Illustratives Foto. Bildquelle: Moscow-Live Photobank / CC BY-SA 2.0

Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

In der Republik Altai fanden eine Reihe von Durchsuchungen statt. Gegen einen Gläubigen, den das Gericht zuvor zweimal freigesprochen hatte, wurde ein Strafverfahren eingeleitet

Altai

Am 16. Januar 2022 wurden mindestens 4 Wohnungen von Zeugen Jehovas in Gorno-Altajsk durchsucht. Gegen den 45-jährigen Aleksandr Kalistratov wurde ein Strafverfahren wegen eines extremistischen Artikels wieder aufgenommen. Die Republik Altai ist die 71. Region Russlands, in der Bürger nur wegen ihres Glaubens unterdrückt werden.

Kalistratov kam im Jahr 2000 zum ersten Mal mit religiöser Diskriminierung in Berührung. Der Gläubige beschloss, von seinem Recht auf Zivildienst Gebrauch zu machen, aber es wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet, weil er sich weigerte, zu den Waffen zu greifen. Aleksandr wurde verhaftet und für 21 Tage in Untersuchungshaft genommen. Im Mai 2000 sprach das Stadtgericht Gorno-Altai Kalistratov jedoch frei, da es in seinen Handlungen kein corpus delicti sah und erkannte sein Recht auf Rehabilitierung an.

Im Jahr 2010 saß Aleksandr wegen seiner Überzeugungen erneut auf der Anklagebank: diesmal wegen Extremismus. Innerhalb von eineinhalb Jahren wurde sein Fall zweimal geprüft. Infolgedessen wurde die erste Verurteilung in der Geschichte des modernen Russlands gegen einen Zeugen Jehovas nach Artikel 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation gefällt. Am Ende gelang es dem Gläubigen, seinen ehrlichen Namen zu verteidigen: Der Oberste Gerichtshof der Republik Altai befand Alexander für unschuldig. Daraufhin wurde Kalistratov erneut freigesprochen und erhielt das Recht auf Rehabilitierung.

Der aufsehenerregende Fall Kalistratov war der Anlass, am 11. November 2010 eine Pressekonferenz im Unabhängigen Pressezentrum in Moskau abzuhalten. Russische und ausländische Menschenrechtsaktivisten verurteilten die strafrechtliche Verfolgung von Kalistratov

Zu seinem Freispruch im Jahr 2011 sagte der Gläubige: "Ich freue mich, dass am Ende der Gerechtigkeit Genüge getan wurde. Ich hoffe wirklich, dass sich mein Leben wieder normalisiert und ich meinen Glauben als Zeuge Jehovas sicher ausüben kann."

Trotz der Entscheidung des Plenums des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 28. Oktober 2021, der Appelle von Menschenrechtsaktivist*innen und der Weltgemeinschaft gehen die Repressionen gegen Jehovas Zeugen in Russland weiter. Aleksandr Kalistratov droht wie Hunderten anderen Gläubigen eine lange Gefängnisstrafe, nur weil er seinen friedlichen Glauben nicht aufgegeben und weiter an Jehova Gott geglaubt hat.

Der Fall Kalistratov in Gorno-Altaisk

Fallbeispiel
Zum dritten Mal wurde Alexander Kalistratov wegen seines Glaubens strafrechtlich verfolgt. Im Jahr 2000 wurde er, weil er sich weigerte, zu den Waffen zu greifen, verhaftet und für 21 Tage in Untersuchungshaft genommen. Später wurde er jedoch vom Gericht freigesprochen und erhielt das Recht auf Rehabilitierung. Im Jahr 2010 saß Aleksandr wegen seines Glaubens erneut wegen Extremismus auf der Anklagebank. Innerhalb von 1,5 Jahren wurde sein Fall zweimal geprüft. Infolgedessen wurde die erste Verurteilung eines Zeugen Jehovas nach Artikel 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ausgesprochen. Infolgedessen gelang es dem Gläubigen, seinen ehrlichen Namen zu verteidigen: Der Oberste Gerichtshof der Republik Altai befand Kalistratov für unschuldig und hatte das Recht auf Rehabilitierung. Doch im Dezember 2021 wurde er erneut zum Angeklagten in einem Strafverfahren unter demselben extremistischen Artikel. Kalistratovs Haus wurde durchsucht, woraufhin dem Gläubigen befohlen wurde, den Ort nicht zu verlassen. Im Februar 2023 verurteilte das Gericht Aleksandr zu 6,5 Jahren Haft auf Bewährung. Das Berufungsgericht und das Kassationsgericht bestätigten dieses Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Altai
Siedlung:
Gorno-Altaisk
Woran besteht der Verdacht?:
einberufene Versammlungen, "zum Zwecke der Geheimhaltung, die Orte und Methoden ihrer Abhaltung durch eine Software für Videoanrufe über das Informations- und Telekommunikationsnetz "Internet" (aus der Entscheidung, als Beschuldigter zu bringen)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12102840008000049
Eingeleitet:
16. Dezember 2021
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Altai
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-22/2023 (1-471/2022)
Gericht erster Instanz:
Горно-Алтайский городской суд Республики Алтай
Richter am Gericht erster Instanz:
Наталья Соколова
Fallbeispiel