastopol
Richter am Gericht erster Instanz:
Sergey Korotun
Fallbeispiel
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