Daria und Venera Dulov sowie Alexander Pryanikov und seine Frau Anastasia

Daria und Venera Dulov sowie Alexander Pryanikov und seine Frau Anastasia

Daria und Venera Dulov sowie Alexander Pryanikov und seine Frau Anastasia

Ungerechte Urteile

Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens wegen Glaubens in Karpinsk ist abgeschlossen. Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen von 1 bis 2,5 Jahren

Gebiet Swerdlowsk

Am 15. Juli 2021 befand die Richterin des Stadtgerichts Karpinsk der Region Swerdlowsk, Vera Bazujewa, Aleksandr Prianikow sowie Venera und Darja Dulowa für schuldig, an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation teilgenommen zu haben. Ihr Fall wurde vor demselben Gericht neu verhandelt, nachdem das vorherige Urteil aufgehoben worden war.

Das Gericht verurteilte Alexander Prianikow zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren, Venera Dulowa zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung und einer Bewährungszeit von 2 Jahren und Darja Dulowa zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 1 Jahr.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden und kann angefochten werden. Die Gläubigen beharren auf ihrer völligen Unschuld.

Bei der ersten Prüfung des Falles im Jahr 2020 beantragte der Staatsanwalt beim Gericht, Bewährungsstrafen für alle drei Gläubigen zu verhängen. Und obwohl es immer noch kein einziges Opfer in dem Fall gibt, bestand der Staatsanwalt diesmal auf einer härteren Strafe für Aleksandr und Venera – 3 Jahre Gefängnis und für Darya – 2 Jahre Bewährung.

Venera Dulova ist hörgeschädigt, fürsorgliche Mutter von drei Kindern und eine liebevolle Ehefrau. Ihre jüngste Tochter Darya war erst 18 Jahre alt, als ein Strafverfahren gegen sie eröffnet wurde.

Venera Dulova steht seit August 2018 unter Anerkennungsvertrag, Aleksandr Prianikov seit September 2018. Die gleiche Präventivmaßnahme wurde am 24. Juli 2019 für Darya gewählt. Dies schränkte die Bewegungsfreiheit der drei bis zum Ende des Ermittlungsverfahrens im April 2021 ein. Darüber hinaus wurden sie in die Liste der Extremisten von Rosfinmonitoring aufgenommen, was die Sperrung aller ihrer Bankkonten bedeutet.

Wiederholte Durchsuchungen und die Notwendigkeit, ständig an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen, wirkten sich negativ auf ihre Fähigkeit aus, zu arbeiten und sich und ihre Familien finanziell zu versorgen. "Jedes Mal fühlte es sich nach der Durchsuchung an, als wären wir ausgeraubt worden. Ich musste mir zweimal Laptops und Telefone kaufen, weil ich diese Geräte für meine Selbstständigkeit brauche", sagt Aleksandr.

Am 14. Juni 2018 nahm die Polizei Aleksandr Prianikov und Venera Dulova während eines Gesprächs über biblische Themen fest. Ihre Telefone, Speichermedien und persönlichen Aufzeichnungen wurden beschlagnahmt, um nach extremistischem Material zu suchen. Es wurden Kopien von Pässen und anderen Dokumenten angefertigt und Fingerabdrücke abgenommen.

Bald darauf führten die Sicherheitskräfte eine Reihe von Durchsuchungen im Haus der Dulows, in der Datscha ihrer Verwandten sowie in der Wohnung der Prianikovs in deren Abwesenheit durch. Während des anschließenden Verhörs wurden Venera und Darja psychologischem Druck ausgesetzt, um den Aufenthaltsort von Prianikow herauszufinden.

Das Verfahren wurde am 30. Juli 2018 eingeleitet. Sie wurde von der Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation in der Region Swerdlowsk in Krasnoturyinsk untersucht. Die Untersuchung dauerte etwas mehr als ein Jahr, danach ging der Fall vor Gericht, wo er 5 Monate lang von Richterin Svetlana Gabbasova geprüft wurde. Im Januar 2020 befand Richterin Gabbasova sie für schuldig. Alle erhielten Bewährungsstrafen von bis zu 2,5 Jahren.

Am 6. August 2020 wurde das Urteil jedoch vom Bezirksgericht Swerdlowsk im Berufungsverfahren aufgehoben . Daraufhin wurde der Fall am 20. August an das Stadtgericht Karpinsk zur erneuten Verhandlung in neuer Zusammensetzung unter dem Vorsitz von Wera Bazujewa zurückverwiesen. Die neuen Sätze waren fast identisch mit den vorherigen.

"Die Anklage sagt viel über meine Motive aus, dass ich angeblich von Hass getrieben war, dass ich erkannte, dass meine Handlungen schädlich sein würden. Tatsächlich ist das eine Verleumdung. Es ist unmöglich, mir solche Motive zuzuschreiben, ohne auch nur den geringsten Beweis dafür zu haben. Im Gegenteil, mein aufrichtiger Wunsch, Menschen zu helfen, veranlasst mich, über Gott und die Bibel zu sprechen", sagte Alexander Prianikow in seinem letzten Plädoyer.

