Witalij Popow mit seiner Frau Natalija vor dem Gerichtsgebäude

Ungerechte Urteile

Die Berufung in Nowosibirsk bestätigte das Urteil gegen Witalij Popow wegen Glaubens

Gebiet Nowosibirsk

Am 23. Juli 2021 bestätigte das Bezirksgericht Nowosibirsk das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts. Witalij Popow, 54, wurde für schuldig befunden, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilgenommen und diese finanziert zu haben.

Das Urteil trat in Kraft. Der Gläubige beharrt immer noch auf seiner Unschuld. Er hat das Recht, gegen das Urteil sowohl im Kassationsverfahren als auch in internationalen Instanzen Berufung einzulegen.

Am 21. Mai 2021 befand Nataliya Devyatko, Richterin am Lenin-Bezirksgericht von Nowosibirsk, Witalij Popow eines Verbrechens gemäß Teil 2 von Art. 282.2 und Teil 1 von Art. 282.3 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation und deren Finanzierung). Er wurde zu 3 Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. Vor dem erstinstanzlichen Gericht beantragte der Staatsanwalt 6 Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes.

Die Zeugen der Anklage betonten bei den Anhörungen, dass sie Vitaliy als "einen friedlichen, hart arbeitenden Menschen, der immer bereit ist zu helfen" kennen. Einer der Zeugen sagte: "Guter Mensch mit dem Großbuchstaben 'Gut'. Solche gibt es in der Tat einfach nicht. Ohne jede Falschheit. Ein netter Mann."

Witalij selbst machte darauf aufmerksam, dass er immer ein einfacher, friedlicher und fleißiger Mensch gewesen sei. "Viele in der Schule [seinem letzten Arbeitsplatz] wussten, dass ich ein Zeuge Jehovas bin, und hatten großen Respekt vor meinen Ansichten, weil ich ein konfliktfreier Mensch bin und versuche, positive Eigenschaften in Menschen zu sehen, ohne Vorurteile zu haben."

"Viele Jahre lang habe ich versucht, ein vorbildlicher Bürger meines Landes zu sein, ich war immer ein gesetzestreuer Bürger, ich habe ehrlich Steuern gezahlt, meine Arbeit immer in gutem Glauben gemacht, meine Arbeitgeber haben immer positiv über mich gesprochen, und plötzlich schlägt die Staatsanwaltschaft vor, mich zum Extremisten zu erklären. Wofür?« fragte er in der Gerichtsdebatte und gab selbst die Antwort: »Dafür, daß ich im Kreise meiner Familie und meiner Freunde biblische Gedanken erörterte, die zu Liebe und guten Werken ermutigen.«

Aufgrund der Strafverfolgung verlor Vitaliy seinen Job, und sein Anerkennungsvertrag schränkte sein Recht auf Freizügigkeit für mehr als ein Jahr ein.

Bei der Urteilsverkündung berücksichtigte das erstinstanzliche Gericht die Meinung des "Spezialisten" Oleg Zayev, der keine religiöse Erziehung hat und seine Feindseligkeit gegenüber Jehovas Zeugen nicht verheimlichte. Ebenso überraschend ist die Tatsache, dass Popow nicht einmal an den religiösen Zusammenkünften teilnahm, die dem Gericht als Beweis für seine Schuld vorgelegt wurden.

Witalij Popow ist der zweite Einwohner von Nowosibirsk, der wegen seines Glaubens verurteilt wurde. Zuvor war der 67-jährige Juri Saweljew zu 6 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes verurteilt worden.

Russische und ausländische Organisationen verurteilen einstimmig die Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland. So hat der Verband ehemaliger Häftlinge des Konzentrationslagers Dachau in einem offenen Brief an den russischen Präsidenten Wladimir Putin ein Ende der Verfolgung gefordert.

Fall Popow und Eremejew in Nowosibirsk

Fallbeispiel
Im Juni 2019 eröffnete die Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation ein Strafverfahren gegen Witali Popow, einen Elektriker und Schweißer aus Nowosibirsk, in dem ihm vorgeworfen wird, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilgenommen und Spenden gesammelt zu haben. Während des Verhörs versuchte der Ermittler für besonders wichtige Fälle, Brjusgin, Popow zu zwingen, sich selbst zu belasten. Nach einem Anruf von Polizeibeamten bei Vitaliys Arbeitgeber sah er sich gezwungen, ein Kündigungsschreiben zu schreiben. Nach Angaben der Direktorin wurde ihr gesagt, dass “es keinen Platz für einen Extremisten in einer Bildungseinrichtung gibt”. Seit Mai 2020 steht Vitaliy unter der Anerkennung, nicht zu gehen. Seit Juli 2020 verteidigt der Gläubige seine religiösen Überzeugungen vor dem Leninski-Bezirksgericht in Nowosibirsk. Die Zeugen der Anklage charakterisierten Popow positiv. Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von 6 Jahren Gefängnis für den Gläubigen. Im Mai 2021 verurteilte Richterin Natalia Devyatko Vitaliy Popov zu 3 Jahren Haft auf Bewährung. Das Berufungsgericht und der Kassationshof bestätigten das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Nowosibirsk
Siedlung:
Nowosibirsk
Woran besteht der Verdacht?:
Der Untersuchung zufolge "beteiligten sie sich an der Durchführung von kollektiven Gottesdiensten, lehrten die Religion der Zeugen Jehovas, Methoden zur Verbreitung der Religion der Zeugen Jehovas unter den Bürgern und sammelten Gelder in Form von Spenden"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902500019000017
Eingeleitet:
27. Juni 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees Russlands für das Gebiet Nischni Nowgorod
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.3 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-16/2021 (1-445/2020)
Gericht erster Instanz:
Ленинский районный суд г. Новосибирска
Richter am Gericht erster Instanz:
Наталья Девятко
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Новосибирский областной суд
Fallbeispiel