Auf dem Foto: Galina Parkova mit ihrer Tochter Evgenia in der Nähe des Gebäudes des Bezirksgerichts Rostow am Don, März 2021

Auf dem Foto: Galina Parkova mit ihrer Tochter Evgenia in der Nähe des Gebäudes des Bezirksgerichts Rostow am Don, März 2021

Auf dem Foto: Galina Parkova mit ihrer Tochter Evgenia in der Nähe des Gebäudes des Bezirksgerichts Rostow am Don, März 2021

Ungerechte Urteile

Ein Berufungsgericht in Rostow am Don bestätigte den Schuldspruch von Galina Parkowa wegen der Ausübung ihres Glaubens

Gebiet Rostow

Am 22. März 2021 befasste sich das Bezirksgericht Rostow mit der Beschwerde von Galina Parkova gegen das Urteil der Vorinstanz. Sie bat darum, für nicht schuldig befunden zu werden, ein Verbrechen nach dem Artikel "Teilnahme an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation" begangen zu haben. Doch das Berufungsgremium bestätigte das Urteil.

Das Urteil trat in Kraft. Die Gläubige beharrt immer noch auf ihrer Unschuld. Sie hat das Recht, gegen das Urteil sowohl in der Kassation als auch in internationalen Instanzen Berufung einzulegen.

Zuvor hatte das Lenin-Bezirksgericht in Rostow am Don Galina Parkova zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Die Vertreter der Staatsanwaltschaft, A.P. Tschebrikow und I.V. Napalkova, forderten 3 Jahre Bewährung für den Gläubigen und 1 Jahr Freiheitsbeschränkung mit einer 4-jährigen Probezeit.

Die Staatsanwaltschaft teilte Galinas Leben in ein "Vorher und Nachher" ein. Sie ist gezwungen, Gelegenheitsjobs anzunehmen, um für sich selbst zu sorgen und ihren Mann zu unterstützen, der seit über eineinhalb Jahren wegen "Extremismus" in Haft sitzt.

Galina Parkova selbst steht seit etwa 7 Monaten unter Anerkennungsvertrag, ihre Bankkonten sind gesperrt. Zusammen mit ihrem Ehemann stehen sie auf der Liste von Rosfinmonitoring: eine Liste von Personen, die angeblich mit extremistischen Aktivitäten oder Terrorismus in Verbindung stehen.

Am 22. Mai 2019 durchsuchten Beamte des russischen Ermittlungskomitees mindestens 15 Häuser von Rostower Bürgern , die im Verdacht standen, die Religion der Zeugen Jehovas zu praktizieren. So landete der Ehemann von Galina Parkova hinter Gittern, und zwei Wochen später, am 6. Juni 2019, wurde ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet.

Am selben Tag eröffnete der Ermittler Kalnizki ein Strafverfahren wegen Glaubens gemäß Teil 2 von Art. 282.2 auch gegen Olga Ganusha und Ljudmila Ponomarenko. Jetzt stehen die Frauen unter einem Anerkennungsabkommen.

Galina Parkova nutzte ihre Religionsfreiheit, lud Glaubensbrüder zu sich nach Hause ein und diskutierte mit ihnen über die Bibel und teilte ihren Glauben auch mit Nachbarn und Verwandten. Die Untersuchung interpretiert dies als Teilnahme an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation und als Fürsprache an Personen, die nicht den religiösen Lehren der Zeugen Jehovas angehören. Alle diese Handlungen sind jedoch das Recht eines jeden Menschen, das von der Verfassung der Russischen Föderation garantiert wird.

Russische und ausländische Meinungsmacher und Organisationen verurteilen einstimmig die Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland.

Der Fall Parkova in Rostow am Don

Fallbeispiel
Galina Parkova, eine chinesische Nachhilfelehrerin aus Rostow am Don, folgte ihrem Mann unter dem Joch der Strafverfolgung. Friedliche Treffen, bei denen sie mit Freunden über die Bibel diskutierte, wurden von der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation mit Extremismus verwechselt. Am 6. Juni 2019 wurde gegen sie ein Strafverfahren nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eröffnet. Galina verbrachte mehr als einen Monat unter der Anerkennung, nicht zu gehen. Die Anklage stützte sich unter anderem auf die Aussage einer geheimen Zeugin, die die Angeklagte nur zweimal sah und mit ihr über Themen sprach, die nichts mit den Lehren der Zeugen Jehovas zu tun hatten. Im Oktober 2020 ging der Fall vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine dreijährige Bewährungsstrafe für den Gläubigen. Im Januar 2021 verurteilte ein Richter Parkova zu 2 Jahren und 3 Monaten auf Bewährung. Im März 2021 bestätigte die Berufungsinstanz das Urteil, und im Dezember bestätigte das Kassationsgericht diese Entscheidung. Galina verbüßte ihre Hauptstrafe am 26. April 2023.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Rostow
Siedlung:
Rostow am Don
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge nahm sie an religiösen Zusammenkünften teil, einschließlich Gottesdiensten; Bereitstellung von Einrichtungen für die Durchführung von Besprechungen; Spenden getätigt; sich an der Verbreitung von Propaganda unter Nichtanhängern der religiösen Lehre der Zeugen Jehovas beteiligte
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902007712000039
Eingeleitet:
6. Juni 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Erste Ermittlungsdirektion (mit Sitz in der Stadt Rostow am Don) der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-41/2021 (1-406/2020)
Gericht:
Ленинский районный суд г. Ростов-на-Дону
Richter:
Федорова Снежана
Fallbeispiel
Zurück zum Anfang