In ihrem Appell an das Gericht stellte Darya Dulova fest: "Ich denke, Sie werden zustimmen, Euer Ehren, dass dies der Traum jeder Strafverfolgungsbehörde ist: Menschen, die jederzeit bereit sind, ihren Nachbarn zu Hilfe zu kommen, ohne Konflikte und ohne Aggression. Und diese Menschen werden jetzt verfolgt."

"Ich mache mir Sorgen, dass riesige Gelder und Anstrengungen nicht gegen echte Extremisten gerichtet sind, sondern gegen junge Studenten, Rentner, Mütter vieler Kinder, Väter von Familien", betonte Venera Dulova in ihrem letzten Wort.

In Zeugenaussagen vor Gericht haben Gläubige wiederholt betont, wie die biblischen Lehren ihr Leben positiv beeinflusst haben. Der Glaube half ihnen, verantwortungsbewusste und friedliche Bürger zu werden, sich von schlechten Beziehungen zu lösen, geduldiger und freundlicher zu werden. Die Staatsanwaltschaft beharrt jedoch weiterhin darauf, dass das friedliche Bekenntnis von Aleksandr Prianikov, Venera und Darya Dulova zu ihrem Glauben ein gefährliches Verbrechen für die Gesellschaft und den Staat darstellt.

Im Jahr 2020 wurden die Dulows und Alexander Prianikow in ein weiteres Strafverfahren wegen Glaubens verwickelt. Gegen sie wurden schwerwiegendere Vorwürfe erhoben: Venera und Darya wurden beschuldigt, für eine extremistische Organisation rekrutiert zu haben, und Aleksandr wurde beschuldigt, extremistische Aktivitäten organisiert und Minderjährige in diese einbezogen zu haben. Auch Aleksandrs Frau Anastasia war unter den Angeklagten, ebenso wie Swetlana Saljajewa und ihr Mann. Der zweite Fall ging am 29. April 2021 an dasselbe Gericht.

"Alle Menschen, einschließlich der Mitglieder der Zeugen Jehovas, müssen in der Lage sein, ihre Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit, Vereinigungsfreiheit, friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung, ohne Diskriminierung friedlich wahrzunehmen. [...] Wir fordern daher die Russische Föderation auf, alle Berichte über solche Taten unverzüglich, effektiv und gründlich zu untersuchen", heißt es in der Erklärung der Europäischen Union .

Fall Prianikow und andere in Karpinsk

Fallbeispiel
Im Juni 2018 wurden Venera Dulova und Aleksandr Pryanikov verhaftet, weil sie über die Bibel gesprochen hatten. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen eines extremistischen Artikels eingeleitet. Ein Jahr später wurde Daria Dulova die dritte Angeklagte in dem Fall. Im Januar 2020 wurden sie zu Bewährungsstrafen zwischen 1 Jahr und 2,5 Jahren verurteilt. Ein Berufungsverfahren in Jekaterinburg hob das Urteil auf und verwies den Fall an das erstinstanzliche Gericht zurück. Diesmal beantragte der Staatsanwalt eine härtere Strafe, aber das Gericht wiederholte das erste Urteil. Im März 2022 hob das Berufungsgericht das Urteil erneut auf und sprach die Gläubigen frei. Das Kassationsgericht änderte an dieser Entscheidung nichts. Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hob es jedoch im März 2023 auf und verwies den Fall in die Berufungsphase, die den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückgab, woraufhin die Kassationsbehörde ihn zu einer neuen Berufungsverhandlung schickte. Ein viertes Berufungsurteil bestätigte die Verurteilungen von Aleksandr und Venera. Daria ist von der strafrechtlichen Verantwortung befreit, da die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Alle drei Gläubigen sind Angeklagte in einem anderen Strafverfahren wegen ihres Glaubens.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Swerdlowsk
Siedlung:
Karpinsk
Woran besteht der Verdacht?:
"Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Karpinsk ... zusammen mit einer Gruppe von Personen, die sich voll bewusst waren, dass die religiöse Organisation Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland als extremistisch eingestuft und ihre Aktivitäten in der Russischen Föderation verboten waren, beteiligte er sich an ihren Aktivitäten, indem er direkt an Veranstaltungen teilnahm, Propaganda für ihre Aktivitäten machte und sich mit religiöser Literatur vertraut machte."
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802650042000038
Eingeleitet:
30. Juli 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
СО в г. Краснотурьинске СУ Следственного комитета РФ по Свердловской области
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-11/2021 (1-184/2020; 1-5/2020; 1-167/2019)
Gericht:
Карпинский городской суд Свердловской области
Fallbeispiel
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