Auf dem Foto: Lyudmila Shut

Auf dem Foto: Lyudmila Shut

Auf dem Foto: Lyudmila Shut

Ungerechte Urteile

Im Dorf Razdolnoje wurde die 73-jährige Gläubige Ljudmila zu 4 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil sie in der Bibel gelesen hatte

Primorje-Territorium

Am 19. Mai 2021 befand die Richterin des Bezirksgerichts Nadeschdinskij des Gebiets Primorje Ljudmila Setrakowa die behinderte Frau Ljudmila Shut der Teilnahme an Aktivitäten extremistischer Organisationen für schuldig. Ein Rentner aus dem Dorf Razdolnoe wurde zu vier Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden und kann angefochten werden. Die Gläubige beharrt auf ihrer völligen Unschuld.

Obwohl es in dem Fall keine Opfer gab, kam das Gericht der Empfehlung der Staatsanwaltschaft voll und ganz nach: Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Verurteilung des Gläubigen zu vier Jahren Haft auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von drei Jahren und einem Jahr eingeschränkter Freiheit. Der Staatsanwalt beantragte auch, dem Gläubigen für 4 Jahre das Recht zu entziehen, sich an Aktivitäten zu beteiligen, die mit der Teilnahme an öffentlichen Organisationen verbunden sind. Seit über einem Jahr wird sie auf eigene Faust festgehalten.

Ljudmila konnte sich kaum auf Krücken fortbewegen. Seit sie ein kleines Mädchen war, verrichtete sie viel schwere körperliche Arbeit und half ihrer Mutter bei der Hausarbeit. Zeit ihres Lebens arbeitete sie als Drechslerin, Milchmädchen, leitete ein Lagerhaus und war Managerin eines staatlichen Bauernhofs. Vor 18 Jahren wurde sie Witwe. Sie hat drei Kinder und drei Enkelkinder. Die Strafverfolgung untergrub ihre Gesundheit weiter, ihre Sehkraft verschlechterte sich und sie musste operiert werden. Nach den Verhören musste sie wiederholt einen Krankenwagen rufen.

In ihrem Schlusswort sagte Ljudmila Shut: "Ich habe das Recht, ein religiöser Mensch zu sein! Ich stimme den Vorwürfen nicht zu. Ich bin kein Krimineller und kein Extremist. Ich kenne so ein beängstigendes Wort überhaupt nicht, es ist mir fremd und widerspricht völlig meinen religiösen Ansichten."

Am 19. Juli 2018 wurden Hausdurchsuchungen bei Gläubigen aus dem Dorf Razdolnoje durchgeführt, woraufhin Ljudmila Shut im Laufe von eineinhalb Jahren mehrmals zu Verhören vorgeladen wurde. Am 10. Februar 2020 eröffnete der Ermittler Denis Schewtschenko ein Strafverfahren gegen sie. Die Untersuchung dauerte etwa 3 Monate und wurde von der Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees Russlands in der Region Primorje geleitet.

Seit November 2017 gibt es versteckte Videoaufzeichnungen von Gottesdiensten in der Siedlung Razdolnoje. Später kamen die Strafverfolgungsbeamten auf der Grundlage des Materials der operativen Ermittlungsaktivitäten zu dem Schluss, dass einige Gläubige angeblich die Anführer der verbotenen Organisation waren und andere daran beteiligt waren, darunter Ljudmila Shut. Beim Anschauen dieser Aufzeichnungen vor Gericht waren die Prozessbeteiligten jedoch davon überzeugt, dass die Gläubigen bei den Gottesdiensten nicht über ihre Überlegenheit gegenüber Angehörigen anderer Glaubensrichtungen sprachen, wie der Staatsanwalt behauptete.

Am 28. April 2020 wurde der Fall von Ljudmila Shut an das Bezirksgericht Nadeschdinskij zur Prüfung durch Richterin Natalia Derevyagina gebracht. Nach 5-monatigen Anhörungen forderte die Staatsanwältin die Richterin heraus und wies darauf hin, dass sie zuvor Shuts Handlungen als Zeugin im Fall eines anderen Gläubigen beurteilt hatte. Die neue Richterin, Ljudmila Setrakowa, begann den Prozess von vorne, und die ältere Gläubige auf Krücken musste alle Phasen des Prozesses noch einmal durchlaufen.

In ihrer Aussage vor Gericht bestätigten Zeugen in Shuts Fall, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Jehovas Zeugen nicht verbiete , Zusammenkünfte abzuhalten. Sie gaben auch ein positives Merkmal von Ljudmila an und sagten, dass sie nie extremistische Äußerungen von ihr gehört hätten.

Insgesamt 36 Menschen aus Primorje wurden vor den Mühlstein des Justizsystems gebracht, nur weil sie an Jehovas Gott glaubten. Ljudmilas Mitbewohner, der 77-jährige Vladimir Filippov, wurde bereits zu einer sechsjährigen Bewährungsstrafe verurteilt , weil er an friedlichen Gottesdiensten teilgenommen hatte.

Die OSZE, die Europäische Union, russische Menschenrechtsaktivisten und viele andere verurteilen die Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland.

Der Fall der Sperrung in Rasdolnoje

Fallbeispiel
Ljudmila Shut - eine Bewohnerin des Dorfes Razdolnoje im Gebiet der Primorskij - ist als umgängliche, konfliktfreie Person bekannt. Im Februar 2020 eröffnete jedoch Denis Schewtschenko, ein Ermittler des Kriegsdienstverweigerers im Bezirk Nadeschdinski, ein Strafverfahren nach Art. 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Während der Anhörungen vor dem Bezirksgericht Nadeschdinski bestätigten Zeugen, dass sie nie extremistische Äußerungen des Angeklagten gehört hätten. Nach einem 5-monatigen Rechtsstreit forderte die Staatsanwaltschaft die Richterin Natalja Derewjagina heraus, und Ljudmila Setrakowa wurde zur neuen Richterin ernannt. Der Gläubige war gezwungen, alle Stadien der Prüfung von neuem zu durchlaufen. Am 19. Mai 2021 wurde das Urteil gegen Ljudmila Shut verkündet - 4 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren und Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr. Das Berufungsgericht ließ die Strafe unverändert.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Primorje-Territorium
Siedlung:
Razdolnoye
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12002050015000005
Eingeleitet:
10. Februar 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Primorje
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-5/2021 (1-121/2020)
Gericht:
Nadezhdinskiy District Court, Primorskiy Territory
Richter:
Lyudmila Setrakova
Fallbeispiel
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