Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Im Rahmen eines neuen Kriminalverfahrens in Kostroma wurden vier Frauen durchsucht, von denen die älteste 72 Jahre alt ist

Kostroma Region

Am 15. März 2022 durchsuchten Mitarbeiter des Ermittlungskomitees in Kostroma die Wohnungen von vier Frauen, von denen drei im Rentenalter sind. Einen Monat zuvor war ein Strafverfahren wegen Extremismus eingeleitet worden.

Polizeibeamte durchsuchten die Wohnungen von 68- und 72-jährigen Gläubigen (auch die Garage des Letzteren wurde durchsucht). Gleichzeitig verhielten sich die Sicherheitskräfte höflich, in einem Fall entschuldigten sie sich für die Unannehmlichkeiten, bevor sie gingen. Die elektronischen Geräte der Frauen wurden ebenso beschlagnahmt wie die Bibel, religiöse Literatur und persönliche Notizen.

Zwei weitere Frauen im Alter von 31 und 63 Jahren, die ebenfalls durchsucht wurden, sind keine Zeugen Jehovas.

Die Durchsuchungen wurden von Marina Zaikina, einer Richterin des Bezirksgerichts Dimitrovskiy der Stadt Kostroma, genehmigt. Aleksandr Sizov, ein Ermittler für besonders wichtige Fälle der Abteilung für interdistriktinterne Ermittlungen der Fabrik des Ermittlungskomitees des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, beantragte die Durchsuchungen. Am 17. Februar leitete er ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ein. Ihm zufolge ist "eine nicht identifizierte Person zu einem unbestimmten Zeitpunkt [...] aktiv an den Aktivitäten einer religiösen Organisation teilgenommen hat, indem sie systematisch an religiösen Zusammenkünften teilgenommen hat ... das Studieren und Diskutieren von Artikeln religiöser Texte."

Anhänger der Religion der Zeugen Jehovas werden fälschlicherweise wegen Verbrechen nach Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt. Oft werden sogar zufällige Personen, die irrtümlich für Zeugen Jehovas gehalten werden, Opfer von Durchsuchungen und Inhaftierungen.

Dies ist der dritte Kriminalfall in der Region Kostroma. Dmitrij Terebilow verbüßt wegen seines Glaubens eine dreijährige Haftstrafe in einer Kolonie des strengen Regimes. Die Eheleute Sergey und Valeriya Rayman erhielten Bewährungsstrafen.

Der Fall Samus in Kostroma

Fallbeispiel
Im März 2022 wurden in Kostroma Durchsuchungen in den Wohnungen von vier Frauen durchgeführt, von denen die älteste, Valentina Samus, zu diesem Zeitpunkt 72 Jahre alt war. Das Ermittlungskomitee leitete ein Strafverfahren gegen sie nach dem Artikel wegen Beteiligung an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation ein. Im Dezember desselben Jahres wurde sie sogar mit der Organisation dieser Aktion beauftragt. Auf dem Gelände befanden sich die versteckten Aufzeichnungen von Gottesdienstversammlungen und Gesprächen über die Bibel, die gesetzlich nicht verboten sind. Im März 2023 ging der Fall vor Gericht. Der Staatsanwalt forderte 7 Jahre Haft in einer Strafkolonie für die ältere Frau. Im Dezember verhängte das Gericht ein Urteil: 6 Jahre auf Bewährung. Im Februar 2024 bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kostroma Region
Siedlung:
Kostroma
Woran besteht der Verdacht?:
"eine religiöse Versammlung organisiert und daran teilgenommen hat - einen kollektiven Gottesdienst aus der Ferne per Videokonferenz, der aus aufeinanderfolgenden Aktionen besteht: Gebete zu Jehova Gott lesen und Lieder aus speziellen Texten der religiösen Lehren der Zeugen Jehovas singen, Videos zu religiösen Themen ansehen, Artikel aus der religiösen Literatur der Zeugen Jehovas zitieren, verlesen, was gelesen wurde, Üben von Dienstfertigkeiten" (aus der Entscheidung über die Beteiligung als Angeklagter)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12202340010000010
Eingeleitet:
17. Februar 2022
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Kostroma
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-51/2023
Gericht erster Instanz:
Dimitrovskiy District Court of the City of Kostroma
Richter am Gericht erster Instanz:
Maria Zaikina
Fallbeispiel
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